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        Steuerbezug
Die Steuerforderungen von Kanton, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuer, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Gemeinde bezogen.
 
Verzugszins und Vergütungszins
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Finanzen | 056 649 39 40 | finanzen@berikon.ch | 
