Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans „Gubel“ Berikon

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Ge-staltungsplans „Gubel“ gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz, BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 im Gemeindehaus Berikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unter-lagen können auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch eingesehen und heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Ein-wendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „Gubel“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Inte-resse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

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