

Alteisen


Grobgut- und Altmetall sowie Eisen und brennbare Ware sind getrennt bereit zu stellen. Jedes Einzelstück muss mit der korrekten Anzahl Gebührenmarken versehen sein. Fernseher, EDV-Geräte, Kühlschränke, Batterien, Autopneus sowie loser Kehricht werden nicht abgeführt.
Die Anzahl der benötigten Gebührenmarken finden Sie unter
VerwaltungE-Government / Ver- und Entsorgung / Abfallbewirtschaftung / Tarife / Gebühren
Das Sperrgut ist ab 07.00 Uhr bereit zu stellen.