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Zählung der leerstehenden Wohnungen in Berikon
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni 2025 werden die leerstehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind
- Die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon, Tel. 056 649 39 30, einwohner@berikon.ch, bis 3. Juni 2025 die leer stehenden Wohnungen zu melden. Die Mitwirkung an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümerschaft und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.