Adressauskunft

Adressauskunft

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf die Einwohnerkontrolle Daten über Name, Vorname, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage geprüft und erteilt. Der Anfrage beizulegen sind ein Interessennachweis (Kopie von offener Rechnung, Verlustschein o.ä.), ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert und CHF 20.00 in Briefmarken oder Bargeld.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste