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Programm zur Präqualifikation Studienauftrag Riedacher
Datum der Publikation: 19.06.2017
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Programm zur Präqualifikation Studienauftrag Riedacher
Datum der Publikation: 19.06.2017
Bauherrschaft
AVIA-A.H. Meyer & Cie AG, Badenerstrasse 329, 8003 Zürich
Bauobjekt
Baugesuch Erneuerung Reklamen
Bauplatz
Bernstrasse 4, Parzelle Nr. 53
Einwendungen
gegen diese(s) Bauvorhaben sind(ist) während der Auflagefrist vom 24. April bis 23. Mai 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Nach der Demission von Stefan Bieri als Abgeordneter Gemeindeverband Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am Montag, 1. Mai 2023, bleibt die Gemeindeverwaltung Berikon geschlossen. Ab Dienstag, 2. Mai 2023, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Pikettdienst ist bei einem Todesfall unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Die Gemeinde Berikon dankt für das Verständnis und wünscht allen einen schönen 1. Mai.
In der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl wird Grüngut zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet.
Diese Komposterde kann an der Unterdorfstrasse, Abzweigung Zopfstrasse, am Samstag, 29. April 2023, zwischen 08.30 – 11.30 Uhr, kostenlos für den privaten Gebrauch bezogen werden.
Für grössere Mengen (ab 0,5 m3) besteht weiterhin die Möglichkeit, Komposterde direkt ab der Kompostieranlage Gunzenbühl zu beziehen.
Dazu ist mit dem Anlagenbetreiber Thomas Stutz vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Am Donnerstag, 11. Mai 2023, 14:00 Uhr, findet der Seniorennachmittag der Arbeitsgruppe für Altersfragen mit Dr. tehol. Heinz Rüegger MAE in der Aula in Oberwil-Lieli statt.
Momentan werden die Betonplatten beim Boulevard entlang der Primarschule Berikon entfernt.
Bei allfälligen Fragen können Sie sich bei der Abteilung Planung und Bau (056 649 39 20 / planungundbau@berikon.ch) melden.
Der Seniorenausflug der Gemeinde Berikon findet neu am Freitag, 15. September 2023 statt. Der Gemeinderat Berikon freut sich darauf, möglichst viele Seniorinnen und Senioren an diesem Anlass begrüssen zu dürfen. Merken Sie sich diesen Termin gerne heute schon vor. Die Einladung zum Anlass erfolgt im Sommer 2023.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Verbandsgemeinderäte Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 20. März 2023 (Rudolfstetten-Friedlisberg, Oberwil-Lieli und Widen) und 3. April 2023 (Berikon) die Jahresrechnung 2022, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen, genehmigt.
Gegen diesen Beschluss kann, gemäss §77a Abs. 1 lit. a) und Abs. 3 des Gemeindegesetzes das Referendum ergriffen werden. 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beziehungsweise 1'500 Stimmberechtigte, können innert 60 Tagen verlangen, dass der Beschluss der Volksabstimmung (Urnenabstimmung) unterstellt wird. Die detaillierten Budgetunterlagen sowie die Publikation der Veröffentlichung können auf der Homepage der KSM sowie untenstehend eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2023
Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes sind meldepflichtig.
Die Ein-/ und Auszugsmeldungen können direkt und unkompliziert über www.drittmeldung.ch erfasst werden oder per E-Mail an einwohner@berikon.ch gemeldet werden.
Aufgrund des kantonalen Hundegesetzes sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Finanzen anzumelden. Dabei sind Kopien von folgenden Dokumenten einzureichen: Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) oder Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) und Haltebewilligung bei Listenhunden (sofern nötig).
Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2023/24 im Betrag vom CHF 120.00 zugestellt (Hundejahr 1. Mai 2023 bis 30. April 2024).
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2023 der Abteilung Finanzen, Telefon 056 649 39 40 oder finanzen@berikon.ch zu melden. Die Verwaltung kann so die entsprechende Mutation im Register vornehmen und die Hundehalter erhalten keine unnötigen Rechnungen.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Hubschmid Real Estate Invest AG, Landstrasse 24, 5524 Nesselnbach
Bauobjekt
EFH und MFH Projektänderungen
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 20 und 20A, Parzellen Nr. 1481 und 143
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 27. März bis 25. April 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Das vergangene Jahr konnte die Einwohnergemeinde Berikon mit einem erfreulichen Gesamtergebnis ab-schliessen. Was sich bereits mit dem guten Steuerabschluss 2022 (Gesamtsteuerertrag plus CHF 432‘500 gegenüber den Budgetzahlen) angekündigt hatte, wiederspiegelt sich nun auch in der Jahresrechnung. Zusammen mit den Minderausgaben im betrieblichen Aufwand wurde ein besseres Jahresergebnis erzielt als erwartet. Der Ertragsüberschuss beträgt CHF 3‘371‘400, budgetiert waren CHF 2‘551‘150.
Erfolgsrechnung
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 353‘275) steht der höhere betriebliche Er-trag (+ CHF 481‘416) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 834‘691) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite entstanden Minderausgaben beim Personalaufwand (- CHF 83'293), beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand (- CHF 208'079) sowie beim Transferaufwand (- CHF 65'714). Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemein-derat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt.
Auf der Ertragsseite entstanden Mehreinnahmen beim Fiskalertrag (+ CHF 399’531) sowie bei den Entgel-ten (+ CHF 143'171). Geringere Einnahmen waren bei den Transfererträgen (- CHF 60'070) zu verzeichnen.
Das Ergebnis der Finanzierung schloss um CHF 14'459 schlechter ab als budgetiert.
Das operative Ergebnis von CHF 2’717‘481 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höhe-ren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 820‘231 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) konnten auch im Jahre 2022 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belas-tet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgs-rechnung entlastet. Diese Entnahme erfuhr ab dem Jahr 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen und betrug noch CHF 653‘935.
Die Jahresrechnung 2022 weist mit einem Steuerfuss von 89 % einen Ertragsüberschuss von CHF 3’371‘416 auf. Ohne die buchmässigen Marktwertanpassungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (Bauland-grundstücke) im Betrage von CHF 3'439'299 (Bestandteil des Finanzertrags), welche jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode gemacht werden müssen, würde das Gesamtergebnis mit - CHF 67'883 negativ ausfal-len. Das relevante Eigenkapital stieg mit dem Rechnungsabschluss 2022 sowie der Entnahme aus der Auf-wertungsreserve von rund 68,380 Mio. Franken auf rund 71,097 Mio. Franken. Das Nettovermögen stieg von 14,647 Mio. Franken auf 18,249 Mio. Franken.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 69‘270 (Budget Aufwandüberschuss CHF 70‘400) sowie ein Finanzierungsüberschuss von CHF 174‘893 (Budget CHF 189‘300). Das Nettovermö-gen beträgt neu CHF 1‘494‘640 (2021 = CHF 1‘319‘747).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2022 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 186‘031 (Budget CHF 275‘600) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 328‘810 (Budget CHF 196‘300). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 5‘839‘537 (2021 = CHF 6‘168‘347).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 36‘610 (Budget CHF 37‘800) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 59‘518 (Budget CHF 60‘700). Das Nettovermö-gen beträgt neu CHF 482‘882 (2021 = CHF 423‘364).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2022 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 147‘497 (Budget CHF 17‘500) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 367‘394 (Budget CHF 299‘200). Das Net-tovermögen beträgt neu CHF 3‘254‘380 (2021 = CHF 3‘621‘774).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezial-finanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2022 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2022 einen Ertragsüberschuss von CHF 687‘181 (Budget CHF 617‘500) aus. Davon entfallen CHF 529‘700 auf die buchmässigen Markt-wertanpassungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (Baulandgrundstücke), welche jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode gemacht werden müssen. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüber-schuss von CHF 192‘986 (Budget CHF 2‘100) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mut-schellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 58‘374.
Nach der Demission von Stefan Bieri als Mitglied der Steuerkommission ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Nach der Demission von Stefan Bieri als Mitglied der Steuerkommission ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 18. Juni 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Am Sonntag, 12. März 2023 wurde Stefan Bieri mit 412 Stimmen als Gemeinderat gewählt. Die Ressortverteilung hat am Montag, 13. März 2023 stattgefunden.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Stefan Bieri herzlich willkommen.
Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2022 zugestellt. Die Steuererklärung kann mit dem PC-Programm EasyTax2022 ausgefüllt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Es wurden folgende Abgabefristen festgelegt:
Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis 31. März 2023;
Steuererklärung für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2023.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und direkt nach dem Scannen vernichtet. Wir bitten Sie, lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es ist nicht mehr möglich Unterlagen zu retournieren. Die Abteilung Steuern steht bei Fragen gerne zur Verfügung (T 056 649 39 50) und dankt für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung.
Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Steuererklärungsdienst an. Bei Fragen oder weiteren Auskünften ist die Pro Senectute unter der T 062 837 50 70 (kantonale Geschäftsstelle), T 056 622 75 12 (Beratungsstelle Bezirk Bremgarten) oder unter info@ag.pro-senectute.ch erreichbar.
Für Jugendliche und junge Steuerpflichtige wurde unter www.steuern-easy.ch eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet.
Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/steuern online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer (befindet sich oberhalb der Postanschrift) sowie der persönliche «Code» (ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt) benötigt. Mahnungen für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen betragen Fr. 35.00 (zweite Mahnung Fr. 50.00).
Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind deshalb die Hunde in dieser Zeit im Wald und Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiese an der Leine zu halten. Wir bitten die Bevölkerung um Einhaltung dieser Vorschriften.
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ausserdem ist das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Kehrichtentsorgung wurde aufgrund von Karfreitag auf Donnerstag, 6. April 2023 vorverschoben.
Über die Ostertage von Donnerstag, 6. April 2023, ab 11:30 Uhr, bis und mit Montag, 10. April 2023, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 11. April 2023, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am 20. April 2023 feiern Kurt und Margrith Frey-Sutter ihren 60. Hochzeitstag. Frau Frey-Sutter wohnt im Alterszentrum Burkertsmatt, Herr Frey-Sutter wohnt und arbeitet am Rummelbach in Berikon.
Herr Walter Thalmann-Roth darf am 29. April 2023 seinen 80. Geburtstag feiern. Herr Thalmann-Roth war lange Zeit Käser an der Unterdorfstrasse in Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Wahlen vom 12. März 2023
Wahlresultate in Berikon: Protokoll kommunale Wahlen vom 12. März 2023
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Gesuchsteller:
Saberatzky Marco-Elias
2002, männlich, Deutschland
Bodenfeldstrasse 10
8965 Berikon
Gesuchsteller:
Saberatzky Marcel
2000, männlich, Deutschland
Bodenfeldstrasse 10
8965 Berikon
Gesuchsteller:
Krasniqi Blerim
1990, männlich, Kosovo
und seine Kinder:
Krasniqi Amina
2013, weiblich, Kosovo
Krasniqi Sahra
2015, weiblich, Kosovo
Krasniqi Soraya
2019, weiblich, Kosovo
Wohnadresse:
Bellikerstrasse 19
8965 Berikon
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
In der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl wird Grüngut zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet. Diese Komposterde kann an der Unterdorfstrasse, Abzweigung Zopfstrasse, an den beiden Samstagen, 1. April und 29. April 2023, zwischen 08.30 – 11.30 Uhr, kostenlos für den privaten Gebrauch bezogen werden. Für grössere Mengen (ab 0,5 m3) besteht weiterhin die Möglichkeit, Komposterde direkt ab der Kompostieranlage Gunzenbühl zu beziehen. Dazu ist mit dem Anlagenbetreiber Thomas Stutz vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Frau Bianca Kemmner hat ihre Stelle als Gemeindeschreiberin-Stv. per 31. Mai 2023 gekündigt, wird die Gemeindeverwaltung aber bereits Ende April verlassen und noch Ferien geniessen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung bedauern diesen Entscheid sehr. Wir danken Bianca Kemmner für ihren hervorragenden Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon und wünschen Bianca Kemmner für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.
Bauherrschaften
Clear Channel Schweiz AG, Bösch 67, 6331 Hünenberg
Grundeigentümer
SFP Retail AG, Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich
Bauobjekt
Digitaler Werbeträger
Bauplatz
Bahnhofstrasse 3, Parzelle Nr. 80
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. März bis 11. April 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaften
Marco Hafner, Friedlisbergstrasse 20, 8965 Berikon
Bauobjekt
Aprikosentunnel und Regenwassersilo
Bauplatz
Friedlisbergstrasse, Parzelle Nr. 805
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. März bis 11. April 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Jubla Berikon führt am Samstag, 4. März 2023, eine Papier- und Kartonsammlung durch. Das Altpapier ist bis 7.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen bereit zu stellen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht gebündeltes Papier oder verschlossene Säcke (können erfahrungsgemäss Fremdmaterial enthalten) nicht entsorgt werden. Weiter wird darum gebeten, bei schlechter Witterung das gebündelte Papier erst am Sammeltag bereitzustellen.
Ab Dienstag, 7. März 2023 findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich (jeweils am Dienstag) statt. Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich rohes, organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Dieses wird in der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet und in der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt. Die wöchentlichen Abfuhren werden bis Ende November durchgeführt.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Februar 2023 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 44 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 65 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Frau Rosa Gut feiert am 22. März 2023 ihren 85. Geburtstag.
Am 28. März 2023 darf Herr Hans Ulrich Schadegg seinen 85. Geburtstag feiern.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Im Januar führte der Forstbetrieb Mutschellen Rodungsarbeiten entlang dem Rummelbach durch. Die Arbeiten wurden vom zuständigen Bachaufseher des Kantons angeordnet und begleitet. Das Freischneiden der Uferbestockung ist eine der Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Siedlungsgebiet.
Bauherrschaften
Acama Immobilien AG, Wassergrabe 6, 6210 Sursee
Bauobjekt
Baugesuch für Baureklametafeln
Bauplatz
Steinhügelstrasse 19, Parzelle Nr. 57
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. Februar bis 14. März 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaften
STEG Am Rummelbach 1, Berikon, c/o Weber Immobilien-Management AG, Mühleweg 3, 8156 Oberhasli
Bauherrschaft
Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau
Bauobjekt
Erhöhung Blocksteinmauer
Bauplatz
Am Rummelbach 1, Parzelle Nr. 1277
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. Februar bis 14. März 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaften
Einwohnergemeinde Widen, Bremgarterstrasse 1, 8967 Widen
Grundeigentümer
Philipp Stutz, In der Halde 4, 8967 Widen
Bauobjekt
Temporärer Baustelleninstallationsplatz
Bauplatz
Hermisweg, Parzelle Nr. 117
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. Februar bis 14. März 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Acama Immobilien AG, Wassergrabe 6, 6210 Sursee
Bauobjekt
Projektänderung
Bauplatz
Steinhügelstrasse 19, Parzelle Nr. 57
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. Februar bis 14. März 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Frau Therese Hagenbuch darf am 15. Februar 2023 ihren 85. Geburtstag feiern. Frau Hagenbuch ist in Berikon aufgewachsen und wohnt seit jeher in Berikon.
Frau Luise Thut feiert am 28. Februar 2023 ihren 95. Geburtstag. Vom 25. Februar bis am 4. März 2023 findet die Ausstellung «LEBENSwerk lebensENDE» im Müllerhaus Lenzburg von Frau Thut statt.
In Berikon und Unterlunkhofen ist der Forstbetrieb Mutschellen aktuell an Vorbereitungsarbeiten für einen Holzschlag, in dem das Holz nicht wie üblich mit fahrenden Maschinen aus dem Wald genommen wird, sondern mit einer Seilbahn.
Die Böden im Gebiet, welches der Forstbetrieb Mutschellen bewirtschaftet, sind sehr nass. Das geschlagene Holz wird im Normalfall mit Maschinen auf Rückegassen zur Waldstrasse gebracht, um dort mit einem LKW zu den Holzverarbeitern gebracht zu werden. Diese Arbeiten werden, wenn möglich bei gefrorenem Boden ausgeführt, da einerseits die Maschinen sehr schwer sind, aber auch das zu transportierende Holz eine grosse Last hat. Leider hat sich die Situation in den letzten Jahren insofern verschlimmert, dass die Böden praktisch nie gefroren sind und wenn einmal ein paar Tage ideales Wetter wäre, müssen vor allem Holzschläge entlang von Waldränder ausgeführt werden, bei denen man über Wiesen fahren muss. Aus diesen Gründen hat sich der Forstbetrieb Mutschellen bereit erklärt, verschiedene Holzschlagsysteme auszuprobieren.
Einerseits wurde in Berikon bei einem vollmechanisierten Holzschlag die Maschinen mit Moorraupen ausgestattet um den Bodendruck möglichst zu minimieren.
Andererseits wird in Berikon und Unterlunkhofen je ein Holzschlag ausgeführt und das Holz mittels einer Seilbahn aus dem Wald geführt. Solche Systeme setzt man vor allem im Gebirge in unwegsamen Gelände ein. Diese Systeme werden im Mittelland nicht eingesetzt, weil die Kosten höher sind als die herkömmliche maschinelle Holzerei. Weiter ist die Installation einer solchen Holzseilbahn sehr aufwendig und es braucht einen starken Holzeingriff damit die Kosten des Erstellens der Bahn in einem Verhältnis zu den Holzerlösen bleibt.
Die Seilbahn wird voraussichtlich Mitte Februar aufgestellt, wenn die Holzereiarbeiten abgeschlossen sind. In dieser Zeit kann es zu Sperrungen des Fussweges im Wald von Lieli Richtung Waldhaus Berikon und in Unterlunkhofen im Wald Richtung Arni kommen. Wir bitten die Bevölkerung, die Absperrungen und die Anweisungen des Personals zu befolgen.
Die Arbeiten führt der Forstbetrieb Mutschellen mit der Seilbahnfirma Brülisauer Forstunternehmung AG aus. Unterstützt werden die Arbeiten durch die Abteilung Wald des Kantons Aargau. Um Aufschlüsse über den Einsatz solcher Holzseilbahnen im Flachland zu erhalten, begleitet die WSL (Wald, Schnee und Landschaft ) Birmensdorf und die Abteilung Wald die Arbeiten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Christoph Schmid: 078 768 54 66
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022, welche dem fakultativen Referendum unterlagen, in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 14. November 2022 rechtskräftig gefasst.
Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in der Gemeinde Berikon - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Aufgrund der grossen Anzahl von Flüchtenden hat die Abteilung Soziale Dienste entschieden, per 1. Januar 2023 Frau Claudia Isenmann als Betreuerin Schutzsuchende und Asylsuchende anzustellen. Frau Isenmann unterstützt die Asylsuchenden bei verschiedenen Fragen und Anliegen.
Zur Entlastung der Verwaltung im Bereich Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung wurde per 1. Januar 2023 Frau Sandra Krättli angestellt. Sie ist vorwiegend für die Bewirtschaftung inkl. Vermietung der Liegenschaften der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde zuständig.
Per 1. Januar 2023 hat die bisherige Sachbearbeiterin der Zentralen Dienste Frau Selina Merz die Stelle als Leiterin Einwohnerdienste übernommen. Als neue Sachbearbeiterin Zentrale Dienste konnte per 1. Februar 2023 Frau Janine Jenni gewonnen werden.
Nach dem Weggang von Ronnie Cattaruzza per 31. Dezember 2022 konnte die Stelle als Stv. Leiter Bauamt per 1. Februar 2023 mit Herr Michel Gehrig besetzt werden.
Frau Cornelia Benz hat im November 2022 nach fast 19-jähriger Tätigkeit als Sachbearbeiterin Werke das Pensionsalter erreicht. Sie wird der Gemeinde Berikon aber noch eine Weile erhalten bleiben, stellt sie doch ihre Arbeitskraft und ihr grosses Wissen auch für die Einarbeitung der neuen Stelleninhaberin noch zur Verfügung. Wir danken Cornelia Benz für ihren nimmermüden Einsatz für die Gemeinde Berikon und wünschen ihr für den kommenden Lebensabschnitt jetzt schon alles Gute. Die Stelle als Sachbearbeiterin Werke konnte per 1. Februar 2023 mit Frau Cornelia Etterlin besetzt werden.
Gemeinderat und Verwaltung heissen die neuen Mitarbeitenden herzlich willkommen und wünschen ihnen viel Erfolg und Freude bei der Gemeinde Berikon.
