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Die Einkommens- und Vermögenssteuer wird mit der jährlich einzureichenden Steuererklärung definitiv festgesetzt. Im Einkommen sind sämtliche steuerbaren Einkünfte der Bemessungsperiode (aktuell 2011) und im Vermögen werden sämtliche Werte per Stichtag (31.12.2011) deklariert.