Berikon erhält erneut das No-Littering-Label

No-Littering-Label 2024Mit gezielten Massnahmen geht Berikon gegen herumliegenden und weggeworfenen Abfall vor, um die Littering-Situation unter Kontrolle zu halten. Dafür hat die Gemeinde Berikon das No-Littering-Label erhalten. Auch für das laufende Jahr hat sie sich wieder erfolgreich darum beworben.

No-Littering-Label kennzeichnet und fördert engagierte Institutionen

Das No-Littering-Label kennzeichnet Städte, Gemeinden und Schulen, die sich mit gezielten Massnahmen gegen Littering einsetzen. Denn diese spielen eine Schlüsselrolle im Kampf gegen Littering: Sie tragen einen Grossteil der Kosten und stehen in der Verantwortung, die Bevölkerung zu einem korrekten Umgang mit Abfall anzuhalten. Dabei leisten sehr viele von ihnen intensive Arbeit und setzen kreative Aktionen um.

Das No-Littering-Label, das die IG saubere Umwelt (IGSU) 2017 eingeführt hat, soll Städte, Gemeinden und Schulen in ihrem Engagement bestätigen, sie zur Weiterführung motivieren und ihre Leistungen publik machen. Das Label verhilft den Institutionen zudem zu einem klaren Positionsbezug und zu einem öffentlichen Bekenntnis gegen die Unsitte, Abfälle achtlos auf den Boden zu werfen oder liegen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.no-littering.ch und www.igsu.ch.

Publikation:

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Gemeindeammann Stefan Bossard hat aus persönlichen Gründen den Rücktritt als Mitglied des Gemeinderats und als Gemeindeammann mitgeteilt. Die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt.

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 9. Juni 2024 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und §§ 21a-d der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Anmeldung muss, gestützt auf die gesetzlichen Vorschriften, spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahlgang, somit bis am Freitag, 26. April 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine Wahlannahmeerklärung einzureichen.

Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Webseite heruntergeladen werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich bis zu diesem Datum anmelden, werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Abstimmungsmaterial mitgeteilt.

Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist eine stille Wahl nicht anwendbar, d.h. für diese Wahl findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten. Als Gemeindeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten

Publikation:

Bevölkerungsumfrage Projekt „Hallenbad Mutschellen"

Im Jahr 2022 wurde eine Petition zur Errichtung eines Hallenbades auf dem Mutschellen eingereicht. Im darauffolgenden Juni bewilligten die Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen einen Verpflichtungskredit, um eine Machbarkeitsstudie für das besagte Hallenbad durchzuführen. Seitdem setzt sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten in den Bereichen Badbau, Architektur, Finanzen und Marketing, gemeinsam mit drei Gemeinderäten aus den genannten Gemeinden intensiv mit der Machbarkeitsstudie auseinander. Der Fokus liegt dabei auf der Gestaltung eines Hallenbades, die sinnvoll und bedarfsgerecht gestaltet sein sollte.

Im Verlauf dieser Arbeiten wurde die HWZ hinzugezogen und mit dem Auftrag betraut, die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie weiterer bedeutender Interessengruppen zu beleuchten. Ziel dieses Vorgehens ist es, die Chancen und Risiken eines Hallenbades aus der Perspektive der Bevölkerung und der maßgeblichen Stakeholder eingehend zu verstehen und in die zukünftige Projektplanung zu integrieren.

Wir bitten die Bevölkerung bei dieser Befragung vom 08. - 20. März teilzunehmen. Der Zeitliche Aufwand liegt zwischen 6-10 Minuten.

Teilnahmelink: https://p5r5pkpt8xv.typeform.com/Hallenbad

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Publikation:

Genehmigung des Gestaltungsplan «Gubel»

Der Gemeinderat hat am 4. März 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung des Gestaltungsplan «Gubel» mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:

Sondernutzungsvorschriften

-    Art. 9; Ersatz maximale Höhenkoten in Meter über Meer (m.ü.M.) pro Baubereich durch maximale Gesamthöhen (GH).

Situationsplan

-    Ersatz maximale Höhenkoten in Meter über Meer (m.ü.M.) pro Baubereich durch maximale Gesamthöhen (GH).
-    Festlegung Baubereiche für Attikageschosse
-    Anpassung Ausdehnung Baubereiche 1 (Attikageschoss) und 2 (alle Geschosse) um 0.5 m gegenüber Parzelle 848. Die Baubereichsgrenzen folgen neu auf der Ostseite den Fassaden des Richtprojekts.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Montag, 11. März 2024) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten
(§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a)    aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b)    darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Gubel» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).

