Hundekontrolle

Meldung

Hundehaltende sind verpflichtet ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, allfälliger Halterwechsel sowie Tod des Hundes. Zudem muss der Hund in der AMICUS-Datenbank registriert werden.

Bei der Anmeldung bei der Wohngemeinde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Heimtierausweises, Impfpasses oder Hunde-Ausweises
  • Kopie Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Halteberechtigung

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (sogenannte Listenhunde) muss vor dem Kauf eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragt werden.

Hundetaxe

Die Hundetaxe ist für Hunde die älter als drei Monate sind zu entrichten. Die Höhe der Hundetaxe wird vom Regierungsrat für den ganzen Kanton einheitlich festgelegt. Aktuell beläuft sie sich auf CHF 120.00 (Stand 2021).

Die Taxe wird jährlich jeweils im Mai erhoben und betrifft die Periode von Mai bis April des Folgejahres. Für Hunde die zwischen Oktober und April taxpflichtig werden, ist nur die halbe Taxe zu entrichten.

Zuständigkeit

Abteilung Finanzen

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