Planungs- und Führungsinstrument der Exekutive und Informationsmittel.
Der Finanzplan soll aufzeigen, ob ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt möglich ist. Ausgeglichen ist ein Finanzhaushalt dann, wenn die laufenden Ausgaben sowie die Verzinsung und Abschreibung der Schulden durch Einnahmen gedeckt sind. Dies bedeutet, dass am Ende einer Planperiode keine Überschuldung und kein Bilanzfehlbetrag bestehen.
Der Finanzplan ist rechtlich nicht verbindlich und ist deshalb auch nicht durch die Legislative (Gemeindeversammlung) zu genehmigen.
Im Rahmen des jeweiligen Voranschlages wird den Stimmbürgern eine Zusammenfassung abgegeben. Daraus sind folgende Planungsdaten ersichtlich: