Gemäss Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer darf die Einwohnerkontrolle Daten über Name, Vorname, Alter, Bürgerort, Beruf und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Der Anfrage beizulegen sind ein Interessennachweis (Kopie von offener Rechnung, Verlustschein o.ä.), ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert und Fr. 20.00 in Briefmarken oder Bargeld.