Steuererklärung und Fristen

Steuererklärung und Fristen

Die Steuererklärungen werden Ende Januar des Folgejahres versandt. Beispiel: Versand Steuererklärung 2022 erfolgt im Januar 2023.

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende ist der 31. März 2023 und für selbständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2023

Sie können eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung 2022 mit der Applikation eFristen übers Internet beantragen.

Das EasyTax Programm 2022 kann über die Homepage des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.

Hinweis zur elektronischen Übermittlung:

Die elektronische Übermittlung mit EasyTax ist ohne Unterschrift gültig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden.

Sofern Sie die Steuererklärung ohne Beilagen elektronisch übermitteln möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt die Belegkopien im Steuererklärungsbogen einreichen.

Die Steuererklärungen, welche in Papierform eingereicht werden, sind nach wie vor vollständig auszudrucken und das Datenblatt ist zu unterschreiben.