An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2011 wurde über die 3 Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Revision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland entschieden:
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom Dienstag, 30. August bis Mittwoch, 28. September 2011, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon einzureichen un haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gleichzeitig mit der kantonalen Vorprüfung wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Der Entwurf sowie die Erläuterungen liegen vom Dienstag, 24. Mai 2011 bis Mittwoch, 22. Juni 2011 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (§ 3 BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das Auflageverfahren zum Rechtsschutz mit Einwendungsmöglichkeiten gemäss § 24 BauG handelt. Dieses erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Am Mittwoch, 11. Mai 2011, fand im Berikerhus eine Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision der „Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland“ statt. Dabei wurde durch Vertreter der Planungskommission und des Planungsbüros sowie durch Mitglieder des Gemeinderates über die Vorgehensstrategie im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung informiert. In einer interessanten und gut anschaulichen Präsentation wurde die Bevölkerung über die Grundlagen und Ziele der BNO-Revision, über die Strategie der Siedlungsentwicklung sowie über vorgezogenen Sofortmassnahmen und das weitere Vorgehen der Revision in Kenntnis gesetzt.
Das Interesse der Beriker Bevölkerung war gross und der Anlass dementsprechend gut besucht. Nach dem informativen Teil konnten durch das Publikum Fragen an die Planungskommission gerichtet werden. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt. Die Planungskommission sowie der Gemeinderat Berikon haben die Stellungnahmen und Anliegen der Veranstaltungsbesucher mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat hat nach Absprache mit dem Planungsbüro für die Auswahl und Zusammensetzung folgende Kriterien definiert:
Der Gemeinderat ist davon überzeugt mit folgenden Mitgliedern die Planungskommission kompetent bestellt zu haben:
Seit einiger Zeit beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Berikon. Eine solche Revision umfasst die Bau- und Nutzungsordnung, den Zonenplan und den Kulturlandplan. Eine Planungsperiode dauert ca. 15 Jahre. Die letzte Revision liegt etwa so lange zurück.
Gespräch mit Kreisplaner
In einem ersten Schritt liess sich der Gemeinderat durch den Kreisplaner des Kantons, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, in einem umfassenden schriftlichen Bericht und in einem anschliessenden Gespräch über die Rahmenbedingungen der Revision informieren.
Der Kreisplaner hat die Vorstellungen des Gemeinderates bestätigt, dass zuerst die Meinungen und die Ideen der Bevölkerung zu diesem umfassenden Thema und zur Entwicklung der Gemeinde zu ergründen seien und erst dann mit der eigentlichen Planungsarbeit begonnen werden soll. Im Bericht und im Gespräch wurde auch darauf hingewiesen, dass Berikon eine eingezonte Fläche von rund 100 ha aufweist, wovon rund 10 ha noch nicht überbaut sind. Dies führt zum Schluss, dass eine Vergrösserung der eingezonten Fläche nicht ohne weiteres möglich ist. Gleichzeitig ist es aber das Ziel des Gemeinderates, mit einem gewissen Wachstum die Weiterentwicklung der Gemeinde zu fördern und zu erreichen. - Im Bericht wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Regionalplaner und mit dem Kreisplaner erforderlich ist.
Planungskommission
Die Nutzungsplanungs-Revision wird von einer zu wählenden Planungskommission begleitet. Diese Arbeitsgruppe soll aus Personen verschiedener Ortsteile und Interessengruppen zusammen gesetzt werden.
Vorgezogenes Verfahren Riedacher
Im Sommer 2006 hat die Gemeinde das Land im Riedacher, Gewerbezone mit Wohnen, mit dem Ziel erworben, dieses Bauland möglichst schnell zu erschliessen und zur Überbauung zu veräussern. Nach wie vor ist aber kein grosses Interesse für Gewerbeland vorhanden.
Der Gemeinderat strebt deshalb für dieses Areal eine Umzonung mit grösserem Wohnanteil vor. Dabei will er das Ziel der Ansiedlung von ruhigen Gewerbebetrieben aber ebenfalls weiter verfolgen.
Dieses einzelne Umzonungsverfahren soll in den nächsten Monaten abgewickelt werden, damit ein Entscheid an der Gemeindeversammlung im November 2008 möglich wird.