Gemäss § 253 Abs. 2 des Steuergesetzes fällt die Hälfte der vom kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen den Gemeinden zu. Von dem im Rechnungsjahr 2011 verbuchten Busseneingang von CHF 20‘745.00 erhält die Gemeinde somit einen Anteil von CHF 10‘372.50.