Baubewilligung

Baugesuchsverfahren

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein Baugesuch einzureichen. Diese werden durch die Abteilung Planung und Bau in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Je nach Lage und Art des Bauvorhabens wird ein Baugesuch kantonalen Amtsstellen zur Genehmigung weitergeleitet. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Bremgarter Bezirksanzeiger BBA) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können legitimierte Personen begründet eine Einwendung einreichen. Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Abteilung Planung und Bau (gem. Delegationsreglement) über das Baugesuch.

Bitte verwenden Sie zur Einreichung eines Baugesuchs das Baugesuch-Formular der Gemeinde. Für Bauvorhaben entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich das Baugesuchs-Formular Kanton beizulegen.

Die Abteilung Planung und Bau berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen.

Zuständigkeit

Abteilung Planung und Bau