Es darf kein Material durch Landwirte, Gärtnereien oder Privatpersonen unbeaufsichtigt in die Grube deponiert werden. Für die Aufsicht ist der Werkhof verantwortlich. Das deponierte Material wird zu den ordentlichen Tarifen verrechnet.
Was gehört nicht in die Grube?
So zum Beispiel Plastik, Blumenkisten, Eisenbahnschwellen, Backsteine, Tonteller, Töpferwaren, Verbundsteine, Asche, aus mit Holzschnitzeln betriebenen Heizanlagen, usw.
Während die Vergärung hauptsächlich zur energetischen Nutzung von Grüngut beiträgt, bleibt der wichtigste Zweck der Kompostierung die Humuswirtschaft im Acker- und Futterbau: Mit der Spezialisierung in der Landwirtschaft und der Zunahme von viehlosen Betrieben wird der Aspekt des Humusgehaltes der Böden immer wichtiger. Dank seinen stabilisierten Humusformen bietet Kompost eine hervorragende Möglichkeit, den Humushaushalt im Boden zu erhöhen und langfristig zu sichern. Dazu verbessert der Kompost die Bodenfruchtbarkeit.
Neben der Verbesserung der Bodenstruktur und der Lieferung von Nährstoffen beeinflussen Qualitätskomposte das Bodenleben positiv. Das mikrobiologische Gleichgewicht wird optimiert, die Resistenz der Böden gegen Krankheitserreger wird gesteigert. Auch trägt Kompost zur Pflanzenernährung bei. Komposte bringen eine ausgewogene Mischung von Makro- und Mikronährstoffen in den Boden. Beim Gartenbau im Freiland sorgt Kompost für die Nährstoffversorgung der Pflanzen sowie für die Verbesserung und Erhaltung der Bodenstruktur und die Aktivierung der biologischen Bodenaktivität. Für viele Anwendungen im Gartenbau kann Kompost als Torfersatz eingesetzt werden.
Zusammenfassend erfüllt die Kompostanwendung in der Landwirtschaft sowie im Gartenbau im Freiland folgende Vorteile:
Weitere Informationen zu den Qualitätseigenschaften und Anwendungsbereichen von Kompost sowie flüssigem und festem Gärgut finden sie in der Schweizerischen Qualitätsrichtlinie 2010 der Branche für Kompost und Gärgut unter www.kompost.ch / Aktuell. Weitere Tipps zur Humuspflege und Kompostierung von Dr. Hans Balmer finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kompost.ch / Beratung / Fragen und Antworten.
Montag 09.45 bis 11.45 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeit kann mit dem Werkhof, T 056 649 39 25, ein separater Termin vereinbart werden.
über die Gebühren erteilt das Bauamt Auskunft unter T 056 649 39 25