Steuerbezug

Steuerbezug

Die Steuerforderungen von Kanton, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuer, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Gemeinde bezogen.
 

Verzugszins und Vergütungszins

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins
2021 5.10 % 0.10 %
2020 5.10 % 0.10 %
2019 5.10 % 0.10 %
2018 5.10 % 0.10 %
2017 5.10 % 0.10 %

Zuständigkeit

Abteilung Finanzen