Es darf kein Material durch Landwirte, Gärtnereien oder Privatpersonen unbeaufsichtigt in die Grube deponiert werden. Für die Aufsicht ist der Werkhof verantwortlich. Das deponierte Material wird zu den ordentlichen Tarifen verrechnet.
Was gehört nicht in die Grube?
So zum Beispiel Plastik, Blumenkisten, Eisenbahnschwellen, Backsteine, Tonteller, Töpferwaren, Verbundsteine, Asche, aus mit Holzschnitzeln betriebenen Heizanlagen, usw.
Montag 09.45 bis 11.45 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeit kann mit dem Werkhof, T 056 649 39 25, ein separater Termin vereinbart werden.
über die Gebühren erteilt das Bauamt Auskunft unter T 056 649 39 25