Ersatzwahl Ersatzmitglied Steuerkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren
Nach der Wahl von Albert Steiner (ehemaliges Ersatzmitglied der Steuerkommission) als Mitglied der Steuerkommission ist eine Ersatzwahl für ein Ersatzmitglied der Steuerkommission vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).