Schutzräume Gemeinde Berikon

Die aktuelle Lage rund um den Krieg in der Ukraine beschäftigt auch die Bevölkerung in der Gemeinde Berikon. Zurzeit gehen vermehrt Anfragen der Bevölkerung ein.
Die Frage wo wer ein Schutzplatz (Personen ohne privaten Luftschutzraum) kann wie folgt beantwortet werden: Im Ereignisfall werden die Schutzplätze anhand des Personenregisters der Einwohnergemeinde zugeteilt (Ist-Verteilung). Grund sind die vielen Umzüge und die zum Teil verzögerten An- und Abmeldungen. Diese Ernstfall-Zuweisung läuft immer über den Zivilschutz, oder das AMB, welches auch die aktuellen Kapazitäten der Gemeinden errechnet (Bau von Schutzräumen oder Ersatzabgabe).

Allgemein können folgende Aussagen getroffen werden:

  • Es stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  • Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  • Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  • Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  • Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert. Dadurch fliessen Veränderungen durch Zu- und Wegzüge, sowie Geburten und Todesfälle in die Schutzraumplanung ein.

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