Bitte beachten Sie: Wir können Ihre Anmeldung erst nach erfolgter Abmeldung in Ihrer alten Wohngemeinde entgegennehmen. SchweizerInnen benötigen dazu:
- Heimatschein (wird Ihnen bei der Abmeldung in der alten Wohngemeinde ausgehändigt)
- das Familienbüchlein (bei Verheirateten und Familien)
- die Krankenkassenversicherungsausweise (für alle zuziehenden Personen)
Die internationale Kundschaft benötigt:
- die fremdenpolizeiliche Bewilligung (Bsp. Ausländerausweis, Einverständnis zum Kantonswechsel, Einreisebewilligung usw.)
- aktueller Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Mietvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Geburtsschein / Abstammungsurkunde
- gültigen Reisepass
- 1 Passfoto (bei Zuzug innerhalb der Schweiz nur, wenn das vorhandene nicht mehr aktuell ist)
- Krankenkassenversicherungsausweise (für alle zuziehenden Personen)
- Familienbuch (bei Familien, Ehepaaren und verheirateten Personen)
- Scheidungsurteil (nur wenn geschieden)
- Todesschein des Ehepartners (nur wenn verwitwet)
Sie können Ihre Abmeldung persönlich am Schalter oder schriftlich unter Beilage der notwendigen Papiere anzeigen. Notwendige Papiere:
- Meldebestätigung/Niederlassungsausweis/Schriftenempfangsschein
- Identitätsausweis (Identitätskarte, Reisepass o.ä.; bei schriftlicher Abmeldung genügt eine Kopie)
- AusländerInnen: Ausländerausweis
- Vollmacht: bei der Abmeldung einer volljährigen Person durch eine Drittperson
Wer langfristig oder für immer ins Ausland wegzieht, muss sich rechtzeitig vor Abreise mit uns in Verbindung setzen.
Sie haben uns den Umzug innert 14 Tagen zu melden. Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Schweizer: Meldebestätigung/Niederlassungsausweis/Schriftenempfangsschein
- AusländerInnen: Ausländerausweis
Gerne erteilt Ihnen der Kundendienst Einwohner, 056 649 39 00, weitere Auskünfte.