Nach bald 15-jähriger Tätigkeit hat sich unsere Gemeindeschreiberin Michelle Meier entschieden, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Frau Meier hat ihre Stelle per 30. April 2023 gekündigt, wird aber das Gemeindehaus bereits Ende März verlassen und noch Ferien geniessen. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedaueren diesen Entscheid sehr, hat sie sich doch in den letzten 15 Jahren mit viel Herzblut für die Belange der Gemeinde Berikon eingesetzt und viele Projekte umgesetzt. Wir danken Michelle Meier für ihren grossartigen und unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft von Herzen nur das Beste.
Gemeinderat und Verwaltungsteam
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Gemeinde Berikon sucht nach einzigartigen und schönen Motiven unserer Gemeinde für einen Beriker-Regenschirm. Gesucht werden Fotos, die im Gemeindegebiet entstanden sind, wie zum Beispiel:
Die Fotos müssen mindestens eine Auflösung von 10 MB haben.
Aus den Einsendungen kürt die Gemeinde Berikon die schönsten Fotos.
Die Vereinbarung zum Fotowettbewerb kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen oder unter www.berikon.ch heruntergeladen werden. Die Fotos können per Mail an gemeinde@berikon.ch (ZIP-Dateiformat) bei der Abteilung Zentrale Dienste abgegeben werden. Der Einsendeschluss ist am 1. März 2023. Die Gemeinde Berikon freut sich auf die zahlreichen Fotos und wünscht viel Erfolg beim Fotowettbewerb.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Ge-staltungsplans „Gubel“ gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz, BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 im Gemeindehaus Berikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unter-lagen können auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch eingesehen und heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Ein-wendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „Gubel“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Inte-resse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung des Gestaltungsplan «In der Rüti» mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
Sondernutzungsvorschriften
Situationsplan
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckba-ren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Montag, 16. Januar 2023) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berech-tigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten
(§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegneri-schen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Be-schwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «In der Rüti» wird für die im Plan festgelegten, im öffentli-chen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte bis Ende Dezember 2022 an der Bahnhofstrasse in Berikon in Richtung Oberwil-Lieli während sechs Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 140 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 64 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte bis Ende Dezember 2022 an der Bahnhofstrasse in Berikon in Richtung Mutschellen während sechs Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 45 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 73 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Anfang Januar 2023 an der Alten Bremgartenstrasse in Berikon während 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 15 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 41 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Frau Madeleine Vögelin feiert am 18. Januar 2023 ihren 85. Geburtstag. Frau Vögelin wohnt seit 28 Jahren in Berikon.
Frau Margrit Buser darf am 31. Januar 2023 ihren 85. Geburtstag feiern. Frau Buser ist seit 48 Jahren Einwohnerin von Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert den Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Am Montagabend, 9. Januar 2023 wurde der Bevölkerung beim Neujahrsapéro im Berikerhus durch Gemeindeammann Stefan Bossard die besten Neujahrswünsche überbracht. Der Anlass wurde durch den Schülerchor der Primarschule Berikon, unter der Leitung vom Jasmin Rücker, mit schönen Liedern musikalisch untermalt. Die Schülerinnen und Schüler haben sehr schön gesungen und den Besuchern damit ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. Mit tosendem Applaus wurde dem Schülerchor für dessen Auftritt gedankt.
Der Gemeinderat wünscht der ganzen Bevölkerung ein erfolgreiches und schönes 2023.
Bauherrschaft
Peter und Joy Koller, Marrengasse 12, 8965 Berikon
Bauobjekt
Um- und Anbau EFH
Bauplatz
Gehrenweg 1, Parzelle Nr. 415
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Alessandro Ferrugia und Rosina Fischbach Ferrugia, Chörenmattstrasse 45, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch Schwimmbad / Gartengestaltung
Bauplatz
Chörenmattstrasse 45, Parzelle Nr. 234
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Bashkim und Hajrije Kurtaj, Oberdorfstrasse 35, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch Schopf / Anbau an EFH
Bauplatz
Oberdorfstrasse 35, Parzelle Nr. 949
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. Januar bis 14. Februar 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Durch das stetig zunehmende Onlinedienst-Angebot sowie die vermehrte Abwicklung von Kundenanliegen via E-Mail hat der Gemeinderat Berikon entschieden, die Schalter- und Telefon-Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung per 1. Februar 2023 anzupassen. Neu bleiben die Schalter und Telefone am Dienstagnachmittag und Donnerstagnachmittag geschlossen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können telefonisch bei der jeweiligen Abteilung direkt vereinbart werden.
Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Öffnungszeiten für die Büros der Gemeindeverwaltung:
Der Gemeinderat Berikon freut sich, die Beriker Einwohnerinnen und Einwohner am Montag, 9. Januar 2022 ab 19.00 Uhr zu einem Apéro ins Berikerhus einzuladen.
Nach der Demission von Thomas Trüb als Mitglied des Gemeinderates Berikon ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 12. März 2023 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. – Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon bezogen werden. Zudem können die Formulare unter www.berikon.ch heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Gemeinderat Thomas Trüb hat aus gesundheitlichen Gründen entschieden, das Gesuch um sofortige Demission als Mitglied des Gemeinderates Berikon einzureichen. Dem Gesuch wurde von der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau per sofort stattgegeben.
Wir danken Thomas Trüb an dieser Stelle für seinen grossartigen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon und wünschen ihm weiterhin gute Besserung und für die Zukunft alles Gute.
Die Ersatzwahl für das Amt als Mitglied des Gemeinderates wird am 12. März 2023 erfolgen.
Wir werden Anfang Januar und Anfang Februar weitere Wohnungen für Flüchtlinge einrichten. Gesucht werden darum:
- Betten mit Matratzen und Kissen/Duvets
- Schränke (nicht zu hohe und breite)
- Tische mit Stühlen
- Geschirr
Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Soziale Dienste, 056 649 39 10 oder soziales@berikon.ch wenn Sie diese Dinge haben und nicht mehr benötigen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Abteilung Soziale Dienste
Die dreijährige Ausbildung zur Fachperson Betriebsunterhalt absolvierst Du beim Bauamt der Gemeinde Berikon. Die Ausbildung umfasst den Unterhalt und die Instandhaltung der Strassen und Wege. In den Wintermonaten ist das Team verantwortlich für barrierefreie Strassen und Wege. Ganzjährig sind die Grünanlagen zu pflegen. Du bewässerst, setzt Pflanzen, mähst Rasen und schneidest Sträucher und Bäume. Auch wirst Du in die fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Abfällen eingeführt. Die Wartung von Werkzeugen, Maschinen und Fahrzeugen werden im Werkhof ausgeführt.
Für diese Ausbildung benötigst Du handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. Du kannst dich ohne Probleme mündlich und schriftlich auf Deutsch verständigen. Zudem bist Du zuverlässig, teamfähig, körperlich belastbar und verbringst gerne Zeit draussen unter freiem Himmel.
Wir bieten eine praxisnahe Ausbildung in einem kleinen, aufgestellten Team.
Sende Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Foto bis am 31. Januar 2023 an Gemeinde Berikon, Bauamt, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon oder bauamt@berikon.ch.
Gerne erteilt Dir Berufsbildner Remo Graf, Leiter Bauamt, weitere Auskünfte: Tel. 056 649 39 25
Die Festtage stehen vor der Tür und ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu.
Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der verschiedenen Behörden und Kommissionen sowie allen, die sich im vergangenen Jahr in irgendeiner Form zum Wohle der Gemeinde eingesetzt haben, recht herzlich. Er hofft auch im kommenden Jahr auf eine angenehme und innovative Zusammenarbeit.
Im Gemeindehaus ist am Freitag, 23. Dezember 2022, 14.00 Uhr, Schalterschluss. Das Gemeindehaus bleibt über die Festtage geschlossen. Erster Arbeitstag im neuen Jahr ist der 3. Januar 2023. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettdienstnummer unter Telefon 056 649 39 39.
Gemeinderat und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine frohe und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
Am Samstag, 17. Dezember 2022, findet von 10.00 bis 16.00 Uhr beim Waldhaus in Berikon der Weihnachtsbaumverkauf statt. Aufwärmen kann man sich im gemütlichen Waldhaus bei einem heissen Getränk. In Ruhe kann der passende Baum ausgesucht werden. Der Verkauf findet im Freien statt.
Zudem besteht die Möglichkeit, an folgenden Daten beim Blumento an der Bernstrasse 235 einen Weihnachtsbaum des Forstbetriebes Mutschellen zu kaufen:
Samstag, 17. Dezember 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 20. Dezember 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch, 21. Dezember 13.30 bis 18.30 Uhr
Donnerstag, 22. Dezember 13.30 bis 18.30 Uhr
Freitag, 23. Dezember 13.30 bis 18.30 Uhr
Die Weihnachtsbäume sind aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und stammen aus den Waldungen rund um den Mutschellen. Die Bäume werden direkt vor dem Verkauf frisch geschnitten.
Folgende Personen des Korps der Feuerwehr Mutschellen wurden auf den 1. Januar 2023 befördert:
Zum Leutnant:
Zum Korporal:
Die Gemeinderäte Berikon und Widen gratulieren den Beförderten und danken für ihren Einsatz. Für die neuen Aufgaben wünschen sie ihnen viel Elan und alles Gute.
Wie in den Vorjahren berechtigt die Bremgarten Card 2023 zu Sonderkonditionen im Hallen- und Freibad Isenlauf und diversen Vergünstigungen in der Billard Bar Aramith in Bremgarten. Es wird wiederum auf einen Versand anfangs Jahr an alle Personen verzichtet. Die Cards werden ausschliesslich auf Verlangen zugestellt. Ab sofort können die Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon die Bremgarten Card bei der Gemeindeverwaltung telefonisch (056 649 39 30) oder per E Mail (einwohner@berikon.ch) bestellen. Die Erstausstellung ist kostenlos. Für einen Nachdruck werden CHF 5.00 verrechnet.
Sämtliche SBB-Tageskarten für die Gültigkeitstage vom 23. Dezember 2022 bis und mit 3. Januar 2023 sind bis spätestens Freitag, 23. Dezember 2022, 14:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung abzuholen. Die Tageskarten ab dem 4. Januar 2023 können wie gewohnt reserviert und ab Dienstag, 3. Januar 2023, abgeholt werden.
Der Gemeinderat gratuliert Melanie Hasler herzlich zum zweiten Weltcup-Podestplatz im Zweierbob im kanadischen Whistler. Der Gemeinderat ist stolz darauf, dass eine so talentierte Beriker Bobfahrerin dieses Glanzresultat gelungen ist. Wir wünschen Melanie Hasler weiterhin viel Freude, Glück und Erfolg beim Bobfahren.
Melanie Hasler ist nominiert als "Freiämter Sportler des Jahres". Unter www.bbawa.ch/sportler oder per Coupon können Sie Ihrem Lieblingssportler Ihre Stimme geben.
Am 11. Dezember 2022 fand der Fahrplanwechsel statt. Informieren Sie sich rechtzeitig über die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto auf der entsprechenden Kantonsseite unter postauto.ch/fahrplanwechsel. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2022/2023 keine oder nur minimale Änderungen.
09.01.2023 Neujahrsapéro im Berikerhus
12.06.2023 Ortsbürgergemeindeversammlung
14.06.2023 Einwohnergemeindeversammlung
01.08.2023 Bundesfeier beim Berikerhus
29.08.2023 Ech ha Gmeind
07.09.2023 Seniorenausflug
09.09.2023 Hol- und Bringtag (Burkertsmatt Widen)
13.11.2023 Ortsbürgergemeindeversammlung
16.11.2023 Einwohnergemeindeversammlung
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Angela Colazzo, Höhenweg 63, 8965 Berikon
Bauobjekt
Gartengestaltung
Bauplatz
Höhenweg 63, Parzelle Nr. 1471
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 19. Dezember 2022 bis 24. Januar 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Ver-bandsgemeinderäte der Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 29. August 2022 (Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen) und am 12.September 2022 (Oberwil-Lieli) das Budget 2023 gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen der Kreisschule Mutschellen, genehmigt. Die Publikation des Beschlusses erfolgte am 3. Oktober 2022.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (am 1. Dezember 2022) ist der Beschluss der Verbandsgemeinderäte in Rechtskraft erwachsen.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022 veröffentlicht.
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden rechtskräftig gefasst.
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung, ausser das Traktandum 2, unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Zentrale Dienste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Zu Traktandum 4 wurde ein Rückweisungsantrag gestellt. Dieser wurde angenommen.
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2023
Ab dem 5. Dezember 2022 wird unser Zählerableser, Herr Philipp Hübscher wieder unterwegs sein, um Strom und Wasser abzulesen.
Sie können ihn unterstützen, indem Sie die folgenden Möglichkeiten wahrnehmen:
E-Mail Adresse: cornelia.benz@berikon.ch
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffen auf eine gute und reibungslose Zusammenarbeit.
Die Jubla Berikon führt am Samstag, 10. Dezember 2022, die Papier- und Kartonsammlung durch. Das Altpapier ist bis 7.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen bereit zu stellen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht gebündeltes Papier oder Karton sowie verschlossene Säcke oder Karton in Kartonschachteln (können erfahrungsgemäss Fremdmaterial enthalten) nicht entsorgt werden. Weiter wird darum gebeten, bei schlechter Witterung das gebündelte Papier und den Karton erst am Sammeltag bereitzustellen.
Herr Paul Kappeler darf am 4. Dezember 2022 seinen 80. Geburtstag feiern. Herr Kappeler ist seit 34 Jahren Einwohner von Berikon.
Herr Roland Müller feiert am 4. Dezember 2022 seinen 85. Geburtstag. Er lebt seit 43 Jahren in Berikon.
Das Ehepaar Max und Anna Hauenstein darf am 8. Dezember 2022 ihren 50. Hochzeitstag feiern. Die beiden sind seit 46 Jahren in Berikon wohnhaft.
Am 13. Dezember 2022 darf das Ehepaar Helmuth und Flavia Köhle das Jubiläum der diamantenen Hochzeit feiern. Das Ehepaar ist seit 53 Jahren Einwohner von Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Die halbtägige Klausurtagung des Gemeinderates und den Abteilungsleitenden hat am 21. November 2022 im Restaurant Linde, Fislisbach, stattgefunden. Mit Unterstützung der game solution ag fand ein spannender Workshop mit guten Diskussionen zum Thema Feedback, Kommunikation, Vertrauen statt. Zudem wurden die bestehenden Legislaturziele inkl. Zeitachse überprüft. Am Abend wurde der interessante und intensive Nachmittag durch ein gemütliches Beisammensein bei einem feinen Essen abgerundet.
Im Dezember findet die Grüngutabfuhr nicht mehr wöchentlich statt. Das Grüngut wird an folgenden Daten gesammelt:
Dienstag, 6. Dezember 2022
Dienstag, 20. Dezember 2022
Dienstag, 10. Januar 2023
Auf der Homepage der Gemeinde Berikon ist ab sofort der digitale Ortsplan aufgeschaltet. Er bietet eine Vielzahl von wertvollen Informationen welche schnell und übersichtlich abrufbar sind. Die interaktiven Funktionen ermöglichen eine individuelle Nutzung und sind benutzerfreundlich in der Anwendung.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende November 2022 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 1.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 18 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 67 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Bauherrschaft
Hüsser Generalbau AG, Oberebenestrasse 20, 5620 Bremgarten
Bauobjekt
Fassadenänderungen
Bauplatz
Chörenmattstrasse 2, Parzelle Nr. 88
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 5. Dezember 2022 bis 11. Januar 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Irène Mettler, Im Unterzelg 34, 8965 Berikon
Grundeigentümerschaft
Elisabeth Hüsser, Bahnhofstrasse 80, 8965 Berikon
Bauobjekt
Um- und Anbau Wohnhaus
Bauplatz
Bahnhofstrasse 82, Parzelle Nr. 583
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 5. Dezember 2022 bis 11. Januar 2023 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Aufgrund des Hausarztmangels verfügen immer mehr Einwohner des Kantons Aargau über keinen persönlichen Hausarzt mehr. Das Bevölkerungswachstum, die fehlenden Hausärzte und weitere gesellschaftliche Entwicklungen wie eine verringerte Gesundheitskompetenz oder die Verunsicherung durch verschiedenste Informationen im Internet sind Gründe, weshalb immer mehr Menschen im Kanton Aargau sich auch bei harmlosen Beschwerden zuerst an die Notaufnahmen der Spitäler wenden.
Deshalb bietet der Aargauische Ärzteverband zwei Notfallversogung-Dienstleistungen mit kompetenter Erstberatung.
Beide Beratungsangebote tragen dazu bei, die überlasteten Notfallstationen im Kanton zu entlasten.
Die Nutzer dieser Angebote erhalten eine Handlungsempfehlung, wie dringlich die gesundheitlichen Beschwerden einzustufen sind und was als nächstes zu unternehmen ist.
Der digitale Ortsplan bietet eine Vielzahl von wertvollen Informationen welche schnell und übersichtlich abrufbar sind.
Die interaktiven Funktionen ermöglichen eine individuelle Nutzung und sind benutzerfreundlich in der Anwendung.
Im Rahmen der Volltruppenübung PILUM 22 der Schweizer Armee können in den nächsten Tagen gepanzerte Fahrzeuge durch Berikon fahren.
Die Armee bittet für die dadurch entstehenden Lärmemissionen um Verständnis.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 0800 0800 085 oder per Mail: pilum11@vtg.admin.ch
Bauherrschaft
Dyhrberg AG, Solothurnerstrasse 40, 4710 Klus
Bauobjekt
Zwei Leuchtreklamen
Bauplatz
Bahnhofstrasse 63, Parzelle Nr. 541
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 21. November bis 20. Dezember 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende Oktober 2022 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund einer Stunde Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 56 gemessenen Fahrzeugen waren 45 Fahrzeuge mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. 11 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchste gemessene Geschwindigkeit war 68 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Die Armee führt vom 22. bis 29. November 2022 eine grosse Übung durch (Verbandsübung "PILUM 22"). Davon kann der Waffenplatz Zürich-Reppischtal und dessen Umgebung betroffen sein. Für die Bevölkerung steht für die Dauer der Übung eine Hotline (0800 0800 85) und eine Mail-Adresse (pilum11@vtg.admin.ch) zur Verfügung. Über grössere Verschiebungen gepanzeter Fahrzeuge wird über die regionalen Medien und den Verkehrsinformationsdienst Viasuisse informiert. Landschäden werden grundsätzlich entschädigt.
Frau Alisha Schaufelberger, Leiterin Einwohnerdienste der Gemeinde Berikon, wird die Gemeindeverwaltung per Ende Dezember 2022 verlassen um eine neue Herausforderung anzunehmen. Per 1. Januar 2023 wird Frau Selina Merz die Leitung Einwohnerdienste der Gemeinde Berikon übernehmen und somit die Nachfolge von Frau Schaufelberger antreten.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Alisha Schaufelberger für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und wünschen Selina Merz bei ihrer neuen Aufgabe viel Freude.
Aus gesundheitlichen Gründen wird Gemeinderat Thomas Trüb für längere Zeit abwesend sein. Seine Aufgaben und Pendenzen wurden bereits verteilt. Sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit seinem Ressort sind an gemeinderat@berikon.ch zu richten.
Gemeinderat und Verwaltung wünschen unserem Gemeinderatsmitglied von Herzen weiterhin gute Besserung und eine schnelle Genesung.
Gemeinderat Thomas Trüb erlitt im September 2022 einen Schlaganfall, welcher ihn zwingt längere Zeit im Spital und nun in der Rehaklinik auszuharren. Thomas Trüb kämpft sich erfolgreich zurück ins Leben und ist auf dem guten Weg der Besserung. Seine Genesung bedarf noch einiger Zeit und Geduld, aber wir freuen uns darüber, dass es ihm heute schon wieder so gut geht. Wir wünschen unserem Gemeinderat weiterhin eine gute und schnelle Genesung und viel Energie auf diesem Weg.
Keinen Strom braucht es für das Eisfeld auf der Burkertsmatt, das seit Ende Oktober wieder in Betrieb ist. Das 600 Quadratmeter grosse Feld besteht aus Kunststoffplatten, auf denen man genüsslich herumkurven, Hockey spielen und Eisstock schiessen kann. Ein Vergnügen für Klein und Gross. Völlig gratis. Bezahlen muss, wer Schlittschuhe mietet oder die eigenen Schlittschuhe schleifen lässt. Vermietung und Schleifservice sind am Mittwoch, Samstag und Sonntag jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr offen. Der Container befindet sich direkt neben dem Eisfeld. Hier gibt es auch kalte und warme Getränke sowie kleine Snacks. In einem zweiten Container kann man die Schlittschuhe im Trockenen anziehen. Auch eine Toilettenkabine ist vorhanden.
