Massgebend für die Besteuerung im 2011 ist die Lebenssituation per 31.12.2011.

Leben Sie per diesem Stichtag getrennt oder sind geschieden, werden die Ehegatten für das ganze laufende Jahr als getrennt betrachtet und ungeachtet des Zeitpunkts ihrer tatsächlichen Trennung bzw. Scheidung für die ganze Steuerperiode ab 1. Januar getrennt veranlagt.

Im Folgejahr haben beide Steuerpflichtige je eine eigene Steuererklärung einzureichen.