Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Nach der Demission von Thomas Trüb als Mitglied des Gemeinderates Berikon ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 12. März 2023 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Anmeldeformular

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