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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig.

Die Zuständigkeit des Stadtrates als Vormundschaftsbehörde ist entfallen. Im Bereich des Kindesschutzes und Erwachsenenschutzes bleiben die Gemeinden weiterhin zuständig für Abklärungen und die Führung von Mandaten mit Berufsbeiständen.

Für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB zuständig. Die KESB prüft die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person und stellt auf Antrag die entsprechende Bestätigung aus. Die Gemeinde Berikon stellt solche Zeugnisse nicht aus.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch