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Sperrgut / Hauskehricht
Sperrgut
Gebührenmarkenpflichtig. Grobgut und brennbare Waren sind ab 6.30 Uhr bereitzustellen.
Nicht abgeführt werden: Fernseher, Altmetall, EDV-Geräte, Kühlschränke, Batterien, Autopneus sowie loser Kehricht.
Hauskehricht
Nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke verwenden.
Alle brennbaren Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht kompostierbar oder recyclebar sind gehören dazu. Alles was separat entsorgt werden kann/muss gehört nicht dazu.