Hauptinhalt

Sperrgut / Hauskehricht

31. Juli 2025, 06:30 Uhr

Sperrgut

Gebührenmarkenpflichtig. Grobgut und brennbare Waren sind ab 6.30 Uhr bereitzustellen.

Nicht abgeführt werden: Fernseher, Altmetall, EDV-Geräte, Kühlschränke, Batterien, Autopneus sowie loser Kehricht.

Hauskehricht

Nur gebührenpflichtige Kehrichtsäcke verwenden.

Alle brennbaren Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht kompostierbar oder recyclebar sind gehören dazu. Alles was separat entsorgt werden kann/muss  gehört nicht dazu.