Publikation:

Mehrwöchige Bauarbeiten der Bremgarten-Dietikon-Bahn

Diesen Frühling stehen diverse Bauarbeiten an der Infrastruktur der Bremgarten-Dietikon-Bahn an. Bitte beachten Sie diesbezüglich das Schreiben der AVA.

Publikation:

Steuererklärung 2023

Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Die Steuererklärung kann mit dem PC-Programm EasyTax2023 ausgefüllt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Es wurden folgende Abgabefristen festgelegt:

Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis 31. März 2024; Steuererklärung für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2024.

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und direkt nach dem Scannen vernichtet. Wir bitten Sie, lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es ist nicht mehr möglich Unterlagen zu retournieren. Die Abteilung Steuern steht bei Fragen gerne zur Verfügung (T 056 649 39 50) und dankt für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung.

Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Steuererklärungsdienst an. Bei Fragen oder weiteren Auskünften ist die Pro Senectute unter der T 062 837 50 70 (kantonale Geschäftsstelle), T 056 622 75 12 (Beratungsstelle Bezirk Bremgarten) oder unter info@ag.pro-senectute.ch erreichbar.

Für Jugendliche und junge Steuerpflichtige wurde unter www.steuern-easy.ch eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet.

Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/steuern online beantragt werden. Zur Sicherheit und Iden-tifikation wird die 10-stellige Adressnummer (befindet sich oberhalb der Postanschrift) sowie der per-sönliche «Code» (ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt) benötigt. Mahnungen für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen betragen Fr. 35.00 (zweite Mahnung Fr. 50.00).

Publikation:

Energiepool Freiamt

Die Elektrizitätsversogung Berikon ist am 22. Februar 2024 dem Energiepool Freiamt beigetreten. Der Energiepool Freiamt ist ein Verein, in dem die vielen kleineren Energieversorgungsunternehmen (EVU) im Freiamt Mitglieder sind. Dies bildet eine Plattform für den gegenseitigen Austausch unter den einzelnen EVU, aber auch um sich gemeinsam zukünftigen Herausforderungen zu stellen. In einer schnelllebigen Zeit sind Flexibilität und schnelle Reaktion unumgänglich.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • Caljm AG, Projektänderung Whirlpool, auf der Parzelle Nr. 1480, Höhenweg 3A
Publikation:

Referendumsabstimmung vom 3. März betreffend Erhöhung Stellenplan Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat nimmt das deutliche Abstimmungsresultat vom vergangenen Sonntag zur Kenntnis und bedauert es, mit seinem Anliegen keine Mehrheit gefunden zu haben. Auf Basis dieser neuen Ausgangslage wird der Gemeinderat nun erarbeiten, wie er die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden Stellenprozenten organisieren wird. Dies wird der Bevölkerung zeitnah kommuniziert.

Publikation:

Abstimmungen vom 3. März 2024

Abstimmungsresultate in Berikon:
Protokoll eidg. Abstimmungen vom 3. März 2024
Protokoll kommunale Abstimmungen vom 3. März 2024

Der Bundesrat unterbreitet am 3. März 2024 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 28. Mai 2021 "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)"
  • Vorlage 2: Volksinitiative vom 16. Juli 2021 "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)"

Der Gemeinderat unterbreitet am 3. März 2024 die folgende Vorlage zur Abstimmungen:

  • Referendumsabstimmung zum Gemeindeversammlungsbeschluss vom 16. November 2023 (Erhöhung Stellenplan Bereich Verwaltung, 100 Stellenprozente)
Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0005 teilweise nachträglich

Bauherrschaften
Rossano Verrienti, Oberwilerstrasse 50, 8965 Berikon

Bauobjekt
Diverse Klein- und Anbauten und Neubau Schwimmbad

Bauplatz
Oberwilerstrasse 50, Parzelle Nr. 838

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 26. Februar bis 26. März 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Jubilare März 2024

Am 26. März 2024 darf Herr Werner Stäuble-Schürnbrand seinen 95. Geburtstag feiern.

Herr Otto Baumann feiert am 28. März 2024 seinen 85. Geburtstag.

Der Gemeinderat gratuliert beiden Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.

