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Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

23. Dezember 2025

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 7, Erhöhung Stellenplan um eine Stelle (100%) zur Umsetzung des Verwaltungsleitungsmodells, sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025 in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 10. November 2025 rechtskräftig gefasst.

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. November 2025, Traktandum 7, Erhöhung Stellenplan um eine Stelle (100%) zur Umsetzung des Verwaltungsleitungsmodells, mit 418 gültigen Unterschriften und 2 ungültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 18. Dezember 2025 auf 3’192. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 319. Total eingereicht worden sind 420 Unterschriften, wovon 418 gültig sind.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.