Presseinformation vom January 9, 2012


Berufliche Vorsorge Säule 3a

Die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge und damit auch die maximale Abzugsberechtigung für Beiträge der Säule 3a sind für das Bemessungsjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die steuerlichen Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a belaufen sich für das Jahr 2012 auf Fr. 6‘682.00 für Steuerpflichtige mit 2. Säule und auf 20 % des Erwerbseinkommens, maximal jedoch Fr. 34‘408.00, für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.

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