Sozialversicherungen

Die Gemeindezweigstelle SVA steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung bei Fragen zu AHV/IV/EO/EL/HE und den allgemeinen Beitragspflichten.

Kontakt
AHV/IV

Die aktuellen Merkblätter und Anmeldeformulare für die Altersrente stellt die Gemeindezweigstelle Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung für eine Altersrente ca. 3 - 6 Monate vor der ersten Auszahlung bei uns einzureichen.

 

  • Merkblätter
  • Formulare 

     

  • Ergänzungsleistungen

    AHV- und IV -Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern.
    Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.
    Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.
    Ergänzungsleistungen sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe.
    Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle bezogen werden. 

     

  • Merkblatt
  • Formular

     

  • AHV-Ausweis
    neu: Versicherungsausweis

    Personen die keinen Verischerungsausweis besitzen oder solche, die diesen verloren haben, erhalten bei der Gemeindezweigstelle
    das erforderliche Antragsformular.

     

  • Antragsformular

    Detailliertere Informationen erhalten Sie auch über www.sva-ag.ch