Bis 26. Februar 2023 ist das Eisfeld täglich ab 11 Uhr frei zugänglich. Von Montag bis Samstag ist bis 21 Uhr offen, am Sonntag bis 20 Uhr. Für die Betreuung der Eisbahn mit Schlittschuhservice und Kiosk ist Eismeister Rolf Hüsser mit seinem Team zuständig – zuverlässig wie seit Jahren schon.
Weitere Informationen unter: https://burkertsmatt.ch/eisfeld/
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Gemeinderat Berikon
Parzelle Nr. 629; Käserei- und Wohngenossenschaft Berikon; öffentliches Fusswegrecht;
- Signalisation «kein Winterdienst»
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 4. November 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnern und Einwohnerinnen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt. Im September 2022 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2022 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen. Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2023 ist bis spätestens 31. Dezember 2022 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.
Am Mittwoch, 9. November 2022, um 14:00 Uhr, findet von der Arbeitsgruppe für Altersfragen der Seniorennachmittag beim Pfarreizentrum in Rudolfstetten statt. Dr. Max Stierlin hält einen Vortrag über die Geschichte Freiamt «vom barmherzigen Armenwesen zum heutigen Sozialstaat». Wir laden Sie herzlich zu diesem Anlass ein.
Frau Domenica Bühler darf am 25. November 2022 ihren 90. Geburtstag feiern. Frau Bühler ist seit 37 Jahren Einwohnerin von Berikon.
Herr Alois Füglistaler feiert am 30. November 2022 seinen 85. Geburtstag. Er lebt seit rund 60 Jahren in Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Aufgrund der Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) und aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine werden die Gemeinden weiterhin gefordert, die nötigen Unterkünfte bereitzustellen.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Mitteilung über freie und verfügbare Wohnungen, Zimmer, Studios in Berikon an die Sozialen Dienste 056 649 39 10 oder soziales@berikon.ch.
Folgende Baubewilligung wurden mit Auflagen erteilt:
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Vlasova, Kristine
1981, weiblich, Lettland
Gartenweg 11
8965 Berikon
Vlasovs Daniils
1981, männlich, ungeklärt
Gartenweg 11
8965 Berikon
Vlasova Maya
2016, weiblich, Lettland
Gartenweg 11
8965 Berikon
Vlasovs Max
2022, männlich, Lettland
Gartenweg 11
8965 Berikon
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Bauherrschaften
Einwohnergemeinde Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wasserleitung
Bauplatz
Gunzenbühl, Parzellen Nr. 1133 und 1409
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. November bis 6. Dezember 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaften
Thomas und Valerie Trüb, Bühlfeldstrasse 6, 8965 Berikon
Bauobjekt
Fassadenkamin
Bauplatz
Bühlfeldstrasse 6, Parzelle Nr. 153
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. November bis 6. Dezember 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaften
Andrea Kopp, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Projektänderung
Bauplatz
Im Unterzelg 2, Parzelle Nr. 1452
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. November bis 6. Dezember 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Am Dienstag, 1. November 2022 ist der Feiertag Allerheiligen. Es wird daran erinnert, dass an diesem Feiertag in Berikon das Arbeiten sowie Tätigkeiten mit lärmigen Geräten untersagt ist.
Die Pfadi Berikon führt am Samstag, 22. Oktober 2022, eine Papier- und Kartonsammlung durch. Das Altpapier ist bis 7.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen bereitzustellen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht gebündeltes Papier oder Karton sowie verschlossene Säcke oder Karton in Kartonschachteln (können erfahrungsgemäss Fremdmaterial enthalten) nicht entsorgt werden. Weiter wird darum gebeten, bei schlechter Witterung das gebündelte Papier und den Karton erst am Sammeltag bereitzustellen.
Am Samstag, 22. Oktober 2022, 14.00 Uhr, findet beim Feuerwehrlokal Berikon die Hauptübung der Feuerwehr Mutschellen statt. Die Feuerwehr Mutschellen lädt die Bevölkerung von Berikon und Widen herzlich zur Hauptübung ein.
An Allerheiligen, Dienstag, 1. November 2022 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab 2. November 2022 ist die Verwaltung während den üblichen Öffnungszeiten wieder erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am Donnerstag, 17. November 2022, um 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Der Gemeinderat hat die Traktanden wie folgt verabschiedet:
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 14. November 2022, um 19.30 Uhr in den Alterswohnungen im Feld, mit folgenden Traktanden, statt:
Bauherrschaften
Paul Signer, Lielisloo 12, 8965 Berikon
Bauobjekt
Einbau Wärmepumpe, Lüftungsgitter an Fassade
Bauplatz
Lielisloo 12, Parzelle Nr. 1364
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 24. Oktober bis 22. November 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat Berikon hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. Juni 2022, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG), das Reglement über die Videoüberwachung der Gemeinde Berikon erlassen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 13. Juni 2022 inkl. Anhang 1 und 2, Situationspläne und Bewilligung der Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz vom 13. September 2022, wird im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz auf der Abteilung Zentrale Dienste während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
PA Genehmigung Reglement Videoüberwachung
Reglement über die Videoüberwachung mit Anhang
Situation Entsorgungsstelle Bürkihof Videoüberwachung Berikon
Situation Frieda Videoüberwachung Berikon
Situation Primarschule Videoüberwachung
Situation Kompostieranlage Videoüberwachung Berikon
Bewilligung Reglement über die Videoüberwachung
Der Gemeinderat Berikon hat anlässlich seiner Sitzung vom 13. Juni 2022, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG), das Reglement über die Videoüberwachung der Gemeinde Berikon erlassen.
Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Berikon www.berikon.ch eingesehen oder am Schalter der Zentralen Dienste bezogen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 13. Juni 2022 inkl. Anhang 1 und 2, Situationspläne und Bewilligung der Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz vom 13. September 2022, wird im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwal-tungsrechtspflegegesetz auf der Abteilung Zentrale Dienste während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit amtlicher Publikation schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Bauherrschaften
STWE Bella Vista, Bahnhofstrasse 49B, 8965 Berikon
Bauobjekt
Drei Wintergärten
Bauplatz
Bahnhofstrasse 49B, Parzelle Nr. 1423
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 10. Oktober bis 8. November 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Anlässlich der Sitzung vom 8. August 2022 hat der Gemeinderat den Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» mit Änderungen und Anpassungen genehmigt.
Während der öffentlichen Auflage wurden beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerden gegen den Entscheid eingereicht. Zurzeit läuft die Vernehmlassung dazu. Entsprechend muss mit der Rechtskraft des Planungswerkes noch zugewartet werden.
Leider kommt es in letzter Zeit in Berikon immer häufiger zu Fällen von Vandalismus. Die Kosten der Putz- und Reparaturarbeiten werden von den Steuerzahlenden getragen, sollte die unbekannte Täterschaft nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Vorfälle wurden bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Gelingt es der Polizei die Täter zu ermitteln, werden die Kosten der Reparatur oder des Entfernens von Sprayereien und Schadenersatzansprüche von den Tätern eingefordert.
Sollten Sie Hinweise zu der Täterschaft machen können, bitten wir Sie, sich an die Gemeindekanzlei, Telefon 056 649 39 30, oder E-Mail gemeinde@berikon.ch oder an den Leiter Hausdienst, André Koller, Telefon 056 649 91 58, oder E-Mail hausdienst@primarschule-berikon.ch zu wenden. Hinweise werden vertraulich behandelt und für konkrete Informationen, welche zur Ermittlung einer Täterschaft führen, hat der Gemeinderat eine Belohnung von CHF 300.00 ausgesetzt.
Die Bevölkerung wird gebeten, künftiger Vandalismus direkt an die Regional- oder Kantonspolizei zu melden. Der Gemeinderat dankt für die Mithilfe im Voraus.
Im Bürgisserhus in Berikon können Tanzbegeisterte jeden Mittwoch von 09:00 Uhr – 10:30 Uhr zusammen zu internationaler Musik tanzen. Es braucht keinen Tanzpartner, alle tanzen gemeinsam und trainieren die Koordination und das Gleichgewicht. Die aktive Seniorengruppe der Pro Senectute freut sich auf neue Teilnehmende.
Eine Schnupperlektion ist selbstverständlich kostenlos. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Tanzleiterin Monika Hofer (056 634 20 44) oder bei der Beratungsstelle Pro Senectute in Wohlen (056 622 75 12, bremgarten@ag.prosenectute.ch).
Frau Rita Libardi konnte am 2. Oktober 2022 ihren 90. Geburtstag feiern. Sie wohnt bereits seit 24 Jahren in Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert Frau Rita Libardi herzlich und wünscht ihr auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Am Samstag, 22. Oktober 2022, 14:00 Uhr, findet beim Feuerwehrlokal Berikon die Hauptübung der Feuerwehr Mutschellen statt.
Die Feuerwehr Mutschellen lädt die Bevölkerung von Berikon und Widen herzlich zur Hauptübung ein.
Fröhlich das Tanzbein schwingen
Im Bürgisserhus in Berikon können Tanzbegeisterte jeden Mittwoch von 09:00 Uhr – 10:30 Uhr zusammen zu internationaler Musik tanzen. Es braucht keinen Tanzpartner, alle tanzen gemeinsam und trainieren die Koordination und das Gleichgewicht. Die aktive Seniorengruppe der Pro Senectute freut sich auf neue Teilnehmende.
Eine Schnupperlektion ist selbstverständlich kostenlos. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Tanzleiterin Monika Hofer (056 634 20 44) oder bei der Beratungsstelle Pro Senectute in Wohlen (056 622 75 12, bremgarten@ag.prosenectute.ch).
Abstimmungsresultate in Berikon:
Protokoll eidg. Abstimmungen vom 25. September 2022
Protokoll kant. Abstimmung vom 25. September 2022
Der Bundesrat unterbreitet am 25. September 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Der Regierungsrat unterbreitet am 25. September 2022 die folgende Vorlage zur Abstimmung:
Energie ist knapp - Verschwenden wir sie nicht.
Die aktuelle europapolitische Lage führt zu einer Verknappung von Ressourcen, wovon auch der Energiesektor betroffen ist.
Wie Sie wissen, steigen die Energiepreise deshalb gerade stark an. Damit Sie so viel Energie – und somit auch Kosten – wie möglich sparen können, hat der Bund eine Liste mit Massnahmen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen. Nicht erst im Winter, sondern schon heute.
Bereits mit relativ einfachen Handlungen lässt sich viel erreichen. Die wichtigsten Sparempfehlungen finden Sie in den unten angefügten Flyern.
Auf der Website nicht-verschwenden.ch erfahren Sie noch mehr darüber, wie und wo sich am meisten Energie und Energiekosten sparen lassen. Dies ist natürlich nicht nur in der aktuellen Situation, sondern auch ganz grundsätzlich sehr nützlich. Weiter finden Sie auf der Website Antworten auf alle häufigen Fragen zum Thema.
Flyer - Sparempfehlungen
.. für den Haushalt
.. für Elektrogeräte
.. fürs Heizen
.. für Warmwasser
.. für den Arbeitsplatz
Leider ist der Anteil von Fremdstoffen im Grüngut nach wie vor sehr hoch. Probleme bereiten insbesondere Plastiksäcke und die im Detailhandel erhältlichen Kompostbeutel sog. „Composäcke“. Diese werden anstelle mit verrottbarem, organischem Material, immer wieder mit Fremdstoffen gefüllt.
Ab 1. Januar 2023 sind „Composäcke“ im Grüngut verboten.
In die Grüngutsammlung gehört nur verrottbares, organisches Material, wie z.B. pflanzliche Gartenabfälle, Rüstabfälle von Früchten und Gemüse, Rasenschnitt, Äste und Stauden, Kaffee- und Teesatz (ohne Kapseln!), Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter!), Eierschalen usw. Bei Nichteinhaltung ist das Abfuhrunternehmen angewiesen, die Grüngutcontainer nicht mehr zu leeren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Gemeinderäte Berikon, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Verbandsgemeinderäte der Kreisschule Mutschellen, KSM) haben an ihren Sitzungen vom 6. Juni 2022 (Berikon), 7. Juni 2022 (Oberwil-Lieli), 13. Juni 2022 (Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen) die Jahresrechnung 2021, gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c) der Satzungen der Kreisschule Mutschellen, genehmigt. Die Publikation des Beschlusses erfolgte am 1. Juli 2022.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (am 31. August 2022) ist der Beschluss der Verbandsgemeinderäte in Rechtskraft erwachsen.
Im Kanton Aargau gilt die Gefahrenstufe 2: Es besteht eine mässige Waldbrandgefahr. Beim Feuern im Wald sind die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Der Gemeinderat hat dem Höllbündtenverein folgende Verlängerungsbewilligung für das Oktoberfest am 24. September 2022 erteilt:
Samstag, 24. September 2022 bis Sonntag, 25. September 2022 bis 04.00 Uhr, Schützenhaus Berikon
Wie den Medien seit längerem entnommen werden kann, hat sich der Strompreis seit Beginn des Ukraine-Konflikts und dem revisionsbedingten Ausfall von vielen französischen Kernkraftwerken sehr stark erhöht. So lagen die Beschaffungspreise für elektrische Energie für das Kalenderjahr 2023 zeitweise bei über 100 Rp./kWh.
Um das Risiko der grossen Schwankungen abzufedern, hat sich die Elektrizitätsversorgung Berikon entschieden, die elektrische Energie mittels eines Fonds in Anteilen von 1/18 pro Monat für das Jahr 2023 zu beschaffen. Im Jahr 2021 noch zu einigermassen günstigen Konditionen, seit Anfang 2022 stiegen die Strompreise der monatlichen Tranchen jedoch sehr stark an.
Im Juli und August sind die Nachkalkulation und die Kalkulation der Netznutzungs- und Energiepreise erfolgt und vom Gemeinderat genehmigt worden. Die neuen Preise für 2023 wurden dem Regulator, Elcom (Eidg. Elektrizitätskommission), fristgerecht eingereicht.
Die künftigen Strompreise sind auf der Webseite der Gemeinde Berikon publiziert.
Für eine 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Boiler) und einem jährlichen Verbrauch von 4'500 kWh betragen die Kosten im nächsten Jahr ca. CHF 960, was einer Erhöhung von ca. CHF 270 oder 39% entspricht.
Ein Strompreisvergleich der einzelnen Gemeinden kann auf der Webseite https://www.strompreis.elcom.admin.ch/ vorgenommen werden.
Wie beim Strompreis hat die Situation in der Ukraine, die allenfalls ausfallenden Gaslieferungen von Russland nach Europa und die erwähnten Ausfälle der Kernkraftwerke auch Auswirkungen auf eine sichere und dauerhafte Energieversorgung.
Die Schweizer Netzbetreiber haben deshalb im Auftrag des Bundesrates alle Grosskunden mit einem Jahresverbrauch >100'000 kWh über mögliche Szenarien im Fall einer Strommangellage informiert.
In diesem Zusammenhang können jedoch alle Kunden einen entsprechenden Beitrag leisten, in dem weniger Strom verbraucht wird. So kann z.B. der Tumbler weniger benutzt und das Licht konsequent abgestellt werden, wenn der Raum verlassen wird. Dies sind nur zwei Ideen wie jeder einzelne mit gutem Beispiel vorausgehen kann. Jede Kilowattstunde die heute nicht verwendet wird, kann zum z.B. zum Füllen der Pumpspeicherkraftwerke benutzt und so für kalte Wintertage gespeichert werden.
Am 23. August 2022 um 19:30 Uhr fand die Informationsveranstaltung «Ech ha Gmeind» statt. Informations- und Diskussionsthemen waren die Legislaturziele, die IT und die Kommunikation. Ausserdem haben die Gemeinderäte aus ihren Ressorts berichtet.
Der Feuerwehrverein Berikon hat mit feinen Würsten und einem tollen Kuchenbuffet für einen gemütlichen Abend gesorgt, an welchem ein reger Austausch stattfand.
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich beim Feuerwehrverein Berikon und bei allen Teilnehmenden.
Die SVA-Zweigstelle ist ab 1. September 2022 bei der Abteilung Soziale Dienste integriert. Weitere Informationen betreffend Sozialversicherungen finden Sie unter www.sva-ag.ch.
Am Donnerstag, 1. September 2022, nahmen 164 Seniorinnen und Senioren mit 7 Begleitpersonen am diesjährigen Seniorenausflug teil. Um 10 Uhr starteten drei Reisecars Richtung Verkehrshaus in Luzern. Die Busse ermöglichten durch die hohen Sitzplätze eine gute Sicht auf die schöne Landschaft entlang der Strassen. In Luzern angekommen, kehrten alle Teilnehmer im Restaurant des Verkehrshauses zum Mittagessen ein. Nach einem leckeren Mittagessen nahmen die Seniorinnen und Senioren am Nachmittag an einer Führung teil, erkundeten das Verkehrshaus auf eigenen Faust oder verbrachten Zeit beim Jassen oder beim gemütlichen Beisammensein.
Gegen Abend begab sich die Reisegruppe im Car wieder auf die Heimreise. In Berikon angekommen ging es entweder direkt auf den Nachhauseweg oder zum Schlummertrunk mit über 100 Seniorinnen und Senioren ins Restaurant Grüenebode, wo der erlebnisreiche Tag einen gemütlichen Ausklang fand.
Am Samstag, 10. September 2022, von 9.00 bis 12.00 Uhr, findet beim Sportzentrum Burkertsmatt in Widen der durch die Gemeinden Berikon und Widen organisierte Hol- und Bringtag statt. Die Verpflegung ist im Burki Bistro möglich.
Es gibt in jedem Haushalt Gegenstände, welche nicht mehr gebraucht werden, aber noch intakt sind. Und es gibt Leute, welche bestimmte Dinge suchen, ohne viel Geld ausgeben zu wollen. Die Gemeinden Berikon und Widen führen diese beiden Interessengruppen auf einem Tauschmarkt zusammen und tragen damit dazu bei, dass Werkstoffe erhalten bleiben und dadurch wertvolle Energie für die Herstellung bzw. das Recycling nicht aufgewendet werden muss. Bei diesem Tauschmarkt sollen saubere und funktionstüchtige Gegenstände gratis angeboten und von Interessierten gratis mitgenommen werden.
In den folgenden Wochen werden verschiedene Strassenunterhaltsarbeiten durchgeführt. Betroffen sind die Bäcker- / Musperfeld- / Bürkihof- und Zopfstrasse. Bei diesen Strassenzügen ist ein teilweiser Belagsersatz vorgesehen.
Ausführungstermine:
Während den aufgeführten Zeiten muss mit Verkehrsbehinderungen und temporären Strassensperrungen gerechnet werden. Umleitungen werden signalisiert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Bauherrschaften
Michael Liechti, Oberdorfstrasse 9, 8965 Berikon
Bauobjekt
Vordachverlängerung
Bauplatz
Oberdorfstrasse 9, Parzelle Nr. 780
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 12. September bis 11. Oktober 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Während dem Herbstschiessen werden die Strassen Corneliastrasse und Bodenmattstrasse zwischen den Schützenhäusern Berikon und Rudolfstetten-Friedlisberg in beide Richtungen von den Feldschützen Berikon und Feldschützen Rudolfstetten-Friedlisberg benutzt.
Das Herbstschiessen findet an folgenden Daten statt:
Wir danken für Ihr Verständnis.
Wie den Medien seit längerem entnommen werden kann, hat sich der Strompreis seit Beginn des Ukraine-Konflikts und dem revisionsbedingten Ausfall von vielen französischen Kernkraftwerken sehr stark erhöht. So lagen die Beschaffungspreise für elektrische Energie für das Kalenderjahr 2023 zeitweise bei über 100 Rp./kWh.
Um das Risiko der grossen Schwankungen abzufedern, hat sich die Elektrizitätsversorgung Berikon entschieden, die elektrische Energie mittels eines Fonds in Anteilen von 1/18 pro Monat für das Jahr 2023 zu beschaffen. Im Jahr 2021 noch zu einigermassen günstigen Konditionen, seit Anfang 2022 stiegen die Strompreise der monatlichen Tranchen jedoch sehr stark an.
Im Juli und August sind die Nachkalkulation und die Kalkulation der Netznutzungs- und Energiepreise erfolgt und vom Gemeinderat genehmigt worden. Die neuen Preise für 2023 wurden dem Regulator, Elcom (Eidg. Elektrizitätskommission), fristgerecht eingereicht.
Die künftigen Strompreise sind auf der Webseite der Gemeinde Berikon publiziert. https://www.berikon.ch/elektrizitaetsversorgung
Für eine 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Boiler) und einem jährlichen Verbrauch von 4'500 kWh betragen die Kosten im nächsten Jahr ca. CHF 960, was einer Erhöhung von ca. CHF 270 oder 39% entspricht.
Ein Strompreisvergleich der einzelnen Gemeinden kann auf der Webseite https://www.strompreis.elcom.admin.ch/ ab ca. Mitte September 2022 vorgenommen werden.
Wie beim Strompreis hat die Situation in der Ukraine, die allenfalls ausfallenden Gaslieferungen von Russland nach Europa und die erwähnten Ausfälle der Kernkraftwerke auch Auswirkungen auf eine sichere und dauerhafte Energieversorgung.
Die Schweizer Netzbetreiber haben deshalb im Auftrag des Bundesrates alle Grosskunden mit einem Jahresverbrauch >100'000 kWh über mögliche Szenarien im Fall einer Strommangellage informiert.
In diesem Zusammenhang können jedoch alle Kunden einen entsprechenden Beitrag leisten, in dem weniger Strom verbraucht wird. So kann z.B. der Tumbler weniger benutzt und das Licht konsequent abgestellt werden, wenn der Raum verlassen wird. Dies sind nur zwei Ideen wie jeder einzelne mit gutem Beispiel vorausgehen kann. Jede Kilowattstunde die heute nicht verwendet wird, kann zum z.B. zum Füllen der Pumpspeicherkraftwerke benutzt und so für kalte Wintertage gespeichert werden.
Wichtige Links zum Thema zur Versorgungssicherheit und der Strommangellage:
https://www.aew.ch/versorgungssicherheit
https://www.ag.ch/de/themen/mangellage
https://www.ag.ch/de/themen/mangellage/kontakte
https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/energie/faq.html
https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/energie/elektrizitaet/strom…
https://www.ostral.ch/de
Frau Helga Niederer darf am 6. September 2022 ihren 85. Geburtstag feiern. Frau Niederer ist seit 1998 Einwohnerin von Berikon.
Herr Heydarali Banaeiyan Jahromi feiert am 17. September 2022 seinen 85. Geburtstag. Er lebt seit einem Jahr in Berikon.
Frau Brigitte Fitze darf am 24. September 2022 ihren 80. Geburtstag feiern. Frau Fitze ist in Zürich geboren und wohnt seit 12 Jahren in Berikon.
Frau Jarmila Tucek darf am 28. September 2022 ihren 90. Geburtstsag feiern. Sie ist im Jahr 2006 von Weinigen nach Berikon gezogen und wohnt seither in der Gemeinde Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Die Abteilung Verkehr (AVK) führt auf dem gesamten Kantonsgebiet regelmässig Verkehrszählungen für die Verkehrsstatistik durch. Vom 7. September 2022 bis 20. September 2022 führt die AVK in Berikon an einigen Standorten Verkehrszählungen durch. Die Zählgeräte registrieren die Anzahl und die Art der Fahrzeuge pro Richtung. Es werden keine Bilder der Fahrzeuge oder der Kontrollschilder aufgenommen.
Bauherrschaften
Andrea Imholz und Arturo Stöcklin, Kirchweg 24B, 5417 Untersiggenthal
Magali Deloof und Raffael Fiechter, Wolframplatz 11, 8045 Zürich
Bauobjekt
Abbruch EFH, Neubau zwei Einfamilienhäuser mit Tiefgarage
Bauplatz
Eggäcker 2, Parzellen Nr. 710 und 1479
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 29. August bis 27. September 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Jugi Berikon führt am Samstag, 20. August 2022, eine Papier- und Kartonsammlung durch. Das Altpapier ist bis 7.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen bereit zu stellen. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht gebündeltes Papier oder Karton sowie verschlossene Säcke oder Karton in Kartonschachteln (können erfahrungsgemäss Fremdmaterial enthalten) nicht entsorgt werden. Weiter wird darum gebeten, bei schlechter Witterung das gebündelte Papier und den Karton erst am Sammeltag bereitzustellen.
Die nächste Informationsveranstaltung „Ech ha Gmeind“ wird am 23. August 2022 um 19.30 Uhr auf dem Schulhausplatz der Primarschule, zwischen dem Schulhaus Linde und dem Schulhaus Ahorn, stattfinden. Informations- und Diskussionsthemen werden die Legislaturziele, die IT und die Kommunikation sein. Zudem werden die Gemeinderäte aus ihren Ressorts berichten.
Für einen gemütlichen Rahmen wird wiederum der Feuerwehrverein Berikon sorgen, welcher mit dem alten Chevy-Feuerwehrfahrzeug und einem Grillstand vor Ort sein wird. Ab 19.00 Uhr können Würste und Getränke gekauft werden. Bitte reservieren Sie sich diesen Termin. Der Gemeinderat freut sich auf alle Teilnehmenden!
Bauherrschaft
Rudolf Kuhn, Zopfstrasse 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Diverse Umbauten/Umnutzungen
Bauplatz
Zopfstrasse 11, Parzelle Nr. 517
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. August bis 14. September 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Sunrise UPC GmbH, Thurgauerstrasse 101B, 8152 Glattpark
SALT Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich
Grundeigentümer
Ernst Kneuss, Mattenhof 494, 8965 Berikon
Bauobjekt
Antennentausch an best. Mobilfunkanlage
Bauplatz
Mattenhof 494, Parzelle Nr. 958
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. August bis 14. September 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat am 8. August 2022 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung des Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» in Übereinstimmung mit der 2. öffentlichen Auflage.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt (Dienstag, 16. August 2022) bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Be-schwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Zentrale Dienste, eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Dorfgarten Riedacher» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Der Gemeinderat Berikon gratuliert den vier Lehrabgängern aus Afghanistan zum erfolgreichen Ab-schluss ihrer Ausbildungen! Wir wünschen ihnen auf ihrem weiteren Lebensweg im Beruf und im privaten Bereich viel Erfolg, Freude und Ausdauer. Den Begleitpersonen unserer ehemaligen Asylbewerber sprechen wir unseren herzlichen Dank aus für die vielen Stunden mit Deutsch- bzw. Fachkundebegleitunterricht.
Gemeinderat Berikon
Frau Christa Koch feiert am 6. August 2022 ihren 85. Geburtstag. Sie lebt seit 1983 in der Gemeinde Berikon.
Am 7. August 2022 feiert Frau Rosmarie Schoon ihren 85. Geburststag. Sie ist in Basel geboren und wohnt seit 16 Jahren in Berikon.
Das Ehepaar Herwig Harald und Margrit Weinzettl darf am 12. August 2022 den 50. Hochzeitstag feiern. Herr und Frau Weinzettl wurden 1972 in Österreich getraut und sind seit 20 Jahren Einwohner von Berikon.
Am 29. August 2022 darf Frau Gertrud Hafner ihren 80. Geburtstag feiern. Sie wohnt seit 59 Jahren in Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Am Bundesfeiertag, Montag, 1. August 2022 sowie an Mariä Himmelfahrt, Montag, 15. August 2022 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die 1. Augustfeier findet dieses Jahr wiederum im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Herr Cédric Wermuth, Mitglied des Schweizer Nationalrats, wird die Rede zum Bundesfeiertag halten. Die 1. Augustfeier wird durch den Feldschützenverein Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.30 Uhr beim Berikerhus. Es erwartet Sie ein ausgiebiges Frühstücksbuffet. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wurde allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden haben die Rechnung der Kreisschule Mutschellen, gemäss den Verbandssatzungen genehmigt. Der entsprechende Publikationsbeschluss können Sie hier einsehen.
Bauherrschaft
Gemeindeverband Kreisschule Mutschellen (KSM), Bahnhofstrasse 34, 8965 Berikon
Bauobjekt
Schulprovisorium - Containerlösung
Bauplatz
Bahnhofstrasse 34, Parzelle Nr. 327
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 18. Juli bis 16. August 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Im vergangenen Sommer hat die Kreisschule Mutschellen (KSM) bei den Verbandsgemeinden den Bau eines Schulraumprovisoriums beantragt. Die vier Verbandsgemeinden begaben sich in einen zweispurigen Prozess, in welchem sowohl der Bau eines Pavillons wie auch weitere Abklärungen getroffen wurden. Nun hat der Vorstand der Kreisschule Mutschellen bei den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden den Abbruch der laufenden Submission und gleichzeitig die Initialisierung einer mittelfristigen Zwischenmietlösung für ein Schulraumprovisorium beantragt. Zudem wurde die Einsetzung einer Arbeitsgruppe/Baukommission beantragt, welche umgehend ihre Arbeit aufnehmen soll.
Fälschlicherweise wurde die Grüngutabfuhr im Entsorgungsplan auf den 15. Juli 2022 gesetzt. Die Grünabfuhr findet am Dienstag, 12. Juli 2022 statt.
Sina Kissmann, Lernende der Gemeindeverwaltung Berikon, hat das Qualifikationsverfahren (früher LAP) sehr gut bestanden und somit die Ausbildung zur Kauffrau E-Profil erfolgreich abgeschlossen.
Kai Rennhard, Lernender Hausdienst Berikon, darf sich ebenfalls über den Prüfungserfolg freuen. Er hat die Ausbildung zum Hauswart EFZ erfolgreich abgeschlossen.
Gemeinderat, Hausdienst und Verwaltung gratulieren Sina Kissmann und Kai Rennhard herzlich zum wohlverdienten Diplom und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Am Samstag, 25. Juni 2022, fand der traditionelle Waldumgang im Beriker Forst statt. Förster Christoph Schmid und sein Team haben auf einem 2-stündigen Rundgang interessierten Einwohnerinnnen und Einwohnern Einblicke rund um das Thema Wald gegeben. So wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Hürlimann aus Bremgarten demonstriert, wie im Wald Holzschnitzel produziert werden. Auf dem Rundgang wurde zudem erörtert, was die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind. Der Förster hat gezeigt, wie versucht wird, junge Bäume vor Hirschen zu schützen und es wurde ein Feuchtgebiet besucht, welches unter Naturschutz steht. Auch die Kinder kamen nicht zu kurz, wurde ihnen doch ein seperates Programm angeboten. Im Anschluss an den interessanten Rundgang luden die Ortsbürger zu einem grosszügigen Imbis ein. Fleischkäse, Kartoffelsalat und als Dessert Crèmeschnitten haben diesen wunderschönen Anlass perfekt abgerundet. Der Gemeinderat Berikon dankt allen Personen, welche sich für die Durchführung dieses Anlasses engagiert haben, herzlich.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit dem Jahr 1500 beabsichtigt oder unbeabsichtigt in Gebiete eingeschleppt wurden, in denen sie vorher nicht vorkamen. Von insgesamt 12'000 in Europa eingeführten Arten bereiten nur ca. 30 bis 40 Probleme. Diese verhalten sich invasiv, d.h. sie breiten sich unkontrolliert aus. Sie besitzen kaum natürliche Feinde, vermehren sich daher sehr stark und sind schwierig zu bekämpfen.
Im Wald wurde eine Box zur Bekämpfung von Neophyten platziert. Sie sind herzlich eingeladen, die im Wald aufgefundenen Neophyten auszureisse und in der Box zu platzieren. Informationen zu Neophyten findet man im Internet auf der Seite www.ag.ch/neobiota.
Privatpersonen werden gebeten, ihre eigenen Gärten nach Neophyten zu durchsuchen. Die Pflanzen sind vor dem Versamen abzuschneiden, um deren Ausbreitung zu verhindern. Die acht prioritären Pflanzen sind Asiatische Knöteriche, Nordamerikanische Goldrute, Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufkraut, Schmalblättriges Greiskraut, Sommerflieder und Acker-Kratzdistel. Weitere Informationen findet man im Internet auf der Seite www.ag.ch/neobiota.
Der Gemeinderat Berikon dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Einsatz zum Wohle der einheimischen Pflanzen.
Die 1. Augustfeier findet dieses Jahr wiederum im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen. Herr Cédric Wermuth, Mitglied des Schweizer Nationalrats, wird die Rede zum Bundesfeiertag halten. Die 1. Augustfeier wird durch den Feldschützenverein Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.30 Uhr beim Berikerhus. Es erwartet Sie ein ausgiebiges Frühstücksbuffet. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wird allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Am 1. August 2022 findet wiederum der diesjährige Neuzuzügeranlass statt. Nach einem kurzen Empfang wird mit den Neuzuzügern ein kleiner Dorfrundgang vorgenommen, um ihnen die Grösse von Berikon, die denkmalgeschützten Gebäude und schöne Aussichten näher zu bringen. Dieser Anlass bietet ebenfalls eine gute Möglichkeit, um neue Bekanntschaften zu schliessen.
Die neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner werden die Einladung per Post erhalten. Die Gemeindeverwaltung freut sich über Anmeldungen und nimmt diese gerne bis am 25. Juli 2022 entgegen (T 056 649 39 30 oder E-Mail anmeldung@berikon.ch).
Ferienzeit – schöne Zeit! Sind Pass und/oder Identitätskarte noch gültig? Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausweise rechtzeitig zu überprüfen. Denken Sie daran, dass die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten einige Zeit beansprucht. Für die Identitätskarte ist bei der Einwohnerkontrolle ein Antragsformular zu unterschreiben. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig. Das Foto muss die Grösse 4,5 x 3,5 cm aufweisen, qualitativ gut sein und den Vorschriften des Passamtes entsprechen. Antragsteller müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr haben zudem die Unterschrift der Eltern beizubringen.
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene CHF 70.00, für Kinder CHF 35.00. Der Pass ist beim Passamt Aarau zu bestellen. Möchten Sie Pass und Identitätskarte gleichzeitig erneuern, so profitieren Sie vom Kombiangebot. Minderjährige bezahlen CHF 78.00, Erwachsene bezahlen CHF 158.00. Das Kombiangebot kann nur beim Passamt in Aarau bestellt werden. Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter www.schweizerpass.ch oder via Telefon 062 835 19 28 notwendig.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ferien.
Herr Jürg Merki darf am 4. Juli 2022 seinen 80. Geburtstag feiern. Herr Merki ist in Winterthur geboren und seit 2021 Einwohner von Berikon.
Frau Adelheid Frei feiert am 22. Juli 2022 ihren 90. Geburtstag. Sie lebt seit 5 Jahren in Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert allen Jubilaren herzlich und wünscht ihnen auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende Juni 2022 an der Bahnhofstrasse in Berikon während rund 2 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 19 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 60 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Folgende Personen haben bei der Gemeinde Berikon ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Gesuchsteller
Engel, Julian Philipp
1982, männlich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Gesuchsteller
Engel, Silvia Anna Hedwig
1985, weiblich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Gesuchsteller
Engel, Jonas
2015, männlich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Gesuchsteller
Engel, Paula
2017, weiblich, Deutschland
Kesslernmattstrasse 79
8965 Berikon
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Der VKBM sucht dringend per sofort (oder nach Vereinbarung) Tagesmutter / Tagesfamilie/Nannys in den Gemeinden Widen, Berikon, Rudolfstetten und Oberwil-Lieli. Hier gehts zu den offenen Stellen des VKBM: Link
Am Donnerstag, 23. Juni 2022, findet in Berikon eine Altmetallsammlung statt. Das Altmetall stellen Sie bitte ab 06.30 Uhr bereit. Bitte vergessen Sie nicht, die Gebührenmarken in der richtigen Menge anzubringen (siehe Entsorgungsplan Gemeinde Berikon 2022). Seit 2015 werden keine separaten Sperrgutsammlungen mehr durchgeführt. Das Sperrgut kann jeden Freitag mit der genügenden Anzahl Gebührenmarken versehen, der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Fernseher, EDV-Geräte, Kühlschränke, Batterien, Autopneus sowie loser Kehricht werden nicht abgeführt.
Am Freitag, 24. Juni 2022, ist der Gemeinderat und das gesamte Gemeindepersonal auf dem Personalausflug, weshalb die Verwaltung an diesem Tag geschlossen bleibt. Gerne sind wir am Montag, 27. Juni 2022 wieder während den ordentlichen Büroöffnungszeiten für Sie da.
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht und keine Firstverlängerung beantragt haben, werden gebeten, die Steuererklärung sobald als möglich einzureichen. Die ersten gebührenpflichtigen Mahnungen erfolgen anfangs Juli 2022.
Jedes Jahr führt das Bundesamt für Statistik die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Per Stichtag 1. Juni 2022 sind in Berikon 23 Wohnungen nicht vermietet. Im Vorjahr waren es 27 Wohnungen welche, nicht vermietet waren.
Wie in den vergangenen Jahren werden auch in der kommenden Sommerferienzeit die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Berikon reduziert. Vom 4. Juli 2022 bis 5. August 2022 gelten für die Gemeindeverwaltung Berikon somit folgende reduzierte Schalteröffnungszeiten:
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 Uhr (nachmittags geschlossen)
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr durchgehend
Den Einwohnerinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit geboten, ausserhalb der reduzierten Schalteröffnungszeiten einen Termin mit der Verwaltung zu vereinbaren.
Der Gemeinderat Berikon führt während den Sommerferien vom 4. Juli 2022 bis 5. August 2022 nur sporadisch Gemeinderats-Sitzungen durch. Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat Berikon hat eine Ausnahmebewilligung zur Benützung der Musikanlage für das Training des Outdoor Fitness Mutschellen auf dem roten Platz der Kreisschule Mutschellen erteilt. Die Bewilligung gilt für folgende Zeiten:
Montag bis Freitag 13.00 Uhr / 18.00 Uhr / 19.00 Uhr
Samstag 11.00 Uhr
Für die Sonn- und Feiertage wird keine Bewilligung zur Benützung der Musikanlage für das Training des Outdoor Fitness Mutschellen erteilt. Zudem ist die Mittagsruhe zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr strikte einzuhalten.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Anfang Juni 2022 an der Oberwilerstrasse in beide Fahrtrichtungen in Berikon während 7 Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 822 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 87 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Bauherrschaft
Q-Real Invest AG, Parkweg 2, 5600 Lenzburg
Bauobjekt
Carport
Bauplatz
Oberwilerstrasse 17, Parzelle Nr. 693
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 20. Juni bis 19. Juli 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 22. Juni 2022 um 19.30 Uhr statt, bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 20. Juni 2022, um 19.30 Uhr im Waldhaus statt. Die stimmberechtigten Ortsbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmer.
Am Samstag, 18. Juni 2022 findet auf dem Parkplatz des Bürgisserhus das «Fest der Kulturen» statt. Die Markstände werden bereits am Mittwoch, 16. Juni 2022 ab 13:00 Uhr aufgestellt und am Sonntag, 19. Juni 2022 wieder abgebaut.
In dieser Zeit sind die Parkplätze des Bürgisserhus gesperrt.
Die Hundehalter und Hundehalterinnen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichtet sind, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Im Gemeindegebiet Berikon stehen dafür zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Die Hundehalter/innen werden gebeten, diese zu benutzen. Das Liegenlassen von Robidogsäcken mit Hundekot auf Strassen, entlang von Wegen, im angrenzenden Wiesland oder gar in Gärten ist nicht gestattet. Ebenso dürfen Robidogsäcke mit Hundekot nicht im Grüngutcontainer entsorgt werden.
An dieser Stelle sei denjenigen Hundehalter/innen gedankt, welche pflichtbewusst und ordnungsgemäss mit ihren Vierbeinern unterwegs sind.
Am Samstag, 11. Juni 2022 wird auf dem Spielplatz der Freizeitanlage Riedacher (FRIEDA) das 10-Jahre Jubiläum gefeiert. Das Fest beginnt um 11:00 Uhr und dauert den ganzen Tag bis ca. 18:00 Uhr. Um 11:30 Uhr findet die Begrüssung mit Apéro statt.
Die Gemeinde Berikon lädt ein zu diesem Fest. JUBLA, JUGI und Ludothek bieten Spiel und Spass für die Kinder. Für das leibliche Wohl sorgt die Festwirtschaft der Männerriege.
Die Betriebskommission FRIEDA, der Gemeinderat und das OK des Jubiläumfestes freuen sich auf das Fest und hoffen auf schönes Wetter.
Festprogramm
11:00 Uhr Eröffnung
11:30 Uhr Begrüssung und Apéro
18:00 Uhr Abschluss
Festwirtschaft Männerriege
11:30 – 18:00 Uhr
Unterhaltsungsprogramm
JUBLA: Diverse Attraktivitäten und Aktivitäten für Kinder, ab 15:00 Uhr ein OL für Kinder
JUGI und Ludothek Mutschellen: Spiel und Spass
Männerriege: Beachvolleyballturnier
Als neuer Verwalter für das Waldhaus Berikon heisst der Gemeinderat Berikon ab 1. Juni 2022 Raffael Roncoroni, Waldstrasse 2, Berikon, herzlich willkommen. Sind Sie Einwohner von Berikon und möchten Sie das Waldhaus mieten? Dann melden Sie sich doch bitte direkt bei Raffael Roncoroni, Tel. 079 257 10 13 oder unter waldhaus@berikon.ch.
Der Gemeinderat dankt dem Ehepaar Sarah und Manuel Groth für die langjährige Verwaltung des Waldhauses.
Die Broschüren des Notfalltreffpunktes können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Weitere Informationen bezüglich Notfalltreffpunkt finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Torin und Shirzad Ali, Riedmattstrasse 8, 8055 Zürich
Bauobjekt
Umbau Einfamilienhaus
Bauplatz
Gubelweg 21, Parzelle Nr. 827
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. Juni bis 6. Juli 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Inn Home AG, Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 375, Neubau Zweifamilienhaus
Bauplatz
Oberwilerstrasse 57, Parzelle Nr. 857
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. Mai bis 21. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
René und Angelika Stutz, Bodenfeldstrasse 23, 8965 Berikon
Bauobjekt
Anbauten an Einfamilienhaus, Umgebungsgestaltung
Bauplatz
Bodenfeldstrasse 23, Parzelle Nr. 1386
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. Mai bis 21. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Nicole Kronschnabl, Bühlfeldstrasse 2, 8965 Berikon
Bauobjekt
Umgebungsgestaltung
Bauplatz
Bühlfeldstrasse 2, Parzelle Nr. 151
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. Mai bis 21. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Markus Meier, Im Unterzelg 54, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Im Unterzelg 54, Parzelle Nr. 371
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. Mai bis 21. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Im Auftrag der Mutschellengemeinden Berikon, Widen und Rudolfstetten werden dieses Jahr durch das Blaue Kreuz, in Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei, Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Dabei ist uns wichtig zu erfahren, wie seriös und konsequent die Umsetzung des Verkaufsverbotes an Jugendliche in den einzelnen Läden, Kiosken oder Restaurants geschult und durchgesetzt wird.
Die Resultate werden den Verkaufsstellen übermittelt, eine Nachkontrolle bei Verstössen wird im Jahr 2023 vorgenommen.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet bei schönem Wetter wiederum draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen, statt. Unabhängig vom Wetter wird der Feuerwehrverein ab 18.30 Uhr verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung gegeben.
Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 19.30 Uhr. Es sind alle Einwohner von Berikon eingeladen. Folgende Traktanden sind zu behandeln:
Die Ortsbürgergemeinde findet am 20. Juni 2022, 19.30 Uhr, im Waldhaus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Am Pfingstmontag, 6. Juni 2022, bleibt das Gemeindehaus geschlossen. Bei Todesfällen erfährt man die Pikettnummer unter Telefon 056 649 39 39. Ab Dienstag, 7. Juni 2022, ist die Gemeindeverwaltung wieder während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten erreichbar.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Mai 2022 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 2 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 95 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 67 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Gemeinsame Pressemitteilung der vier KSM-Mutschellen Gemeinden: Raumsituation an der Kreisschule Mutschellen (KSM) / Antwort zum offenen Brief der Lehrerschaft vom 9. Mai 2022
Abstimmungen vom 15. Mai 2022
Abstimmungsresultate in Berikon:
Protokoll eidg. Abstimmungen vom 15. Mai 2022
Protokoll kantonale Abstimmungen vom 15. Mai 2022
Der Bundesrat unterbreitet am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Der Regierungsrat unterbreitet am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte April 2022 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 69 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 64 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Der Gemeinderat Berikon hat für den Samstag, 21. Mai 2022 zwischen 21.00 Uhr und 21.30 Uhr, eine Ausnahmebewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk für die Dauer von maximal 10 Minuten beim Landgasthof Grüenebode erteilt.
Bauherrschaft
Stefan und Karin Dürmüller, Im Rebacher 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Im Rebacher 11, Parzelle Nr. 1252
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. Mai bis 7. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Marcello Fisler, Im Rebacher 9, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Im Rebacher 9, Parzelle Nr. 1251
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. Mai bis 7. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Hans Koller, Waldstrasse 2, 8965 Berikon
Bauobjekt
Einbau Wärmepumpe mit Lüftungsöffnungen
Bauplatz
Waldstrasse 2, Parzelle Nr. 1338
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. Mai bis 7. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Albert und Alexandra Gachnang, Häderlistrasse 9B, 8964 Rudolfstetten
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 336, Neubau Wohnhaus
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 5, Parzelle Nr. 114
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. Mai bis 7. Juni 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Am 1. Mai, also diesen Sonntag startet nun das Projekt schweiz.bewegt. Auf dem Mutschellen werden so viele Bewegungsminuten wie möglich gesammelt.
Am 1. Mai um 14:00 Uhr treffen wir uns auf der Burkertsmatt draussen oder drinnen (je nach Wetter), um eine Stunde Sport zu treiben. Es sind alle herzlich Willkommen, egal auf welchem sportlichen Niveau man ist. Am 15. Mai um 10:00 Uhr wandern wir dann zusammen in der Region Mutschellen. Die anderen Aktivitäten könnt ihr auf unserer Homepage sehen, es sind tolle Angebote dabei! https://www.coopgemeindeduell.ch/gemeinden/mutschellen-12458
Hier noch einmal eine Zusammenfassung wie alles funktioniert:
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Bevölkerung die Gemeinde beim Bewegungsminuten sammeln unterstützen kann:
Vom 1.- 31. Mai finden auf dem Mutschellen tolle, kostenlose Bewegungsaktivitäten statt, zu welchen alle eingeladen sind, teilzunehmen. Bei der Teilnahme an einer solchen Aktivität, werden die Bewegungsminuten direkt durch den Veranstalter erfasst. Am 1. Mai findet auf der Burkertsmatt um 14:00 Uhr eine Turnstunde statt, wozu alle herzlich eingeladen sind. Diese Turnstunde ist somit der Startschuss für den Bewegungsmonat. Bei guter Witterung findet die Turnstunde draussen statt, ansonsten in der Turnhalle.
Via App können zudem individuell vom 1. – 31. Mai weitere wertvolle Bewegungsminuten für die Gemeinde gesammelt werden. Ob beim Spazieren, Velo fahren, Wandern, Tennis-/ oder Fussball spielen – die Bewegungsminuten können in der App selber erfasst werden. Es funktioniert ganz einfach:
Zudem können via App eigene Bewegungs-Duelle innerhalb der Familie, im Verein oder im Freundeskreis lanciert werden.
Frühlingszeit ist auch Gartenzeit: Rasenmäher und Trimmer, Heckenschere, Häcksler und Motorsäge sorgen für Erleichterung bei der Gartenarbeit, aber auch für beachtlichen Lärm. Am Samstag, 30. April 2022 nimmt die Gemeinde Berikon am schweizweiten «lärmfreien Gartentag» teil. Denn viele Arbeiten im Garten lassen sich bestens lärmfrei erledigen, und zwar von Hand – also ganz ohne motorbetriebene Geräte.
Lassen Sie am Samstag, 30. April 2022 die Motoren ruhen und erledigen Sie die Gartenarbeit von Hand. Das ist leise, schont die Umwelt und ist gesund – ganz nach dem Motto «Muskeln statt Motoren». Interessierte Gemeinden, Verbände und Private können unter www.lärm.ch/2022 Kampagnenmaterial beziehen.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat am 1. März 2022 an der Alten Bremgartenstrasse in Berikon während rund eineinhalb Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 19 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 39 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Bauherrschaften
Einwohnergemeinde Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon
Bauobjekt
Stützmauer, Umgebungsgestaltung
Bauplatz
Staldenweg, Parzellen Nr. 654 und 655
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 25. April bis 24. Mai 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaften
Roland und Adrienne Hansmann, Am Stattgatter 6, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Am Stattgatter 6, Parzelle Nr. 575
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 25. April bis 24. Mai 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Am 25. März und am 8. April 2022 hatten wir die Bevölkerung von Berikon um Spenden für die Flüchtlinge aus der Ukraine angefragt. In der Zwischenzeit haben sich bereits rund 30 Personen gemeldet und ihre Unterstützung angeboten. Der Gemeinderat und die Verwaltung finden dies grossartig und bedanken sich ganz herzlich bei allen Personen, welche sich gemeldet haben.
Am 26. April 2022 um 18:00 Uhr findet im Berikerhus ein Spendenanlass für die Ukraine mit Claude Nicollier statt. Der Anlass wird vom Kiwanis Club organisiert. Die Gemeinde Berikon stellt das Berikerhus für den Anlass gratis zur Verfügung.
Die Organisatoren freuen sich auf eine grosse Teilnahme und zahlreiche Spenden.
Am Montag, 25. April ist der internationale Tag des Baumes. Zu diesem Anlass pflanzen am 25. und 26. April 2022 die Naturschutzkommission Berikon zusammen mit 203 Beriker Primarschüler*innen elf Bäume fürs Klima. Damit geht Berikon einen wichtigen Schritt zum Schutz des Klimas. Die Pflanzung ökologisch wertvoller Bäume ist nicht nur eine Anpassung an den Klimawandel, sie ist vor allem eine Investition der Beriker Kinder in ihre Zukunft und die von künftigen Generationen.
Elf Klassen der Primarschule Berikon werden am 25. und 26. April 2022 zusammen mit der Naturschutzkommission Berikon in den Quartieren Berikons ihren Klimabaum pflanzen. Für die 203 Schüler*innen ist die Pflanzung der elf einheimischen und ökologisch wertvollen Bäume und Sträucher ein besonderes und feierliches Ereignis. Ob dekoriert, besungen oder umtanzt. Jede Klasse entscheidet selbst, mit welchem Ritual sie die Pflanzung ihres Baumes und dessen Bedeutung für die Zukunft Berikons zelebriert.
Die Baumpflanzung wird von der Naturschutzkommission Berikon organisiert und zusammen mit der Primarschule Berikon durchgeführt. Die Schüler*innen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie die Zukunft unseres Planeten sind. Mit diesem Anlass erhalten die Kinder die Möglichkeit, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Im Rahmen dieser Aktion der Naturschutzkommission laden wir Sie herzlich zur Pflanzung des ersten Klimabaumes ein:
Wann: Montag, 25. April 2022 um 09.00 Uhr
Wo: Unterzelg 15/17, 8965 Berikon
Wir bitten Sie um eine Anmeldung per E-Mail an rosmarie.groux@berikon.ch und danken Ihnen für einen Hinweis auf den Anlass in Ihrer Zeitung (Standorte und Pflanzzeiten siehe unten).
Der Klimawandel ist auch in der Gemeinde Berikon spürbar. Überschwemmte Strassen und Häuser im Sommer 2021 sowie aufgeheizter Asphalt in Hitzeperioden sind Zustände, mit denen Berikon und andere Gemeinden immer häufiger konfrontiert sind. Die Naturschutzkommission Berikon hat deshalb entschieden, einen kleinen, aber wichtigen Schritt bei der Anpassung an den Klimawandel zu gehen und so die Lebensqualität im Dorf zu steigern. Die elf Klimabäume werden in den kommenden Jahren zu kühlenden Schattenoasen heranwachsen.
Valérie Trüb-Trachsel, Kontaktperson Schule & Mitglied Naturschutzkommission Berikon
valerie.trueb@hotmail.com // 078 608 96 09
Rosmarie Groux, Präsidentin Naturschutzkommission Berikon
rosmarie.groux@berikon.ch // 076 460 98 23
Bernadette Fuchs, Schulleiterin 2 Primarschule Berikon
schulleitung.fuchs@primarschule-berikon.ch // 056 649 91 42
Tag | Datum | Zeit | Standort |
Mo | 25.04.2022 | 09.00 – 09.45 Uhr | Unterzelg 15/17 |
Mo | 25.04.2022 | 09.00 – 09.45 Uhr | Chörenmattstrasse/Chörenmattweg |
Mo | 25.04.2022 | 10.30 - 11.15 Uhr | Chörenmattstrasse/Chörenmattweg |
Mo | 25.04.2022 | 10.35 - 11.20 Uhr | Steinhügelstrasse 2 |
Mo | 25.04.2022 | 13.50 - 14.35 Uhr | Steinhügelstrasse 40 |
Di | 26.04.2022 | 08.45 - 09.30 Uhr | Grundackerweg 30 |
Di | 26.04.2022 | 09.40 - 10.25 Uhr | Steinhügelstrasse 47 |
Di | 26.04.2022 | 10.30 - 11.15 Uhr | Grundackerweg 79 |
Di | 26.04.2022 | 10.35 - 11.20 Uhr | Steinhügelstrasse 47 |
Di | 26.04.2022 | 13.45 – 14.30 Uhr | Grundackerweg 71 |
Di | 26.04.2022 | 13.45 - 14.30 Uhr | Grundackerweg 79 |
Die Kehrichtentsorgung wurde aufgrund von Karfreitag auf Donnerstag, 14. April 2022 vorverschoben.
Sowohl das Staatssekretariat für Migration (SEM) als auch der Kantonale Sozialdienst (KSD) ergänzen und aktualisieren ihre Webseiten laufend. Viele Informationen können unter www.sem.admin.ch und www.ag.ch/ukraine abgerufen werden.
Bei weiterführenden Fragen rund um das Asyl- und Flüchtlingswesen im Zusammenhang mit der Ukraine wenden Sie sich bitte an die Ukraine-Hotline:
Telefon-Hotline: +41 62 835 11 33
E-Mail-Adresse: ukraine@ag.ch
Für ausländerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA).
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ausserdem ist das Reiten über offenes Gelände untersagt.
Die Wanderbücherei in Berikon mit den Standorten: Gemeindehaus, Bürgisserhus, Hotel Stalden, Bahnreisezentrum Berikon-Widen und der Bücherbox, feiert dieses Jahr das 10-jährige Jubiläum. Die Wanderbücherei hat sich gut etabliert und erfreut sich über grosses Interesse bei der Bevölkerung.
Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich herzlich bei den Verantworlichen Rosmarie Groux, Ursula Berger und Yvonne Steiner und gratulieren zum 10-jährigen Bestehen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon (auch nicht Stimmberechtigte) sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 22. Juni 2022 um 19.30 Uhr statt, bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmer.
Die Feuerwehr Mutschellen spendet nicht mehr benötigte Feuerwehrutensilien an die ukrainischen Flüchtlinge. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedanken sich für die Spenden bei der Feuerwehr.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Der Waldumgang wurde vom 18. Juni 2022 auf den 25. Juni 2022 verschoben.
Bauherrschaften
Theodor und Ruth Gamper, Moosstrasse 2, 8965 Berikon
Bauobjekt
Umnutzung Gewerbe zu Wohnen
Bauplatz
Bahnhofstrasse 51, Parzelle Nr. 1254
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 11. April bis 10. Mai 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Max und Brigitte Holliger, Eichacherstrasse 24, 8904 Aesch
Bauobjekt
Um- und Anbau Wohnhaus
Bauplatz
Halacherstrasse 2, Parzelle Nr. 516
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 28. März bis 26. April 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Klausurtagung des Gemeinderates und den Abteilungsleitenden hat am 17. März 2022 im Restaurant Stalden, Berikon, stattgefunden. Mit Unterstützung des Gemeinde Support AG fand ein spannender Workshop mit guten Diskussionen statt. Am Morgen wurde mit der Firma Game Solution das Kommunikationsmodell 4-Ohre-Modell Schulz von Thun besprochen und anschliessend spielerisch das Kommunikationsmodell vertieft. Am Nachmittag wurden die bestehenden Legislaturziele priorisiert und verschiedene Möglichkeiten zum Thema Reporting erarbeitet.
Am Dienstag, 29. März 2022 um 19.00 Uhr findet die Veranstaltung „mit dem Gemeinderat am Stammtisch“ im Restaurant Grüene Bode statt. Dabei lädt der Gemeinderat Berikon Einwohnerinnen und Einwohner ein, sich zu ihm an einen Tisch zu setzen und sich im gemütlichen Rahmen auszutauschen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmer und hofft auf spannende Diskussionen.
Als neue Fachspezialistin und Leiterin-Stv. Abteilung Soziale Dienste konnten wir Tanja Moser gewinnen. Frau Moser beginnt ihre Stelle auf der Gemeindeverwaltung Berikon im August 2022.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Tanja Moser herzlich willkommen.
Mit dieser Frage sehen sich Gemeinden und Waldeigentümer regelmässig konfrontiert.
Die Wald-Knigge, erarbeitet vom Verband der Waldeigentümer zusammen mit vielen anderen Trägerorganisationen, liefert Antworten und Empfehlungen für den respektvollen Waldbesuch. Der ungehinderte Zutritt in die Wälder erfordert gegenseitigen Respekt, sowohl untereinander als auch gegenüber Tier und Wald. Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum Sammeln und Pflücken. Auch die immer beliebter werdenden Abend- und Nachtbesuche im Wald werden thematisiert. Gerade in der Nacht sind nämlich viele Tiere darauf hingewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können. Darum ist es wichtig, auf den Wegen zu bleiben und störendes Licht zu vermeiden.
Die vollständige Wald-Knigge kann unter www.waldknigge.ch eingesehen, bestellt oder heruntergeladen werdne. Bei der Gemeindeverwaltung liegen ebenfalls Exemplare auf.
Am Samstag, 26. März 2022 findet der «Tag der Schule» statt.
Seit dem Schuljahr 2020/21 wird nach dem neuen Aargauer Lehrplan unterrichtet. Grundlage dazu bildet der Deutschschweizer Lehrplan (Lehrplan 21). Im Rahmen der Weiterbildungen steht an der Primarschule Berikon im aktuellen Schuljahr das kompetenzorientierte Beurteilen im Zentrum. Der «Tag der Schule» widmet sich daher diesem Thema.
Eltern haben die Möglichkeit in einem Fachreferat grundlegende Gedanken und Prinzipien des Beurteilens sowie Informationen zur Beurteilung an der Volksschule Aargau ab Schuljahr 2020/21 zu erfahren. Die Lehrpersonen geben anschliessend Einblick, wie sich dies im Unterricht und im alltäglichen schulischen Handeln umsetzen lässt.Der Anlass richtet sich ausschliesslich an die Eltern. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht zugelassen.
Die Feuerwehr wurde bei der alljährlichen Übungskontrolle von der Aargauischen Gebäudeversicherung sehr positiv bewertet. Der Gemeinderat gratuliert der Feuerwehr und dankt für das grosse Engagement und die Hilfsbereitschaft für die Feuerwehr und die Öffentlichkeit der Gemeinde Berikon.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Rolf Wiederkehr, Im Unterzelg 1, 8965 Berikon
Grundeigentümerin
Sandra Wiederkehr, Tulpenweg 4, 8107 Buchs
Bauobjekt
Sichtschutzwand
Bauplatz
Im Unterzelg 1, Parzelle Nr. 480
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 14. März bis 12. April 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Das vergangene Jahr konnte die Einwohnergemeinde Berikon trotz den speziellen Umständen mit einem sehr erfreulichen Gesamtergebnis abschliessen. Was sich bereits mit dem sehr guten Steuerabschluss 2021 (Gesamtsteuerertrag plus CHF 844‘400 gegenüber den Budgetzahlen) angekündigt hatte, wiederspiegelt sich nun auch in der Jahresrechnung. Zusammen mit den Minderausgaben im betrieblichen Aufwand wurde ein viel besseres Jahresergebnis erzielt als erwartet. Der Ertragsüberschuss beträgt CHF 577‘532, budge-tiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 928‘450.
Die Corona-Pandemie prägte auch das Jahr 2021 der Einwohnergemeinde Berikon und hinterliess wiede-rum Spuren in der Jahresrechnung, die sich wie folgt auswirkten:
Auf der Aufwandseite waren Mehrausgaben in den Bereichen Reinigung und Prophylaxe notwendig. Stell-vertretungen für Personalausfälle (Isolation und Quarantäne) führten zu zusätzlichen Lohnkosten.
Gegenüber diesen Mehrkosten waren aber auch hohe Minderausgaben zu verzeichnen. Sehr viele Anlässe konnten nicht durchgeführt werden. Feiern, Exkursionen und Schulreisen, Personalanlässe, Aus- und Wei-terbildungen, Feuerwehrübungen usw. fielen der Pandemie zum Opfer.
Auch auf der Ertragsseite zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie. Mindererträge sind zur Hauptsache auf geringere Benützungskosten des Berikerhus (Vermietungen) sowie auf den Minderverkauf von GA-Tageskarten der SBB zurückzuführen.
Erfolgsrechnung
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 909‘106) steht der höhere betriebliche Er-trag (+ CHF 633‘975) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 1’543‘081) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite konnten tiefere Personalaufwände (weniger Sitzungsgelder für Behörden und Kom-missionen, geringere Soldauszahlungen bei der Feuerwehr sowie weniger Auslagen beim übrigen Perso-nalaufwand) verzeichnet werden. Markant geringer fielen die Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (nur Teil- oder Nichtbeanspruchung diverser Budgetpositionen, mehrheitlich in den Bereichen Lehrmittel, Lebensmittel für Mittagstisch, Honorare externe Berater, Unterhalt von Grundstücken, Unterhalt von Appa-raten, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Werkzeuge, Raten für operatives Leasing, Reisekosten und Spe-sen sowie Exkursionen, Schulreisen und Lager) aus. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemeinderat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt. Ebenfalls tiefer fielen auch die Aufwendungen für Abschreibungen aus. Auch bei den Transfer-aufwänden, hauptsächlich bedingt durch tiefere Entschädigungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, geringere Beiträge an private Organisationen sowie tiefere Beiträge an Private, waren Minderausgaben zu verzeichnen. Bei den Erträgen konnten die markant höheren Fiskalerträge (Steuern) die geringeren Trans-fererträge (weniger Entschädigungen von Bund, Gemeinden und Gemeindeverbänden) sowie die ebenfalls tieferen Entgelte (Abgaben, Gebühren, Benützungsgebühren, Dienstleistungen, Verkäufe, Rückerstattungen und Bussen) mehr als ausgleichen. Leicht höhere Finanzaufwände sowie tiefere Finanzerträge (weniger Mietzinseinnahmen sowie geringere Vergütung von Benützungskosten des Berikerhus) senkten das Ergeb-nis aus der Finanzierung gegenüber den Budgetzahlen.
Das negative operative Ergebnis von - CHF 105‘538 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höheren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 1’506‘012 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) konnten auch im Jahre 2021 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belas-tet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgs-rechnung entlastet. Diese Entnahme erfuhr ab dem Jahr 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen und betrug noch CHF 683‘070.
Die Jahresrechnung 2021 weist mit einem Steuerfuss von 89 % einen Ertragsüberschuss von CHF 577‘532 auf. Das relevante Eigenkapital sank mit dem Rechnungsabschluss 2021 sowie der Entnahme aus der Auf-wertungsreserve von rund 68,485 Mio. Franken auf rund 68,380 Mio. Franken. Das Nettovermögen stieg hingegen von CHF 13‘602‘353841 auf CHF 14‘647‘696.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 39‘967 (Budget Aufwandüberschuss CHF 148‘600) sowie ein Finanzierungsüberschuss von CHF 156‘606 (Budget CHF 40‘200). Das Nettovermö-gen beträgt neu CHF 1‘319‘747 (2020 = CHF 1‘163‘141).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 269‘980 (Budget CHF 247‘000) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 725‘943 (Budget CHF 560‘200). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 6‘168‘347 (2020 = CHF 6‘894‘290).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 38‘065 (Budget Aufwand-überschuss CHF 14‘000) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 60‘973 (Budget CHF 8‘900). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 423‘364 (2020 = CHF 362‘391).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 32‘547 (Budget CHF 125‘300) ab. Der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF 136‘214 (Budget Finanzierungsfehlbe-trag CHF 262‘100). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 3‘621‘774 (2020 = CHF 3‘485‘560).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezial-finanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2021 einen Ertragsüberschuss von CHF 209‘299 (Budget CHF 68‘100) aus. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüberschuss von CHF 241‘555 (Budget CHF 0) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mutschellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 73‘064.
Am Donnerstag, 24. März 2022, findet in Berikon eine Altmetallsammlung statt. Das Altmetall stellen Sie bitte ab 06.30 Uhr bereit. Bitte vergessen Sie nicht, die Gebührenmarken in der richtigen Menge anzubringen (siehe Entsorgungsplan Gemeinde Berikon 2020). Seit 2015 werden keine separaten Sperrgutsammlungen mehr durchgeführt. Das Sperrgut kann jeden Freitag mit der genügenden Anzahl Gebührenmarken versehen, der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Fernseher, EDV-Geräte, Kühlschränke, Batterien, Autopneus sowie loser Kehricht werden nicht abgeführt.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende Februar 2022 an der Bahnhofstrasse in Berikon während zwei Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 45 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 65 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Der Gemeinderat hat dem Verein RK-Kult folgende Bewilligung für die Durchführung des öffentlichen Anlasses «RK Tanz, Trank & Trompeten» auf der MySwissFarm in Berikon am 6. und 7. Mai 2022 erteilt:
Freitag, 6. Mai 2022 von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr für maximal 400 Personen
Samstag, 7. Mai 2022 von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr für maximal 800 Personen
Circet Schweiz baut als Totalunternehmer von Swisscom innerhalb der nächsten Monate die Gemeinde Berikon mit Glasfaser aus. Über das genaue Vorgehen wurden Sie bereits durch ein Schreiben informiert. Bei Fragen wenden Sie sich bei Circet Switzerland: berikon@circet.ch. Circet Schweiz freut sich auf die bevorstehende Zusammenarbeit.
Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2021 zugestellt. Die Steuererklärung kann mit dem PC-Programm EasyTax2021 ausgefüllt werden. Das Programm kann unter www.ag.ch/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Es wurden folgende Abgabefristen festgelegt:
Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis 31. März 2022; Steuererklärung für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2022.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und direkt nach dem Scannen vernichtet. Wir bitten Sie, lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es ist nicht mehr möglich Unterlagen zu retournieren. Die Abteilung Steuern steht bei Fragen gerne zur Verfügung (T 056 649 39 50) und dankt für das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung.
Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Steuererklärungsdienst an. Bei Fragen oder weiteren Auskünften ist die Pro Senectute unter der T 062 837 50 70 (kantonale Geschäftsstelle), T 056 622 75 12 (Beratungsstelle Bezirk Bremgarten) oder unter info@ag.pro-senectute.ch erreichbar.
Für Jugendliche und junge Steuerpflichtige wurde unter www.steuern-easy.ch eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet.
Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/steuern online beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer (befindet sich oberhalb der Postanschrift) sowie der persönliche «Code» (ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt) benötigt. Mahnungen für nicht fristgerecht eingereichte Steuererklärungen betragen Fr. 35.00 (zweite Mahnung Fr. 50.00).
Auf dem Mutschellen soll im Schnittpunkt der drei Gemeinden Berikon, Rudolfstetten- Friedlisberg und Widen ein gemeindeübergreifendes Zentrum entstehen. Bereits heute sind am Mutschellen wichtige Infrastrukturen wie der Bahnhof Berikon-Widen, Knoten-punkt für Busverbindungen der Region, die Poststelle und diverse Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen angesiedelt.
Für die weitere Entwicklung des Zentrums haben die drei Gemeinden einen regionalen Sachplan ausgearbeitet. Dieser ist seit dem 16. Oktober 2017 rechtskräftig.
Ergänzend zum regionalen Sachplan wurden die stufengerechten Mobilitäts- und Frei-raumkonzepte für das Zentrum Mutschellen erarbeitet. Die Genehmigung der beiden Konzepte erfolgte durch die drei Standortgemeinden Ende 2021.
Zum Freiraumkonzept
Das Freiraumkonzept stellt die Grundlage für eine attraktive Entwicklung des Frei- und Aussenraumes auf dem Mutschellen dar.
Im Masterplan werden vier verschiedene Freiraumtypen definiert. Die Einkaufsstrasse, die Gasse, der Platz und die Grüne Zentrumsachse. Eine einheitliche Gestaltungssprache über-lagert die verschiedenen Freiraumtypen und fügt so das Zentrum zusammen. Im Master-plan Freiraum wird definiert, wie Beläge gestaltet werden, was für Mobiliar, Beleuchtung oder Bepflanzung in welcher Dichte zum Einsatz kommen kann.
Zum Mobilitätskonzept
Ziel des Konzeptes ist es, ein Mobilitätsangebot zu schaffen, welches den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen, sowie den Ansprüchen der Gemeinden und des Kan-tons gerecht wird. Dabei soll der öffentliche Verkehr gefördert und die Bedürfnisse des Fuss- und Veloverkehr und des motorisierten Individualverkehrs innerhalb des Zentrums bedarfsgerecht berücksichtigt werden. Das Mobilitätskonzept dient als Grundlage für die Erarbeitung von Entwicklungsrichtplänen, Teilzonenplanungen,, für die Allgemeine Nut-zungsplanung und Gestaltungsplänen der drei Gemeinden.
Die beiden Konzepte beinhalten Massnahmen und Handlungsempfehlungen. Diese sol-len im Rahmen der weiteren baulichen Entwicklung gesichert und bei der Erarbeitung der kantonalen Infrastrukturprojekte, sowie in die Planungen einfliessen und da weiter vertieft werden.
Aktuell haben die drei Gemeinden den Vertiefungsprozess angegangen und erarbeiten eine gemeinsame Grundlage zu den Massnahmen und Handlungsfeldern.
Die Konzepte sind öffentlich zugänglich und auf den Gemeindehomepages ab sofort verfügbar www.berikon.ch, www.rudolfstetten.ch und www.widen.ch.
Im Namen der Gemeinderäte Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg, Widen
Gemeinderat Berikon
Die aktuelle Lage rund um den Krieg in der Ukraine beschäftigt auch die Bevölkerung in der Gemeinde Berikon. Zurzeit gehen vermehrt Anfragen der Bevölkerung ein.
Die Frage wo wer ein Schutzplatz (Personen ohne privaten Luftschutzraum) kann wie folgt beantwortet werden: Im Ereignisfall werden die Schutzplätze anhand des Personenregisters der Einwohnergemeinde zugeteilt (Ist-Verteilung). Grund sind die vielen Umzüge und die zum Teil verzögerten An- und Abmeldungen. Diese Ernstfall-Zuweisung läuft immer über den Zivilschutz, oder das AMB, welches auch die aktuellen Kapazitäten der Gemeinden errechnet (Bau von Schutzräumen oder Ersatzabgabe).
Allgemein können folgende Aussagen getroffen werden:
Ab Dienstag, 1. März 2022 findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich (jeweils am Dienstag) statt. Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich rohes, organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Dieses wird in der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet und in der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt. Die wöchentlichen Abfuhren werden bis Ende November durchgeführt.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Februar 2022 an der Oberwilerstrasse in Berikon während zwei Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 50 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 64 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Als Leiterin Soziale Dienste wurde per 1. März 2022 Rahel Dias gewählt. Rahel Dias ist seit März 2021 als Fachfrau Soziale Dienste in Berikon arbeitstätig und bestens qualifiziert um die Leitung der neuen Abteilung Soziale Dienste zu übernehmen.
Als neue Leiterin Einwohnerdienste konnten wir Frau Alisha Schaufelberger gewinnen. Frau Schaufelberger wird ihre Stelle per 1. März 2022 antreten.
Gemeinderat und Verwaltung heissen die neue Mitarbeiterin herzlich willkommen und wünschen Rahel Dias und Alisha Schaufelberger viel Erfolg und Freude bei ihren neuen Tätigkeiten im Gemeindehaus Berikon.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Unser langjähriger Schulleiter, Ewald Keller wird nach fast 18-jähriger Tätigkeit die Schule Berikon infolge seiner wohlverdienten Pensionierung per Ende Schuljahr verlassen. Damit der Gemeinderat diese anspruchsvolle Führungsposition adäquat besetzen konnte, wurde bereits im 2021 intensiv mit der Suche einer Nachfolge begonnen.
Es freut uns, zu informieren, dass Frau Susanne Merki ab 1. August 2022 diese Aufgabe übernehmen wird. Frau Merki hat bereits mehrjährige Erfahrung als Schulleiterin im Kanton Aargau. Der Gemeinderat und die Primarschule schätzen sich glücklich, dass die Schule durch Frau Merki und Frau Fuchs kompetent weitergeführt wird. Wir heissen Frau Merki herzlich willkommen und wünschen ihr viel Freude, Erfolg und Zufriedenheit.
Cartons du Coeur verteilt seit über 20 Jahren im Kanton Aargau Lebensmittelpakete an bedürftige Mitmenschen in besonderen Notsituationen.
Für den Telefondienst werden dringend Personen gesucht, die an Werktagen Anrufe von Bedürftigen entgegennehmen und Lieferungen koordinieren. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, können Sie sich gerne direkt bei Cartons du Coeur melden. Per Telefon unter 079 781 76 59 oder per E-Mail an info@cartonsducoeur-aargau.ch
Eine sorgfältige Einarbeitung wird garantiert. Die Ausrüstung für den Dienst von daheim wird vom Verein zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos unter www.cartonsducoeur-aargau.ch
Dieser Tage werden die Spenden von 2x Weihnachten an bedürftige Menschen verteilt.
In diesem Jahr konnte die Aktion «2x Weihnachten» ihr 25-jähriges Jubiläum feiern. Jedes Jahr nach Weihnachten können der Post Spenden übergeben werden oder das Pakte kann gratis zuhause abgeholt werden. Online-Pakete können das ganze Jahr über gespendet werden. Die Spenden werden später an Menschen im In- und Ausland verteilt.
Bauherrschaft
Baur Frischgemüse AG, Zopfstrasse 16, 8965 Berikon
Bauobjekt
Zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Lagerraum
Bauplatz
Zopfstrasse, Parzelle Nr. 506
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 28. Februar bis 29. März 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Ivano und Andrea Castagna, Gubelstrasse 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Geräteraum
Bauplatz
Gubelstrasse 11, Parzelle Nr. 843
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 28. Februar bis 29. März 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll eidg. Abstimmungen vom 13.02.2022
Der Bundesrat unterbreitet am 13. Februar 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Ersatzwahl Friedensrichter vom 13. Februar 2022
Wahlresultate in Berikon: Protokoll der Ersatzwahl Friedensrichter vom 13.02.2022
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon
Bauobjekt
Erweiterung Gemeinschaftsgrab
Bauplatz
Chilebüel, Parzelle Nr. 733
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 14. Februar bis 15. März 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
home2be Immobilien Consulting AG, Badenerstrasse 12, 5442 Fislisbach
Grundeigentümer
Inn Home AG, Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf
Bauobjekt
Baureklametafel (Provisorium)
Bauplatz
Oberwilerstrasse 57, Parzelle Nr. 857
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 31. Januar bis 1. März 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
KSM Kreisschule Mutschellen, Bahnhofstrasse 34, 8965 Berikon
Bauobjekt
Schulpavillon (Provisorium)
Bauplatz
Bahnhofstrasse 34, Parzelle Nr. 327
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 31. Januar bis 1. März 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Bettina Steigrad und Thomas Thüler, Rainstrasse 80, 8712 Stäfa
Bauobjekt
Wintergarten und Aussensanierung
Bauplatz
Zimmereiweg 1 und 3, Parzelle Nr. 801
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 31. Januar bis 1. März 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Per 1. Januar 2022 gingen die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege an den Gemeinderat über, da die Schulpflege per Ende Jahr aufgelöst wurde.
Es fanden diverse Besprechungen statt, bei denen die Aufgaben des Gemeinderates sowie der Schulleitung in einer Kompetenzmatrix festgelegt wurden. Beschwerdefähige Entscheide (Laufbahnentscheide, Disziplinarentscheide, Zuteilungen) werden künftig an die Schulleitung delegiert. Gegen alle beschwerdefähigen Entscheide im Schulbereich kann, wie bereits heute, beim Bezirksschulrat Beschwerde eingelegt werden. Die personelle Führung der Schulleiter, sogenannte Trennungsentscheidungen bei Lehrpersonen sowie die strategische Führung und Entwicklung der Schule obliegen neu dem Gemeinderat. Der Ressortvorsteher Bildung und die Schulleitung werden sich regelmässig austauschen, um auch weiterhin einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten.
Der Gemeinderat und die Schulleitung sind überzeugt, weiterhin eine sehr gut funktionierende Schule anbieten zu können.
Die Gemeinde Berikon verzeichnet per 31. Dezember 2021 einen Einwohnerbestand von 4‘842 (Vorjahr: 4‘753). Dieses Ergebnis resultiert aus total 391 (347) Zuzügen, 308 (358) Wegzügen, 43 (40) Geburten und 37 (35) Todesfällen.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Januar 2022 an der Alten Bremgartenstrasse in Berikon während rund 2 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 9 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 46 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Am 20. Januar 2022 führte die Regionalpolizei Bremgarten erneut Geschwindigkeitsmessungen an der Alten Bremgartenstrasse in Berikon während rund 2 Stunden durch. Insgesamt fuhren 8 Fahrzeuge zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 40 km/h, erlaubt sind 30km/h.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.
Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.
Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.
Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet:
www.info.local.ch/eintrag-privatkunden
Die wichtigsten Ratschläge lauten:
Der Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» lag vom 15.03.2021 bis 13.04.2021 ein erstes Mal öffentlich auf. Aufgrund der während der ersten öffentlichen Auflage eingegangenen Einwendungen beschloss der Gemeinderat Änderungen am Situationsplan und an den Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher». Zu diesen Änderungen erfolgt gemäss § 24 Abs. 1 BauG eine zweite öffentliche Auflage.
Die Entwürfe des Situationsplans und der Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher» mit den markierten Änderungen und Erläuterungen zu den Änderungen (sowie der Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu den Änderungen) liegen vom 17. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 im Gemeindehaus Berikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch eingesehen und heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen zu den Änderungen des Gestaltungsplans (gegenüber den Entwürfen der ersten öffentlichen Auflage) erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Auf Einwendungen, welche nicht die Änderungen betreffen, kann nicht eingetreten werden.
Der Forstbetrieb Mutschellen (Förster Christoph Schmid: T 078 768 54 66, F 056 634 52 22) bietet folgende Produkte an:
Die Erzeugnisse stammen aus einheimischer und umweltgerechter Produktion und sind HSH (Herkunftszeichen Schweizer Holz) zertifiziert. Machen Sie vom Angebot der erneuerbaren Energie vor Ihrer Haustür Gebrauch.
Der durch den Gemeinderat Berikon für den 10. Januar 2022 geplante Neujahrsapéro muss abgesagt werden. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzmassnahmen kann der Anlass leider nicht durchgeführt werden.
Nach unbenützem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. November bzw. der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. November 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Am Freitag, 10. Dezember 2021 wurden bei der Glassammelstelle Beri-Märt drei Reisekoffer illegal entsorgt. Für den Verstoss gegen das Reglement über die Abfallentsorgung in den Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen, wurde die betroffene Person mit einer Busse geahndet.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat am 18. Dezember 2021 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund zwei Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 74 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 68 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Nach Ablauf der Grabesruhe wird im Frühjahr 2022 die Grabreihe der Reihengräber B2 aufgehoben.
Die Angehörigen werden schriftlich informiert und haben die Möglichkeit die Gräber bis spätestens am 25. März 2022 von Pflanzen und Grabmälern zu räumen. Anschliessend verfügt der Gemeinderat über nicht entfernte Gegenstände und verrechnet den Angehörigen die Kosten der Entsorgung. Wer mit der Grabräumung nicht einverstanden ist, kann sich bis 31. Januar 2022 schriftlich an den Gemeinderat wenden. Die betroffenen Grabplätze sind auf dem Friedhof entsprechend gekennzeichnet. Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Zentrale Dienste unter Telefon 056 649 39 30 gerne zur Verfügung.
Ab Januar 2022 stellt die Gemeinde Widen das Angebot bzw. den Verkauf der vergünstigten Gemeinde-SBB-Tageskarten für die Benützung des öffentlichen Verkehrs ein. Somit kann die Bevölkerung von Widen ab Januar 2022 keine SBB-Tageskarten mehr über die Gemeindeverwaltung Berikon beziehen.
Die Tageskarte Gemeinde ist eine Dienstleistung der Gemeinde Berikon in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg.
Zur Tageskarte brauchen Sie keine weiteren Abos (Halbtax). Ausserdem muss die Karte weder abgestempelt noch zurückgebracht werden. Die Gemeinde Berikon bietet drei Tageskarten zum Tagespreis von je CHF 45.00 an. Sind Sie im Besitze der Juniorkarten, reisen Ihre Kinder sogar gratis mit.
Die Karten können max. 60 Tage im Voraus reserviert und bezogen werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen seit der Reservierung abgeholt und bezahlt werden. Alternativ werden die Tageskarten gegen Vorauszahlung versendet. Damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann, muss die Vorauszahlung zwingend 10 Tage vor Gültigkeitsdatum einbezahlt werden.
Die Bremgarten Card 2022 berechtigt zu Sonderkonditionen im Hallen- und Freibad Isenlauf und diversen Vergünstigungen in der Billard Bar Aramith in Bremgarten. Die Cards werden ausschliesslich auf Verlangen zugestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon können die Bremgarten Card bei der Gemeindeverwaltung telefonisch (056 649 39 00) oder per E Mail (einwohner@berikon.ch) bestellen. Die Erstausstellung ist kostenlos. Für einen Nachdruck werden CHF 5.00 verrechnet.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat vom 30. November 2021 bis am 4. Dezember 2021 an der Oberwilerstrasse in Berikon Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 17'874 gemessenen Fahrzeugen fuhren 205 Fahrzeuge (1.15%) zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 92 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Die Gemeindeverwaltung Berikon ist bis und mit Donnerstag, 23. Dezember 2021, 16.00 Uhr, zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar und anschliessend über die Feiertage bis und mit 2. Januar 2022 geschlossen. Bei einem Todesfall erfahren Sie unsere Pikettdienstnummer unter der Telefonnummer 056 649 39 30. Meldungen von Todesfällen werden in der Zeit vom 24. Dezember bis 31. Dezember 2021 während 9:00 Uhr und 11:00 Uhr entgegengenommen.
Ab Montag, 3. Januar 2022 ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Die erste Gemeinderatsstizung im neuen Jahr findet am 10. Januar 2022 statt. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung danken für das Verständnis und wünschen frohe Festtage.
Die Festtage stehen vor der Tür und ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu. Dieses Jahr war in vieler Hinsicht intensiv und wird vielen Menschen möglicherweise noch lange in Erinnerung bleiben.
Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern der verschiedenen Behörden und Kommissionen sowie allen, die sich im vergangenen Jahr in irgendeiner Form zum Wohle der Gemeinde eingesetzt haben, recht herzlich. Er hofft auch im kommenden Jahr auf eine angenehme und innovative Zusammenarbeit.
Gemeinderat und Mitarbeitende wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern eine frohe und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.
Nach Ablauf der Grabesruhe wird im Frühjahr 2022 die Grabreihe der Reihengräber B2 aufgehoben.
Die Angehörigen werden schriftlich informiert und haben die Möglichkeit die Gräber bis spätestens am 25. März 2022 von Pflanzen und Grabmälern zu räumen. Anschliessend verfügt der Gemeinderat über nicht entfernte Gegenstände und verrechnet den Angehörigen die Kosten der Entsorgung. Wer mit der Grabräumung nicht einverstanden ist, kann sich bis 31. Januar 2022 schriftlich an den Gemeinderat wenden. Die betroffenen Grabplätze sind auf dem Friedhof entsprechend gekennzeichnet. Für weitere Auskünfte steht die Abteilung Zentrale Dienste unter Telefon 056 649 39 30 gerne zur Verfügung.
Am Montag, 14. Dezember 2021, fand in Berikon die Impflichtnahme- und Verabschiedungsfeier der neu gewählten und zu verabschiedenden Behördenmitgliedern, Abgeordneten und Kommissionsmitgliedern statt. Im Freien und unter musikalischer Begleitung von Karin Meier und Stefanie Kunckler wurde eine würdige Feier durchgeführt. Selbstverständlich war auch für Speis und Trank gesorgt.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Isidor und Doris Blülle-Keller, Kesslernmattstrasse 94, 8965 Berikon
Bauobjekt
Balkonverglasung
Bauplatz
Kesslernmattstrasse 94, Parzelle Nr. 71
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 6. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Walter Ungricht und Adelheid Struger, Oberwilerstrasse 64B, 8965 Berikon
Bauobjekt
Swim Spa
Bauplatz
Oberwilerstrasse 64B, Parzelle Nr. 1451
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 6. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Luigi Olivetti, Eggäcker 9, 8965 Berikon
Bauobjekt
Projektänderung Erweiterung Untergeschoss
Bauplatz
Eggäcker 9, Parzelle Nr. 723
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 6. Dezember 2021 bis 12. Januar 2022 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Ab dem 1. Dezember 2021 wird unser Zählerableser, Herr Philipp Hübscher wieder unterwegs sein, um Strom und Wasser abzulesen.
Zum Schutz beider Seiten wird Herr Hübscher mit Maske und Handschuhen arbeiten.
Sie können ihn unterstützen, indem Sie die folgenden Möglichkeiten wahrnehmen:
E-Mail Adresse: cornelia.benz@berikon.ch
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffen auf eine gute und reibungslose Zusammenarbeit.
Folgende Personen des Korps der Feuerwehr Mutschellen wurden auf den 1. Januar 2022 befördert:
Zum Korporal:
Zum Adjutanten:
Wahl zum Vizekommandant und Beförderung zum Oberleutnant:
Die Gemeinderäte Berikon und Widen gratulieren den Beförderten und danken für ihren Einsatz. Für die neuen Aufgaben wünschen sie ihnen viel Elan und alles Gute.
Am Samstag, 18. Dezember 2021, findet von 10.00 bis 16.00 Uhr beim Waldhaus in Berikon ein gemütlicher Weihnachtsbaumverkauf statt. In Ruhe kann der passende Baum ausgesucht werden. Der Verkauf findet im Freien statt und der Platz wird etwas offener gestaltet, um die Abstände einhalten zu können. Ist es jemandem nicht möglich persönlich vorbeizukommen, besteht auch die Möglichkeit einen schönen Weihnachtsbaum unter der Nummer 078 768 54 66 direkt zu bestellen.
Zudem besteht die Möglichkeit, an folgenden Daten beim Blumento an der Bernstrasse 235 einen Weihnachtsbaum des Forstbetriebes Mutschellen zu kaufen:
Mittwoch, 15. Dezember, 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag, 16. Dezember, 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Freitag, 17. Dezember, 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Samstag, 18. Dezember, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, 21. Dezember, 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember, 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Die Weihnachtsbäume sind aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und stammen aus den Waldungen rund um den Mutschellen. Die Bäume werden direkt vor dem Verkauf frisch geschnitten.
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll eidg. Abstimmungen vom 28.11.2021
Der Bundesrat unterbreitet am 28. November 2021 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
2. Wahlgang Ersatzwahl Friedensrichter vom 28. November 2021
Wahlresultate in Berikon: Protokoll des 2. Wahlgangs Ersatzwahl Friedensrichter vom 28.11.2021
2. Wahlgang Steuerkommission-Ersatz vom 28.11.2021
Wahlresultate in Berikon: Protokoll des 2. Wahlgangs Steuerkommission-Ersatz vom 28.11.2021
Bauherrschaft
Hüsser Generalbau AG, Oberebenestrasse 20, 5620 Bremgarten
Bauobjekt
Erweiterung Tiefgarage
Bauplatz
Chörenmattstrasse, Parzelle Nr. 218
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. November bis 21. Dezember 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Shyqri und Sevdije Jelliqi, Am Rummelbach 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand
Bauplatz
Am Rummelbach 11, Parzelle Nr. 1291
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. November bis 21. Dezember 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Sonny und Mary-José Andersen, Eggäcker 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Schwimmbad, Pergola
Bauplatz
Eggäcker 3, Parzelle Nr. 1389
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 22. November bis 21. Dezember 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat der Bar im Stalden folgende Verlängerungsbewilligung für die Weihnachtsfeier vom 24. und 25. Dezember 2021 erteilt:
Freitag, 24. Dezember 2021 bis Samstag, 25. Dezember 2021 bis 04.00 Uhr
Samstag, 25. Dezember 2021 bis Sonntag, 26. Dezember 2021 bis 04.00 Uhr
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte November 2021 im Quartier Lielisloo in Berikon während rund zwei Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Drei Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 38 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Der Gemeinderat Berikon hat für die neue Amtsperiode 2022/2025 die Ressorts verteilt.
Gemeindeammann Stefan Bossard wird unter anderem Finanzen/ Steuern, Polizei, Gemeindepersonal, Ortsbürger- und Forstwesen, Feuerwehr, Jagd/ Fischerei, auswärtige Beziehungen, Wirtschaftsförderung/ Handel und Gewerbe, Raumplanung regional, Liegenschaften Ortsbürger sowie Information/ Medien verwalten.
Vizeamtsfrau Rosmarie Groux betreut die Ressorts Fürsorge/ Soziales/ Asylwesen, Gesundheit, Kultur/ Gemeindeveranstaltungen/ Vereine, Jugend, Bürgerrecht und Nachhaltige Entwicklung.
Gemeinderat Thomas Trüb übernimmt die Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Entsorgung, Strassenbau/ -beleuchtung sowie Zivilschutz, Militär und RFO.
Die neu gewählte Gemeinderätin Petra Oggenfuss Feldgrill betreut Hochbau, Verkehr, Umweltschutz, Raumplanung kommunal, Liegenschaften Einwohnergemeinde, Haudienst, Werkhof, Gewässer/ Hochwasserschutz, Landwirtschaft, ICT (Informatik/ Communications), Sportzentrum Burkertsmatt und Friedhof/ Bestattungswesen.
Der neu gewählte Gemeinderat Patrick Stangl übernimmt die Ressorts Schule/ Bildung, KSM, AMM, Bibliotheken sowie Tagesstrukturen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an Kantonsstrassen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 31. Dezember 2021 zurückzuschneiden.
Wo dieser Rückschnitt nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, kann die Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ausführen lassen. Zudem kann gemäss §§ 160-162 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen Strafanzeige erstattet werden.
Herr Markus Vögelin feiert am 11. November 2021 seinen 85. Geburtstag. Er ist in Bern geboren und lebt seit 27 Jahren mit seiner Ehefrau in der Gemeinde Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert dem Jubilar herzlich und wünscht ihm auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Am 25. Oktober 2021 hat sich der Gemeinderat unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften mit den Vertreterinnen und Vertretern der Beriker Ortsparteien zum traditionellen Halbjahresgespräch getroffen. Die Parteipräsidenten wurden über die entsprechenden Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung wie auch über den Stand laufender Projekte informiert. Dabei hat ein wertvoller Gedankenaustausch und eine anregende Diskussion stattgefunden.
Über die Entwicklung unseres Dorfes vom Beginn des letzten Jahrhunderts bis heute hat die Gruppe Dorfkultur des Kulturvereins Berikon eine interessante Fotoausstellung gestaltet. Vor allem in den letzten 50 Jahren hat sich Berikon enorm entwickelt. Dieses Wachstum wird mit den zur Verfügung stehenden Fotos und Luftaufnahmen aufgezeigt und damit gleichzeitig an frühere Zeiten erinnert.
Die Ausstellung im Bürgisserhus findet vom Samstag, 30. Oktober bis Sonntag, 7. November 2021 statt. Der Besuch ist gratis. Es gilt Covid-Zertifikatspflicht.
Die Öffnungszeiten an den beiden Wochenenden (Samstag und Sonntag) und an Allerheiligen, 1. November 2021, sind von 14-17 Uhr und an den Werktagen von 08.30-11.30 Uhr, am Mittwoch auch von 14-17 Uhr, (während Café-Öffnung).
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Donnerstag, 11. November 2021, um 19.30 Uhr im Berikerhuus statt.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 8. November 2021, um 19.30 Uhr ebenfalls im Berikerhuus statt.
Bauherrschaft
Ulrich von Moos, Chörenmattweg 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Stellriemen
Bauplatz
Chörenmattweg 11, Parzelle Nr. 248
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 8. November bis 7. Dezember 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Das Planungsgebiet «Gubel» liegt am südlichen Siedlungsrand der Gemeinde Berikon. Mit einer Fläche von rund 1 ha ist es eine der letzten grösseren Baulandreserven in der Gemeinde. Das Gebiet ist im rechtskräf-tigen Bauzonenplan vom 4. November 2015 der zweigeschossigen Wohnzone W2 zugeteilt und mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt.
Die privaten Grundeigentümer haben entschieden das Gebiet gemeinsam zu entwickeln. Basierend auf einem Richtprojekt, soll ein Gestaltungsplan nach § 21 Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Bau-gesetz, BauG) erarbeitet werden.
Die Gemeinde hat ein grosses Interesse, dass das Areal nachhaltig und aus städtebaulich-architektonischer Sicht, sozial und ökonomisch optimal entwickelt wird.
Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen des Ge-staltungsplanes „Gubel“ im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen liegen vom 25. Oktober 2021 bis 23. November 2021 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Die Unterlagen können auch elektronisch unter www.berikon.ch abgegriffen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Per-son innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Berikon eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Aufla-geverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt.
Bauherrschaft
Luigi Olivetti, Eggäcker 9, 8965 Berikon
Bauobjekt
Projektänderung betreffend Fassadengestaltung und Stützmauer
Bauplatz
Eggäcker 9, Parzelle Nr. 723
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 25. Oktober 2021 bis 23. November 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Oktober 2021 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 2 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 47 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 65 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Über die Entwicklung unseres Dorfes vom Beginn des letzten Jahrhunderts bis heute hat die Gruppe Dorfkultur des Kulturvereins Berikon eine interessante Fotoausstellung gestaltet. Vor allem in den letzten 50 Jahren hat sich Berikon enorm entwickelt. Dieses Wachstum wird mit den zur Verfügung stehenden Fotos und Luftaufnahmen aufgezeigt und damit gleichzeitig an frühere Zeiten erinnert.
Die Ausstellung im Bürgisserhus findet vom Samstag, 30. Oktober bis Sonntag, 7. November 2021 statt. Der Besuch ist gratis. Es gilt Covid-Zertifikatspflicht.
Die Öffnungszeiten an den beiden Wochenenden (Samstag und Sonntag) und an Allerheiligen, 1. November 2021, sind von 14-17 Uhr und an den Werktagen von 08.30-11.30 Uhr, am Mittwoch auch von 14-17 Uhr, (während Café-Öffnung).
Der diesjährige Waldumgang vom 30. Oktober 2021 wird auf den 14. Mai 2022 verschoben. Der neue Termin wird im Frühling rechtzeitig nochmals publiziert. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Ende September 2021 hat die Gemeinde Berikon eine Anfrage bezüglich der IT Infrastruktur des Smart Meter Netzwerks in Berikon erhalten. Im Beobachter vom 24. September 2021 wird erwähnt, dass abhängig von der im Einsatz stehenden IT Infrastruktur das Smart Meter Netzwerk anfällig für Hacker ist, was zu einem totalen Stromausfall führen kann.
Die vorgesehene Smart Meter Infrastruktur erfüllt die strengen Schweizer Datenschutzrichtlinien. Die Geräte und Systeme sind zertifiziert und verfügen über die neuste PLC Technologie.
Die IT Dienstleistung für die Smart Meter (Ablesung der Geräte 1x täglich) wird durch die AEW Energie AG bereitgestellt.
In der Gemeinde Berikon sind Smart Meter ohne Unterbrecherfunktion vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Geräte nicht ferngesteuert ausgeschaltet werden können. Dasselbe gilt auch für die gesamte Stromversorgung der Gemeinde Berikon. Ausschaltungen im Mittel- und Niederspannungsnetz müssen manuell und Vorort ausgeführt werden.
Die im Beobachter beschriebene Gefahr besteht demnach im Versorgungsgebiet der Elektrizitätsversorgung in Berikon nicht.
Am Samstag, 23. Oktober 2021, 14.00 Uhr, findet beim Feuerwehrlokal Widen die Hauptübung der Feuerwehr Mutschellen statt. Die Feuerwehr Mutschellen lädt die Bevölkerung von Berikon und Widen herzlich zur Hauptübung ein.
Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl eines Ersatzmitgliedes der Steuerkommission wurden form- und fristgerecht folgende Kandidaten angemeldet:
Ersatzmitglied der Steuerkommission (1 Sitz)
Für das Ersatzmitglied der Steuerkommission wurden mehr Kandidaten angemeldet als Sitze zu vergeben sind. Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Wahl des Ersatzmitglieds der Steuerkommission am 28. November 2021 eine Urnenwahl statt.
Wahlbüro Berikon
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende September 2021 an der Bahnhofstrasse in Berikon während rund 1.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 13 Fahrzeuge fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 72 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Abstimmungen und Wahlen vom 26. September 2021
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll eidg. Abstimmungen vom 26. September 2021
Der Bundesrat unterbreitet am 26. September 2021 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:
Ersatzwahl Friedensrichter vom 26. September 2021
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll der Ersatzwahl Friedensrichter vom 26. September 2021
Gesamterneuerungswahlen der Behörden, Kommissionen und Abgeordneten der Gemeindeverbände für die Amtsperiode 2022-2025
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat vom 26. September 2021
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll Wahl Abgeordnete Gemeindeverband Burkertsmatt vom 26. September 2021
Abstimmungsresultate in Berikon: Protokoll Wahl Steuerkommission-Ersatz Steuerkommission vom 26. September 2021
Bauherrschaft
Stefan und Stefanie Bieri, Lielisloo 22, 8965 Berikon
Bauobjekt
Windschutz
Bauplatz
Lielisloo 22, Parzelle Nr. 1365
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 27. September bis 26. Oktober 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Für die Amtsdauer 2022/2025 sucht die Gemeinde Berikon noch ein Steuerkommission-Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied wird zu jeder Sitzung eingeladen und in den Prozess integriert. Das Ersatzmitglied hat jedoch kein Stimmrecht, ausser ein anderes Mitglied ist nicht anwesend.
Eine interessante Tätigkeit erwartet Sie.
Am Donnerstag, 30. September 2021, findet in Berikon eine Altmetallsammlung statt. Das Altmetall stellen Sie bitte bis 06.30 Uhr bereit. Bitte vergessen Sie nicht, die Gebührenmarken in der richtigen Menge anzubringen (siehe Entsorgungsplan Gemeinde Berikon 2021).
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Gerne informieren wir die Bewohner/innen auf dem Mutschellen, dass wir an der Kreisschule Mutschellen die Schulhäuser KSM2 und KSM3 in den Herbstferien mit neuem Schulmobiliar ausrüsten. Das alte Schulmobiliar ca. 500 Schülerpulte und Stühle möchten wir gerne unseren Bewohner/innen gratis abgeben. Die Abgabe haben wir auf den Freitag, 1. Oktober 2021 von 13.00 bis 15.00 Uhr und am Samstag, 2. Oktober 2021 von 10.00 – 14.00 Uhr festgelegt. Eine Vorreservation ist nicht möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich an René Kurzer, Mitarbeiter Hausdienst KSM, Natel-Nr. 078 907 10 67. Das nicht abgeholte Mobiliar wird gratis an das Hilfswerk «die Organisation Osteuropahilfe“ abgegeben.
Kreisschule Mutschellen
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am 11. November 2021, 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet am 8. November 2021, 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Bauherrschaft
Roland und Susanne Conrad, Lielisloo 18, 8965 Berikon
Björn Winkler und Marion Czaja-Winkler, Lielisloo 20, 8965 Berikon
Bauobjekt
Zwei Sichtschutzwände
Bauplatz
Lielisloo 18 und 20, Parzellen Nr. 1367 und 1366
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. September bis 12. Oktober 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Andrea Kopp, Überlandstrasse 18, 8953 Dietikon
Bauobjekt
Einfamilienhaus
Bauplatz
Im Unterzelg 2, Parzelle Nr. 1452
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. September bis 12. Oktober 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Alessandro DeCarli und Michèle Steverlynck, Waldstrasse 12, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sanierung und Umbau Einfamilienhaus
Bauplatz
Waldstrasse 12 Parzelle Nr. 1085
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. September bis 12. Oktober 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Für die Amtsdauer 2022/2025 sucht die Gemeinde Berikon noch ein Steuerkommission-Ersatzmitglied. Das Ersatzmitglied wird zu jeder Sitzung eingeladen und in den Prozess integriert. Das Ersatzmitglied hat jedoch kein Stimmrecht, ausser ein anderes Mitglied ist nicht anwesend. Eine interessante Tätigkeit erwartet Sie.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 09. August 2021 die neuen Netznutzungs- und Energiepreise festgelegt. Diese sind vom 01.01.2022 – 31.12.2022 gültig.
