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Nachträgliches Baugesuch Nr. 2025-0014, Kneuss, bauliche Veränderungen
Bauherrschaft: Ernst und Emma Kneuss, Mattenhof 494, 8965 Berikon
Einwendungen
gegen diese(s) Bauvorhaben sind(ist) während der Auflagefrist vom 19. Mai bis 17. Juni 2025 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Gemeinderat Berikon