Publikation:

Papiersammlumg am 2. März 2024

Die Jubla Berikon führt am Samstag, 2. März 2024, eine Papier- und Kartonsammlung durch. Das Altpapier ist bis 7.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen bereit zu stellen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht gebündeltes Papier/Karton, gefüllte Säcke und Schachteln  (können erfahrungsgemäss Fremdmaterial enthalten) nicht entsorgt werden. Weiter wird darum gebeten, bei schlechter Witterung das gebündelte Papier erst am Sammeltag bereitzustellen.

Publikation:

Grüngutabfuhr wieder wöchentlich

Ab Dienstag, 5. März 2024, findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich (jeweils am Dienstag) statt. Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich rohes, organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Dieses wird in der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet und in der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt. Die wöchentlichen Abfuhren werden bis Ende November durchgeführt.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • eas free concept ag, Abbruch Gebäude Nrn. 267 und 262, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgara-ge, auf den Parzellen Nrn. 1 und 1486, In der Rüti 8
  • Swisscom AG, Neubau Mobilfunkanlage, auf der Parzelle Nr. 826, Gubelweg 19
Publikation:

Wanderbücherei

Das Team der Wanderbücherei Berikon bedankt sich für die vielen, guten Bücher, welche an den verschiedenen Standorten abgegeben werden. Es ist erfreulich, wie viel gelesen wird und wie gross das Angebot an Büchern nach den 12 Jahren seit Bestehen der Wanderbücherei ist.

Möchten Sie Bücher weitergeben? Dann nehmen wir gerne kleinere Mengen an Romanen, Krimis, Reiseliteratur und Ratgebern entgegen. Bei Haushaltauflösungen oder einem Umzug, wenn Sie grosse Mengen an Büchern abgeben möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Team der Wanderbücherei:

Tel. 076 460 98 23 R. Groux, Tel. 056 633 48 38 Y. Steiner

Publikation:

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Person hat bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Meindl, Jasmin Bianca
2002, weiblich, Deutschand
Chörenmattstrasse 18
8965 Berikon

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Publikation:

Austausch Gemeinderat

Im Austausch: Treffen Sie die Mitglieder des Gemeinderates zum Gespräch über die aktuellen Abstimmungsvorlagen.

Der Gemeinderat freut sich auf Ihren Besuch am Samstag, 17. Februar 2024 von 10-12 Uhr im Café Alexanders, Berikon.

Abstimmung

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0003

Bauherrschaften
Luigi Pianta, Rosenweg 4, 8965 Berikon

Bauobjekt
Fassadenkamin

Bauplatz
Rosenweg 4, Parzelle Nr. 163

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 12. Februar bis 12. März 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Baugesuch Nr. 2024-0002

Bauherrschaften
Innhome AG, Roosstrasse 53, 8832 Wollerau

Bauobjekt
Neubau Zweifamilienhaus

Bauplatz
Oberwilerstrasse 57, Parzelle Nr. 857

Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 12. Februar bis 12. März 2024 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.

Publikation:

Sicherheit im Strassenverkehr / Sichtbarkeit bei Nacht

Bei Dämmerung und Nacht, aber auch bei Nebel und Regen sind Farben und Details schlechter erkenn-bar. Dunkel gekleidete Personen und Radfahrende mit fehlendem oder ungenügendem Licht werden deshalb oft übersehen. Deshalb: tragen sie helle Kleidung mit rundum sichtbaren, lichtreflektierenden Materialen.

Passen Sie als Autofahrende Ihre Fahrweise der Sicht der Witterung an und sorgen Sie mit sauberer Front- und Heckscheibe für rundum Klarsicht.
Weitere Informationen und Tipps zur Sicherheit im Strassenverkehr finden Sie unter www.bfu.ch

Publikation:

Kündigung der Stv. Leiterin Einwohnerdienste

Frau Janine Jenni hat ihre Stelle als Stv. Leiterin Einwohnerdienste / Sachbearbeiterin Zentrale Dienste per 29. Februar 2024 gekündigt. Die Gemeinde bedauert ihren Weggang sehr und dankt ihr bereits heute für den grossen Einsatz zugunsten von Berikon. Der Gemeinderat und die Verwaltungsmitarbei-tenden wünschen Janine Jenni alles Gute für ihre berufliche Zukunft und ihren weiteren Lebensweg.

Publikation:

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:

  • Beat und Elsbeth Schüle, Projektändrung Carport, auf der Parzelle Nr. 405, Im Unterzelg 43
  • N47°, Umnutzung und Anbau, auf der Parzelle Nr 331, Chörenmattweg 8
Publikation: