Prämienverbilligung obligatorische Krankenversicherung

Anmeldeformulare für die Verbilligung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2013 können ab sofort bei der AHV-Gemeindezweigstelle bezogen werden.

Zusammen mit den Krankenkassenpolicen für das Jahr 2012 muss das Antragsformular bis spätestens 31. Mai 2012 der AHV-Zweigstelle eingereicht werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.

Die Berechtigung für die Prämienverbilligung liegt pro erwachsene Person ungefähr bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 30'300.00 und für Kinder zusätzlich ca. bei Fr. 8'700.00.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindezweigstelle (056 649 39 55 oder sozialversicherungen@berikon.ch). Sie steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

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