Planungs- und Führungsinstrument der Exekutive und Informationsmittel.

Ziel und Zweck
Kurs und Zielsetzugen

Der Finanzplan soll aufzeigen, ob ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt möglich ist. Ausgeglichen ist ein Finanzhaushalt dann, wenn die laufenden Ausgaben sowie die Verzinsung und Abschreibung der Schulden durch Einnahmen gedeckt sind. Dies bedeutet, dass am Ende einer Planperiode keine Überschuldung und kein Bilanzfehlbetrag bestehen.

Finanzplan
Kennzahlen als Führungsinstrument

Der Finanzplan ist rechtlich nicht verbindlich und ist deshalb auch nicht durch die Legislative (Gemeindeversammlung) zu genehmigen.

Im Rahmen des jeweiligen Voranschlages wird den Stimmbürgern eine Zusammenfassung abgegeben. Daraus sind folgende Planungsdaten ersichtlich:

  • Steuern und Finanzausgleich
  • Nettoaufwand
  • Belastbarkeitsquote (Kapitaldienst und Eigenfinanzierung)
  • Nettoinvestitionen (Zunahmen und Abnahmen)
  • Finanzierungsüberschuss oder Finanzierungsfehlbetrag
  • Verzinsliche Nettoschuld