Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Alters-jahr, die in Berikon angemeldet sind. Das Stimm- und Wahlrecht berechtigt zur Teilnahme an Abstimmungen, Wahlen und an den Gemeindeversammlungen. Weiter dürfen Initiativen und Referenden unterzeichnet werden. Auch kann man in Behörden und Kommissionen gewählt werden (passives Wahlrecht).
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft (ab 01.01.2007) dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Partner hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.