

Der Regierungsrat wird im März 2012 darüber entschieden, ob das neue Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung per 1. Mai 2012 in Kraft treten wird. Das neue Hundegesetz bringt einen Wegfall der Hundemarken mit sich. Die Hundetaxe wird aber auch in Zukunft von den Gemeinden erhoben. Die Gebühr für die Hundesteuer wird den Hundehaltern neu jährlich im Frühling in Rechnung gestellt. Für die in der Zeit zwischen dem 31. Oktober 2011 und 1. Mai 2012 taxpflichtig werdenden Hunde beträgt die erste Taxe die Hälfte der Jahressteuer.
Seit Anfang 2006 müssen Welpen spätestens drei Monate nach Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Mikrochip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert werden (Vorschrift in der eidg. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995, Art. 16). Mikrochips dürfen nur an Tierärzte geliefert werden. Diejenigen Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 geboren wurden, müssen bis Ende 2006 im Sinne einer Uebergangsfrist von einem Tierarzt oder Tierärztin mittels eines Chips gekennzeichnet sein. Wer seinen Hund bereits vor 2006 markiert hat - mit einem Chip oder einer Tätowierung - braucht nur noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der vom Kanton bestimmten Datenbank zu veranlassen. Eine Neukennzeichnung ist nicht nötig. Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert. Mit der Kennzeichnung werden folgende Daten über den Hund erhoben: Rasse oder Rassetyp und Abstammung des Hundes (Mikrochip- oder Tätowierungsnummer der Elterntiere).
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind zudem verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen dem Datenbankbetreiber (ANIS) zu melden. Ebenso müssen Tierhalter den Tod des Hundes melden.
Der Bundesrat möchte mit der Kennzeichnungspflicht Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtern.
Seit 1. Oktober 2004 verlangt auch die Europäische Union (EU) für die Einreise einen Chip oder eine Tätowierung.
Infoblatt "häufig gestellte Fragen rund um den Mikrochip" (PDF, 26KB)
Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund anschaffen, haben mit diesem den obligatorischen Erziehungskurs zu besuchen. Der Gesetzgeber will mit den neuen Ausbildungsbestimmungen weniger die potentiell gefährlichen Hunde in den Griff bekommen, sondern allgemein das Verständnis für die Bedürfnisse von Hunden fördern und damit die Tierschutzsituation in den Hundehaltungen nachhaltig verbessern.
Unter www.tiererichtighalten.ch finden Sie weitere nützliche Informationen zu den neuen Vorschriften, den gesetzlichen Grundlagen und zur Haltung von Tieren. Die häufigst gestellten Fragen und Antworten finden Sie in der PDF-Datei Hundehaltung.