Hauptinhalt
Steuererklärung 2025
Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2025 zugestellt. Die Steuererklärung kann mit eTAX AARGAU ausgefüllt werden. Es wurden folgende Abgabefristen festgelegt:
teuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis 31. März 2026;Steuererklärung für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2026.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und direkt nach dem Scannen vernichtet. Wir bitten Sie, lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es ist nicht mehr möglich Unterlagen zu retournieren. Die Abteilung Steuern steht bei Fragen gerne zur Verfügung (T 056 649 39 50) und dankt für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung.
Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Steuererklärungsdienst an. Bei Fragen oder weiteren Auskünften ist die Pro Senectute unter der T 062 837 50 70 (kantonale Geschäftsstelle), T 056 622 75 12 (Beratungsstelle Bezirk Bremgarten) oder unter info@ag.prosenectute.ch erreichbar.
Für Jugendliche und junge Steuerpflichtige wurde unter www.steuern-easy.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet.
Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/steuernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer (befindet sich oberhalb der Postanschrift) sowie der persönliche «Code» (ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt) benötigt. Mahnungen für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen betragen Fr. 35.00 (zweite Mahnung Fr. 50.00).