Presseinformation vom March 1, 2010


Krankenkassen-Prämienverbilligung 2011

Anmeldeformulare für die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2011 können ab sofort bei der AHV-Gemeindezweigstelle bezogen werden.

Zusammen mit den Krankenkassenpolicen für das Jahr 2010 muss das Antragsformular bis spätestens 31. Mai 2010 der AHV-Zweigstelle eingereicht werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.

Die Berechtigung für die Prämienverbilligung liegt pro erwachsene Person ungefähr bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 29'000.00 und für Kinder zusätzlich ca. bei Fr. 8'200.00. Am besten wenden Sie sich aber an die AHV-Zweigstelle. Sie steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

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