Anmeldung

Zuzug nach Berikon

Es freut uns, dass Sie Berikon als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich am Schalter innert 14 Tagen nach dem Zuzug.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Heimatschein
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsurkunde (bei Minderjährigen)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein / Eheschein
  • Scheidungsurteil
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsschein (bei Minderjährigen)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)

mehrsprachige Informationen zum Kanton Aargau

Das Amt für Migration und Integration lanciert mit hallo-aargau.ch eine innovative Internetseite mit Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort. Neuzuziehende, ob deutschsprachig oder nicht, erhalten über hallo-aargau.ch unkompliziert Zugang zu den wichtigsten Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort - in 13 Sprachen, einfach formuliert und mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen.

Links
hallo-aargau

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
eUmzugCH

Zuständigkeit

Einwohnerdienste