Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024

Am 15. Dezember 2024 findet der Fahrplanwechsel statt. Informieren Sie sich rechtzeitig über die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto auf der entsprechenden Kantonsseite unter fahrplanwechsel.postauto.ch . Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2024/2025 keine oder nur minimale Änderungen.

Publikation:

Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. November 2024 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2024 veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2024

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2024; mit grosser Mehrheit angenommen
  2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
    a) Jasmin Meindl, Jahrgang 2002, Staatsangehörige von Deutschland; mit grosser Mehrheit angenommen
    b) Dijon Asllani, Jahrgang 2003, Staatsangehöriger von Kosovo; mit grosser Mehrheit angenommen
    c) Eron Asllani, Jahrgang 2009, Staatsangehöriger von Kosovo; mit grosser Mehrheit angenommen
    d) Milko Savic, Jahrgang 1981, mit seinen Kindern Andrej Savic, Jahrgang 2017, und Damjan Savic, Jahrgang 2013, alle Staatsangehörige von Serbien; mit grosser Mehrheit angenommen
    e) Éva Kunkli, Jahrgang 1973, und Gábor Kisjuhász, Jahrgang 1982, beide Staatsangehörige von Ungarn; mit grosser Mehrheit angenommen
  3. Das vorliegende Projekt bzw. die vorgesehene Investition des Gemeindeverbandes Regionale Alterszentren von CHF 38 Mio. inkl. MwSt. für die Sanierung und den Neubau des Alterszentrums Bärenmatt sei zu genehmigen; mit 152 Ja-Stimmen zu 62 Nein-Stimmen angenommen
  4. Kreisschule Mutschellen KSM - Revision Satzungen; mit 201 Ja-Stimmen zu 18 Nein-Stimmen angenommen
  5. Zusatzkredit von brutto CHF 25‘000 für die Erneuerung und Erweiterung der Fahrrad- und Kickboardabstellplätze bei der Primarschule Berikon; mit grosser Mehrheit angenommen
  6. Verpflichtungskredit von brutto CHF 399'700.00 für die Erschliessung des Baugebiets «Gubel» mit Wasser und elektrischer Energie; Rückweisungsantrag mit grosser Mehrheit angenommen
  7. Verpflichtungskredit von brutto CHF 1'095'000.00 für die Werkleitungs- und Strassensanierung Zopfstrasse Süd; Rückweisungsantrag mit grosser Mehrheit angenommen
  8. Budget 2025 der Einwohnergemeinde Berikon mit einem Steuerfuss von 89%; mit grosser Mehrheit und Änderungsantrag (Steuerfuss) angenommen; Überweisungsantrag betr. «Aufzeigen von möglichen Einsparungen im Umfang von 1 Million Franken», mit grosser Mehrheit angenommen

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. November 2024

  1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. Juni 2024; einstimmig angenommen
  2. Budget 2025 der Ortsbürgergemeinde Berikon; einstimmig angenommen

Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung mit Ausnahme von Traktandum 2 unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeinde Berikon eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeinde Berikon zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024
Gemeinderat Berikon

Publikation:

Weiterbildung für Gemeindeangestellte Berikon

Knapp 40 Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung und Primarschule Berikon besuchten eine interne Weiterbildung zum Thema Nothilfe und Brandschutz. Die Teilnehmenden trainierten wichtige Themen zur ersten Hilfe (Alarmierung, Erkennen von Symptomen, Handeln) und für das sichere Verhalten bei einem Herzkreislaufstillstand mit Anwendung eines externen Defibrillators. Weiter setzten sich die Angestellten mit dem Thema Brandschutz auseinander und lernten anhand von praktischen Beispielen Massnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung.

Publikation:

Beförderungen in der Feuerwehr Mutschellen

Folgende Personen des Korps der Feuerwehr Mutschellen werden auf den 1. Januar 2025 befördert:

Zum Korporal:

  • Alguacil Alonso Dominique, Berikon
  • Blaser Steven, Berikon

Zum Wachtmeister:

  • Hostettler Roger, Widen
  • Polenz Silvan, Widen
  • Roncoroni Raffael, Berikon

Die Gemeinderäte Berikon und Widen gratulieren den Beförderten und danken für ihren Einsatz. Für die neuen Aufgaben wünschen sie ihnen viel Elan und alles Gute.

Publikation:

Grüngutsammlung nicht mehr wöchentlich

Im Dezember findet die Grüngutabfuhr nicht mehr wöchentlich statt. Das Grüngut wird an folgenden Daten gesammelt.

Dienstag, 3. Dezember 2024
Dienstag, 17. Dezember 2024
Dienstag, 7. Januar 2025

Publikation:

Jubilare Dezember 2024

Das Ehepaar Waldemar und Doris Noll darf am 4. Dezember 2024 den 60. Hochzeitstag feiern.

Am 6. Dezember 2024 darf Frau Elfriede Müller ihren 100. Geburtstag feiern.

Am 12. Dezember 2024 darf Frau Heidi Bächli ihren 96. Geburtstag feiern.

Am 14. Dezember 2024 darf Frau Olivia Barth ihren 96. Geburtstag feiern.

Am 21. Dezember 2024 darf Frau Elisabeth Züger ihren 90. Geburtstag feiern.

Am 26. Dezember 2024 darf Frau Ursula Meyer ihren 80. Geburtstag feiern.

Der Gemeinderat gratuliert den Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.

Publikation:

Zukunftstag im Gemeindehaus

Am 14. November 2024 hat auch im Gemeindehaus Berikon der Zukunftstag stattgefunden.
Zwei Knaben und zwei Mädchen erhielten interessante Einblicke in alle Abteilungen der Verwaltung sowie in das Bauamt und den Hausdienst. Tatkräftig wurde angepackt und mitgeholfen bei der täglichen Arbeit in der Gemeinde.

Publikation:

Zählerablesung im Dezember 2024

Im Dezember 2024 wird unser Zählerableser, Herr Philipp Hübscher wieder unterwegs sein, um die Wasserzähler abzulesen.
Sie können ihn unterstützen, indem Sie die folgenden Möglichkeiten wahrnehmen:

  1. Lesen Sie Ihren Wasserzähler ab und schicken Sie uns Ihre Daten per E-Mail.
  2. Machen Sie Fotos vom Wasserzähler und lassen Sie uns diese per E-Mail zukommen.
  3. Oder Sie füllen den Zettel aus, den Sie im Milchkasten finden, und legen diesen zurück.

Auf Grund der Umstellung auf Smart Meter können wir auf das Ablesen der Stromzähler verzichten. Diese werden fern ausgelesen.

Wenn Sie die Rechnungen künftig elektronisch erhalten möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank ein.
  • Wählen Sie in der Navigation «eBill» aus und aktivieren Sie den Service.
  • Wählen Sie "Gemeinde Berikon" in der Liste der Rechnungssteller aus

Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Seite für E-Bill.
Möchten Sie die Rechnung per E-Mail erhalten, melden Sie Ihre E-Mail-Adresse unter der folgenden Adresse:

E-Mail Adresse: cornelia.etterlin@berikon.ch
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffen auf eine gute und reibungslose Zusammenarbeit.

Publikation:

Austausch Wasserzähler

Ab dem 18. November 2024 beginnt die Gemeinde Berikon mit dem schrittweisen Ersatz der Wasserzähler. Die Arbeiten werden gebietsweise durchgeführt und sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Der schrittweise Ersatz erfolgt aus Richtung Oberwil-Lieli in Richtung Widen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden rechtzeitig informiert, sobald ihr Gebiet an der Reihe ist.

Publikation:

Anspruch auf Prämienverbilligung

Haben Sie noch keinen Code zur Antragstellung erhalten? Den Code können Sie direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen.

Wichtig
Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Sonntag, 31. Dezember 2024 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2025 verwirkt, das heisst, er kann nicht mehr geltend gemacht werden!

Einkommensverbesserung, Vermögenszuwachs
Bitte denken Sie daran, Einkommensverbesserungen der SVA Aarau zu melden. Einkommensverbesserungen von mehr als 20 Prozent oder mehr als CHF 20'000 sowie ein Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20'000 sind meldepflichtig innerhalb von 60 Tagen. Beziehende von Prämienverbilligungen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und in das Erwerbsleben eintreten, müssen diese Einkommensverbesserung innerhalb von 60 Tagen melden.

Einkommensverschlechterung
Hat sich Ihr Erwerbseinkommen dauerhaft verschlechtert (mindestens 20 Prozent, während mehr als sechs Monaten), können Sie dies der SVA Aarau melden.

Veränderung persönlicher Verhältnisse
Bitte melden Sie der SVA Aarau persönliche Veränderungen wie zum Beispiel eine Geburt, Heirat, Zuzug aus einem anderen Kanton/Land usw.
Den Änderungsantrag können Sie online über vornehmen.

Kontaktdaten der SVA Aarau:
E-Mail: ipv@sva-ag.ch
Telefon: 062 836 82 97
Homepage: www.sva-ag.ch/pv

Publikation:

Austausch Wasserzähler

Ab dem 18. November 2024 beginnt die Gemeinde Berikon mit dem schrittweisen Ersatz der Wasserzähler. Die Arbeiten werden gebietsweise durchgeführt und sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Der schrittweise Ersatz erfolgt aus Richtung Oberwil-Lieli in Richtung Widen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden rechtzeitig informiert, sobald ihr Gebiet an der Reihe ist.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • Kaspar Hüsser, Beschattungspavillon und Schallschutzwand, auf der Parzelle Nr. 1264, Oberwilerstrasse 16
  • Yvonne Stöckli, Beschattungspavillon, auf der Parzelle Nr. 306, Bahnhofstrasse 28
Publikation:

Stelleninserat Schulverwalter/in 60-80% Kreisschule Mutschellen

Die Kreisschule Mutschellen ist eine wachsende mittelgrosse Schule mit rund 600 Schülerinnen und Schülern, 30 Abteilungen der Schultypen Bezirks-, Sekundar- und Realschule Aargau und etwa 70 Lehrpersonen. Unsere Schule ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen. Es stehen genügend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Schulverwalter/in 60-80% per 1. Januar 2025

Ihre Aufgabenbereiche
Sie können Ihr Fachwissen im Bereich Administration, Organisation, Schülerbelange und Finanzen einbringen. Sie sind mittendrin im Schulgeschehen, wo Sie als Assistenz der Schulleitung eine wichtige und geschätzte Funktion übernehmen. Zudem wartet eine spannende Aufgabe in der Führung des Vorstandsekretariats auf Sie, bei welcher Sie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Protokollführung übernehmen.


Bei Eignung und Wunsch kann das Pensum mit weiteren Aufgaben nach Absprache erhöht werden.


Ihr Profil

  • Sie weisen eine kaufmännische Ausbildung mit Berufserfahrung vor
  • Sie kontieren Rechnungen und überwachen das Budget
  • Sie haben Kenntnisse aus dem Schulbereich, Personal- oder Verwaltungswesen
  • Sie klären rechtliche Fragen für die Schulführung ab
  • Sie erstellen Anträge und Beschlüsse für die Schulführung
  • Sie haben eine einwandfreie mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
  • Sie sind versiert im Umgang mit den gängigen MS-Office-Applikationen (Mac)
  • Sie sind verantwortungsbewusst, zuverlässig und belastbar mit einer Prise Humor
  • Sie sind selbständig, effizient und arbeiten gerne auch im Team
  • Sie haben eine hohe Loyalität und Verschwiegenheit

 

Wir bieten Ihnen

  • abwechslungsreiche Tätigkeit an einer engagierten Schule
  • professionelle Zusammenarbeit in einem motivierten Schulteam
  • moderner Arbeitsplatz mit neuster IT-Infrastruktur
  • Möglichkeit für Weiterbildungen
  • fortschrittliche Anstellungsbedingungen
  • ländliche Atmosphäre mit unmittelbar Nähe zur Stadt
  • Jahresarbeitszeit mit Kompensationsmöglichkeiten in den Schulferien

Bereit für Ihren nächsten Schritt?
Sind Sie neugierig geworden? Dann zögern Sie nicht, uns Ihre vollständige elektronische Bewerbung an schulleitung@kreisschule.ch zukommen zu lassen.

Für weitere Informationen steht Ihnen Roland Gindrat gerne persönlich unter der Telefonnummer 056 648 31 11 zur Verfügung.


Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0037

Bauherrschaften
Severin Hüsser und Mirjam Kaufmann, Lindenbachstrasse 40, 8006 Zürich

Bauobjekt
An- und Umbau Wohnhaus mit Scheune

Bauplatz
Oberwilerstrasse 20, Parzelle Nr. 712

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 4. November bis 3. Dezember 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0036

Bauherrschaften
Beat und Beatrice Pfister, Im Unterzelg 38, 8965 Berikon

Bauobjekt
Aufstockung Einfamilienhaus

Bauplatz
Im Unterzelg 38, Parzelle Nr. 376

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 4. November bis 3. Dezember 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Jubilare November 2024

Das Ehepaar Bruno und Christa Koch-Käthner darf am 27. November 2024 den 60. Hochzeitstag feiern.

Der Gemeinderat gratuliert Herr und Frau Koch herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.

Publikation:

Geschwindigkeitskontrolle

Die Regionalpolizei Bremgarten hat am Dienstag, 8. Oktober 2024, zwischen 05.45 Uhr und 08.35 Uhr, eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Hauptstrasse in Berikon durchgeführt. Von den insgesamt 1’312 gemessenen Fahrzeugen sind 13 (0.99%) Übertretungen zu verzeichnen. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 65 km/h. Erlaubte Geschwindigkeit ist 50 km/h.

Publikation:

Einbrüche

Es finden wieder vermehrt Einbrüche und Einbruchsversuche statt. Halten sie sich deswegen an die folgenden Tipps, um sich davor zu schützen. Abends Fenster- und Rollläden schliessen und auf der Innenseite verriegeln. Keine Schlüssel hinterlegen (Fussmatte, Milchkasten). Licht brennen lassen (mit Zeitschaltuhr gekoppelt). Abwesenheit der Nachbarschaft mitteilen; Briefkasten leeren lassen. Wenig Bargeld und Schmuck zu Hause aufbewahren. Fremde im Quartier ansprechen und verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei melden (Notruf 117).

Publikation:

Berikon: Bevölkerungsumfrage

Die Gemeinde Berikon bietet auf ihrer Gemeindewebseite bereits heute digitale Dienstleistungen an. Es sind in naher Zukunft noch weitere Digitalisierungsschritte geplant. Voraussichtlich Ende Jahr wird die neue Gemeindewebseite mit erweiterten Dienstleistungen aufgeschaltet und 2025 soll die Anbindung an das «Smart Service Portal» des Kantons Aargau, stattfinden.

Um der Bevölkerung einen noch umfangreicheren papierlosen Service zu bieten, prüft die Gemeinde Berikon eine Zusammenarbeit mit dem «BriefButler». Der BriefButler ist eine Anwendung, die direkt in die Gemeindesoftware integriert wird und das Versenden von digitaler Post (z.B. Briefe und Rechnungen), erlaubt. Mit dieser Methode werden wegen des geringeren Papierverbrauchs die Umwelt geschont und die Finanzen, weil die elektronische Zustellung deutlich günstiger ist.

Um das Bedürfnis der Bevölkerung zu ermitteln, wird eine Umfrage durchgeführt. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon erhalten diese im November per Post zugestellt.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • Thomas und Juliane Zahmel und Florian Märki, zwei Sonnensegel, auf der Parzelle Nr. 446, Bahnhofstrasse 57
  • Ruth Steiner, Gartenhaus, auf der Parzelle Nr. 410, Im Unterzelg 33
  • Franz und Sonja Odermatt, Umgebungsgestaltung und Wärmepumpe, auf der Parzelle Nr. 403, Im Unterzelg 45
  • Marco und Tanja Steiner und Benag AG, Projektänderung, Parzellen Nrn. 137 und 1467, Sonnenbergstrasse 19 und 21
Publikation:

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen

Eigentümer:innen eines an öffentliche Strassen, Fusswege und Plätze angrenzenden Grundstücks sind verpflichtet, in den Strassenraum hineinragende Pflanzen zurückzuschneiden.

Bäume und Sträucher, die in das Strassengebiet ragen oder die Strassenausleuchtung beeinträchtigen, behindern den Verkehr, gefährden Fussgänger und Velofahrer und erschweren den Einsatz von Rettungsfahrzeugen, Strassenwischmaschinen und Winterdienstfahrzeugen. Im Weiteren kann es zur Einschränkung der Sichtzone führen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Seitlich sind die Pflanzen an die Grundstücksgrenze bzw. 50 cm darüber zurück zu schneiden.
  • Über der Fahrbahn muss eine Mindesthöhe von 4.5 Meter freigehalten werden.
  • Über Fusswegen und Trottoirs muss eine Mindesthöhe von 2.5 Meter freigehalten werden.
  • Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassenschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer:innen ihren Pflichten nachzukommen und bedankt sich für die Kooperation.

Publikation: