

Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss bei der Wohngemeinde persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen sowie ein den Weisungen entsprechendes Passfoto und die bisherige Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der Identitätskarte ist die Verlustanzeige einer Schweizerischen Polizeistelle mitzubringen.
Minderjährige oder entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern, Vormund) beim Kundendienst Einwohner vorsprechen. Der Antrag muss mitunterzeichnet werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterschreiben.
| Gebühren | Gültigkeitsdauer | |
| ID-Karte für Erwachsene | 70.00 | 10 Jahre |
| ID-Karte für Minderjährige | 35.00 | 5 Jahre |
Gerne erteilt Ihnen der Kundendienst Einwohner, T 056 649 39 00 weitere Auskünfte
Weitere Informationen zu den Ausweisschriften finden Sie unter: