Die Gemeindezweigstelle SVA steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung bei Fragen zu AHV/IV/EO/EL/HE und den allgemeinen Beitragspflichten.
T 056 649 39 50, sozialversicherungen@berikon.ch
Die aktuellen Merkblätter und Anmeldeformulare für die Altersrente stellt die Gemeindezweigstelle Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung für eine Altersrente ca. 3 - 6 Monate vor der ersten Auszahlung bei uns einzureichen.
AHV- und IV -Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern.
Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden.
Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.
Ergänzungsleistungen sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe.
Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle bezogen werden.
Personen die keinen Verischerungsausweis besitzen oder solche, die diesen verloren haben, erhalten bei der Gemeindezweigstelle
das erforderliche Antragsformular.