Netznutzungspreise
Die Netznutzungskonditionen des Vorlieferanten AEW Energie AG für das Kalenderjahr 2022 werden um 6.5% erhöht. Die Ansätze für Systemdienstleistungen (0.16 Rappen/kWh) und Netzzuschläge (2.30 Rappen/kWh) bleiben unverändert. Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre sowie der Kalkulation 2021 konnten CHF 80‘000 als Rückgabe an die Endkunden in die Preisberechnung 2022 miteingerechnet werden. Für das Jahr 2022 wird mit einer kleinen Unterdeckung gerechnet. Der Gemeinderat Berikon hat sich daher entschieden, die Netznutzungspreise für das Jahr 2022 leicht zu erhöhen. Der Arbeitspreis in der Zone 1 (Hochtarif) beträgt beim Produkt „EVB standard“ für Haushaltungen neu 4.10 Rappen/kWh (2021 4.00 Rappen/kWh), in der Zone 2 (Niedertarif) neu 3.10 Rappen/kWh (2021 3.00 Rappen/kWh).
Energiepreise
Bereits Ende 2017 wurde der Stromankauf wie für das Jahr 2021 auch für das Jahr 2022 durch den Gemeinderat Berikon geregelt. Durch unseren Vertriebspartner AEW Energie AG wurde die Strombeschaffung für das kommende Jahr mit monatlichen Teileinkäufen abgewickelt. Für das Jahr 2022 wurden die entsprechenden Teiltranchen zwischen Januar 2020 – Juni 2021 bereits beschafft. Der Liefermix besteht weiterhin aus 100% Wasserenergie Schweiz. Gegenüber dem Jahr 2021 ist der Durchschnitt-Beschaffungspreis (inklusive Herkunftsnachweise) für das Jahr 2022 rund 4.50% gestiegen. In der Energiepreiskalkulation für das Kalenderjahr 2021 ist zu Gunsten von einem tieferen Energiepreis ein Aufwandüberschuss von rund CHF 78‘000 einkalkuliert. Mit gleichbleibenden Energiepreisen wird im Kalenderjahr 2022 mit einem weiteren Aufwandüberschuss von rund CHF 108‘000 gerechnet. Somit ist per Ende 2022 mit einer Unterdeckung aus Sicht der ElCom von rund CHF 136'000 zu rechnen. Der Gemeinderat hat sich daher entschlossen, die Energiepreise für das Jahr 2022 zu erhöhen. In der Zone 1 (Hochtarif) bezahlt man neu 8.20 Rappen/kWh (2021 7.55 Rappen/kWh), in der Zone 2 (Niedertarif) neu 6.15 Rappen/kWh (2021 5.30 Rappen/kWh).
Die neuen Tarife 2022 sind auch auf der Homepage www.berikon.ch aufgeschaltet. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet seit der Strommarktliberalisierung gesamtschweizerisch attraktive, konkurrenzfähige Produkte an. Auf der Webseite der ElCom http://www.strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise 2022 ab Ende September 2021 verglichen werden.
An Stelle eines Ausfluges mit dem Bus, lud der Gemeinderat Berikon die Einwohnerinnen und Einwohner über 70 Jahren, drei Mal zu einem Spaziergang im Dorf ein.
Thema war: " Auf einem Rundgang unser Dorf (wieder)entdecken".
Nick Wettstein und Max Welti, Mitglieder der Dorfkulturgruppe erfreuten die Teilnehmer mit Geschichten und Anekdoten aus früheren Zeiten. dabei ging der Rundgang vom Bürgisserhus zum Aeschbacherhus, zum alten Schulhaus, zur Pinte, weiter zu den Alterswohnungen und dem Rummelbach entlang zur Wassermatte, dann zur Backsteinmauer mit den Graffitis aus früheren Zeiten (Olive liebt
Andreas) bei der Metzgerei Groth. Viel Eindruck hinterliess das Kreuz und die Geschichte des Brandes im Oberdorf, bei welchem 9 Menschen umkamen.
Waren auf den Spaziergängen jeweils über 50 Teilnehmer, erhöhte sich die Zahl beim Mittagessen auf über 70 Personen. Dabei kamen alle in den Genuss eines feinen Essens und erfreuten sich an der nicht alltäglichen Gesellschaft.
Einladung zur Podiumsdiskussion am 3. September 2021 mit den Kandidierenden für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats Berikon
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Der Gemeinderat hat entschieden, die Geschäftsleitung Berikon per Mitte August 2021 aufzulösen. Die für die Geschäftsleitung notwendigen Personalressourcen wurden unterschätzt und standen demnach nicht in genügendem Mass zur Verfügung. Dies hat dazu geführt, dass der Gemeinderat nur bedingt eine Entlastung erfahren hat, zudem war die Abgrenzung zwischen der strategischen und operativen Ebene nicht immer klar. Dieser Entscheid ist dem Gemeinderat nicht einfach gefallen. Er ist aber überzeugt, dass auch mit dem alten Modell die Gemeinde Berikon fortschrittlich geführt und betrieben werden kann.
Frau Cornelia Notter, Stellvertreterin Gemeindeschreiberin der Gemeinde Berikon, wird die Gemeindeverwaltung per Ende August 2021 verlassen um eine neue Herausforderung anzunehmen. Per 1. September 2021 wird Frau Bianca Kemmner die Stellvertretung Gemeindeschreiberin der Gemeinde Berikon übernehmen und somit die Nachfolge von Frau Notter antreten.
Als neue Sachbearbeiterin Zentrale Dienste konnten wir Frau Selina Merz gewinnen. Frau Merz hat ihre Ausbildung im Sommer 2021 in der Gemeinde Unterlunkhofen erfolgreich abgeschlossen und wird nun ihre erste Festanstellung nach der Ausbildung in Berikon starten.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Cornelia Notter für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und heissen Bianca Kemmner und Selina Merz herzlich willkommen.
Die nächste Informationsveranstaltung „Ech ha Gmeind“ wird am 24. August 2021 um 19.30 Uhr beim Bauamt Berikon stattfinden. Informations- und Diskussionsschwerpunkt wird das Thema Hochwasserschutz sein. Für einen gemütlichen Rahmen wird wiederum der Feuerwehrverein Berikon sorgen, welcher mit dem alten Chevy-Feuerwehrfahrzeug und einem Grillstand vor Ort sein wird. Ab 19.00 Uhr können Würste und Getränke gekauft werden. Bitte reservieren Sie sich diesen Termin. Der Gemeinderat freut sich auf alle Teilnehmenden!
Der diesjährige Beriker Seniorenanlass wird an drei verschiedenen Tagen durchgeführt. Der Gemeinderat lädt die Beriker Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren herzlich zu einem Dorfrundgang in Berikon mit einem anschliessenden gemeinsamen Mittagessen ein. Die Anlässe finden am 31. August sowie am 2. und 3. September 2021 statt. Den Seniorinnen und Senioren wird eine persönliche Einladung zugestellt. Der Gemeinderat hofft, viele Berikerinnen und Beriker am Seniorenanlass begrüssen zu dürfen und freut sich schon jetzt auf ein geselliges Beisammensein.
Am Donnerstag, 19. August 2021, ist der Gemeinderat und das gesamte Gemeindepersonal auf dem Personalausflug, weshalb die Verwaltung an diesem Tag geschlossen bleibt. Gerne sind wir am Freitag, 20. August 2021 wieder während den ordentlichen Büroöffnungszeiten für Sie da.
Bauherrschaft
Donato Perrone, Zimmereiweg 12, 8965 Berikon
Bauobjekt
seitliche Verglasung überdeckter Sitzplatz
Bauplatz
Zimmereiweg 12, Parzelle Nr. 1443
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. August bis 14. September 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Nicole Oberlin, Im Feld 6, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand
Bauplatz
Im Feld 6, Parzelle Nr. 608
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 16. August bis 14. September 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Am Freitag, 13. August 2021 um 12.00 Uhr läuft die Anmeldefrist für den 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde Berikon vom 26. September 2021 ab. Die Wahlvorschlagsformulare sind bei der Abteilung Zentrale Dienste oder über die Gemeindehomepage www.berikon.ch erhältlich. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten werden gebeten die Anmeldefrist zu beachten.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung vom 16. Juni 2021 und Traktandum 4 der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen. Die weiteren Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 14. Juni 2021 rechtskräftig gefasst.
Trotz den erfreulichen Lockerungen, welche Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich wieder erlauben, hat der Gemeinderat Berikon entschieden, die diesjährige 1. August-Feier und den Neuzuzügeranlass nicht durchzuführen. Die aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmassnahmen könnten nicht vollständig eingehalten werden.
Der Gemeinderat ist zuversichtlich und freut sich bereits jetzt, die Bundesfeier und den Neuzuzügeranlass 2022 wieder in gebührendem Rahmen durchführen zu können.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Der Gemeinderat Berikon hat für den Samstag, 14. August 2021 bis Sonntag, 15. August 2021, eine Ausnahmebewilligung für eine Hochzeitsfeier auf der MySwissFarm im Aussenbreich erteilt.
Der Gemeinderat Berikon hat für den Samstag, 31. Juli 2021 auf Sonntag, 1. August 2021, eine Ausnahmebewilligung für eine private Veranstaltung in der Stalden Bar inkl. Aussenbereich erteilt.
Bauherrschaft
Josef Bürgisser, Höhenweg 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 202, Neubau Einfamilien- und Zweifamilienhaus
Bauplatz
Höhenweg 3, Parzelle Nr. 451
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 2. August bis 31. August 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Gian Carlo Mora, Staldenweg 54, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe, aussen aufgestellt
Bauplatz
Staldenweg 54, Parzelle Nr. 672
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 2. August bis 31. August 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Rebecca Busslinger und Marija Marinkovic, Lernende der Gemeindeverwaltung Berikon, haben das Qualifikationsverfahren (früher LAP) bestanden und somit die Ausbildung zur Kauffrau E-Profil erfolgreich abgeschlossen. Rebecca Busslinger durfte sich über die hervorragende Abschlussnote von 5.3 freuen und ist somit im eidgenössischen Rang.
Carmen Sutz, Lernende des Forstdienstes Berikon, darf sich ebenfalls über den Prüfungserfolg freuen. Sie hat die Ausbildung zur Forstwartin EFZ erfolgreich abgeschlossen.
Gemeinderat, Geschäftsleitung, Forstdienst und Verwaltung gratulieren Rebecca Busslinger, Marija Marinkovic und Carmen Sutz herzlich zum wohlverdienten Diplom und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Im Zusammenhang mit den starken Regenfällen der vergangenne Tage möchte der Gemeinderat erneut über den Standort der Notfalltreffpunkte als Anlaufstelle für die Bevölkerung aufmerksam machen.
In der Gemeinde Berikon befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Berikerhus, Musperfeldstrasse 11, 8965 Berikon.
Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch
Trotz den erfreulichen Lockerungen, welche Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich wieder erlauben, hat der Gemeinderat Berikon entschieden, die diesjährige 1. August-Feier und den Neuzuzügeranlass nicht durchzuführen. Die aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmassnahmen könnten nicht vollständig eingehalten werden.
Der Gemeinderat ist zuversichtlich und freut sich bereits jetzt, die Bundesfeier und den Neuzuzügeranlass 2022 wieder in gebührendem Rahmen durchführen zu können.
Bauherrschaft
Hubschmid Real Estate Invest AG, Landstrasse 24, 5524 Nesselnbach
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 382, Neubau Einfamilien- und Mehrfamilienhaus, Tiefgarage, Schwimmbad
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 20, Parzelle Nr. 143
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 5. Juli bis 3. August 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Javier und Manuela Lema, Grundackerweg 110, 8965 Berikon
Bauobjekt
Dachflächenfenster
Bauplatz
Grundackerweg 110, Parzelle Nr. 287
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 5. Juli bis 3. August 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Im Zusammenhang mit Lärm von Weideglocken im Oberdorf wurde im vergangenen Jahr eine Beschwerde eingereicht. Mittlerweile liegt diesbezüglich der Entscheid der Rechtsabteilung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt vor. Gemäss diesem Entscheid dürfen in einem definierten Gebiet im Beriker Oberdorf Kühe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr keine Weideglocken im Freien tragen.
Wie in den vergangenen Jahren werden auch in der kommenden Sommerferienzeit die Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Berikon reduziert. Vom 5. Juli 2021 bis 6. August 2021 gelten für die Gemeindeverwaltung Berikon somit folgende reduzierte Schalteröffnungszeiten:
Montag | 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr |
Dienstag bis Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr (nachmittags geschlossen) |
Freitag | 08.00 - 14.00 Uhr durchgehend |
Den Einwohnerinnen und Einwohnern wird die Möglichkeit geboten, ausserhalb der reduzierten Schalteröffnungszeiten einen Termin mit der Verwaltung zu vereinbaren.
27 von total 109 stimmberechtigten Ortsbürger tagten am 14. Juni 2021 im Berikerhus. Die Ortsbürger haben das Protokoll der letzten Versammlung, den Rechenschaftsbericht 2020 und auch die Rechnung 2020 der Ortsbürgergemeinde genehmigt. Die Ortsbürger-Finanzkommission wurde für die Amtsdauer 2022 – 2025 mit folgenden Mitgliedern wiedergewählt: Jacqueline Koller-Müller, Manuel Groth und Dominik Koch.
Die Bremgarten Card 2021 berechtigt zu Sonderkonditionen im Hallen- und Freibad Isenlauf und diversen Vergünstigungen in der Billard Bar Aramith in Bremgarten. Die Cards werden ausschliesslich auf Verlangen zugestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon können die Bremgarten Card bei der Gemeindeverwaltung telefonisch (056 649 39 00) oder per E Mail (einwohner@berikon.ch) bestellen. Die Erstausstellung ist kostenlos. Für einen Nachdruck werden CHF 5.00 verrechnet.
Bauherrschaft
Peter und Fatima Slongo, Bahnhofstrasse 48A, 8965 Berikon
Bauobjekt
Projektänderung Balkonverglasung, Wärmepumpe
Bauplatz
Sonnenweg 3, Parzelle Nr. 461
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 21. Juni bis 20. Juli 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat ein neues Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen erarbeitet. Dieses wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. November 2021 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorgängig wird die Bevölkerung zu einer Mitwirkung eingeladen.
Kern des neuen Reglements bildet eine Änderung der Bemessung der Anschlussgebühren bei den beiden Werken Wasser und Abwasser. Dabei wird ein Systemwechsel von «Erhebung der Anschlussgebühren auf Basis des Brandversicherungswert» auf das System « Erhebung der Anschlussgebühren über Flächen» vorgenommen. Auch wurden die Tarife der Benützungsgebühren angepasst.
Der Entwurf des neuen Reglements liegt von Montag, 7. Juni bis Dienstag, 6. Juli 2021 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann während den Bürozeiten eingesehen werden. Ebenso ist er über www.berikon.ch abrufbar.
Bemerkungen und Vorschläge zum Entwurf können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um ein Auflageverfahren zum Rechtsschutz mit Einwendungsmöglichkeiten handelt.
Bauherrschaft
M&B Immo AG, Willestrasse 9, 8957 Spreitenbach
Bauobjekt
Projektänderung Schallschutzwand
Bauplatz
Höhenweg 63, Parzelle Nr. 1471
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. Juni bis 6. Juli 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Saara und Thierry Oesch, Zürcherstrasse 28, 8142 Uitikon
Bauobjekt
Schwimmbad, Wärmepumpe, Gartengestaltung
Bauplatz
Lielisloo 19, Parzelle Nr. 1347
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. Juni bis 6. Juli 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Thomas Bopp und Maria Rosa Guimerà Mestre Bopp, Eggäcker 10, 8965 Berikon
Bauobjekt
Schwimmbad
Bauplatz
Eggäcker 10, Parzelle Nr. 728
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. Juni bis 6. Juli 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 16. Juni 2021 um 19.30 Uhr statt, bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 14. Juni 2021, um 19.30 Uhr im Berikerhus statt. Die stimmberechtigten Ortsbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmer.
Es wird festgestellt, dass Kehrichtsäcke bereits am Vorabend des Entsorgungstages an die Strasse gestellt werden. Katzen, Füchse, Krähen etc. fallen in der Nacht und am frühen Morgen über die Säcke her und verteilen deren Inhalt über weite Bereiche der Umgebung. Es wird deshalb darum gebeten, die einzelnen Kehrichtsäcke am frühen Morgen des Entsorgungstages an die Strasse zu stellen. Alternativ wird empfohlen geeignete Sammelcontainer einzusetzen.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen, statt. Der Gemeinderat wird dafür besorgt sein, dass die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 19.30 Uhr. Folgende Traktanden sind zu behandeln:
Die Ortsbürgergemeinde findet am 14. Juni 2021, 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Mai 2021 an der Bahnhofstrasse in Berikon während 3 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 836 gemessenen Fahrzeugen waren 787 (94.14%) mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. 49 Fahrzeuge (5.86%) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 64 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
In der Gemeinde Berikon sind mehrere Blumengeschäfte ansässig. Alle, die sich über schöne Frühlingsblumen freuen werden gebeten, die Blumengeschäfte zu besuchen und mit einem Einkauf zu unterstützen und sich bitte nicht an den von den Mitarbeitern der Gemeinde beim Berikerhus gesetzten Narzissen zu bedienen.
Der Gemeinderat hat die Termine für die Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen festgelegt. Der 1. Wahlgang wird am 26. September 2021 durchgeführt und ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 28. November 2021 statt. Die genauen Eingabefristen werden zu gegebener Zeit publiziert.
Der Gemeinderat bittet sämtliche Behörden- und Kommissionsmitglieder der Gemeinde Berikon, bis spätestens 7. Mai 2021 mitzuteilen, wenn sie sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen möchten.
Bauherrschaft
Alfred Bossard, Junkholzstrasse 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wintergarten
Bauplatz
Junkholzstrasse 3, Parzelle Nr. 309
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 26. April bis 25. Mai 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Anfang April 2021 an der Alten Bremgartenstrasse in Berikon während gut 1.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 44 gemessenen Fahrzeugen waren 35 (88.64 %) mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. Neun Fahrzeuge (11.36 %) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 39 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Aufgrund der immer noch anhaltenden Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden folgende Gemeinde-Anlässe in Berikon verschoben:
8. Mai 2021, Waldumgang / 20. Mai 2021, Jungbürgerfeier
Die neuen Daten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Die Gemeinderäte Otto Eggimann und Stephan Haag haben sich entschieden das Zepter als Gemeinderat Berikon per 1. Januar 2022 in andere Hände zu legen. Sie werden sich für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stellen.
Die weiteren Gemeinderatsmitglieder Stefan Bossard, Rosmarie Groux und Thomas Trüb stellen sich am 26. September 2021 zur Wiederwahl.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Koch Agronomia AG, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon
Bauobjekt
Anbau Ziegenstall
Bauplatz
Sädelhof, Parzelle Nr. 751
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 29. März bis 27. April 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Corona-Pandemie prägte auch das Jahr 2020 der Einwohnergemeinde Berikon und hinterlässt deutliche Spuren in der Jahresrechnung.
Auf der Aufwandseite waren zur Hauptsache deutliche Mehrausgaben in den Bereichen Reinigung und Prophylaxe notwendig. So mussten für Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Plexiglasscheiben, Infoständer usw. rund CHF 30'000 ausserordentlich ausgegeben werden. Gegenüber diesen Mehrkosten waren aber auch hohe Minderausgaben von rund CHF 180'000 zu verzeichnen. Sehr viele Anlässe konnten nicht durchgeführt werden. Feiern, Exkursionen und Schulreisen, Personalanlässe, Aus- und Weiterbildungen, Feuerwehrübungen usw. fielen der Pandemie zum Opfer.
Auch auf der Ertragsseite zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie. Minderträge von rund CHF 23'000 sind zur Hauptsache auf die geringeren Benützungskosten des Berikerhus (Vermietungen) sowie auf den Minderverkauf von GA-Tageskarten der SBB zurückzuführen.
Erfolgsrechnung
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 469‘892) steht der höhere betriebliche Ertrag (+ CHF 155‘815) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 625‘707) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite konnten tiefere Personalaufwände (insbesondere bei den Sitzungsgeldern für Behörden und Kommissionen, bei den Löhnen der Lehrpersonen, bei Aus- und Weiterbildungskosten des Personals sowie beim übrigen Personalaufwand) verzeichnet werden. Markant geringer fielen die Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (nur Teil- oder Nichtbeanspruchung diverser Budgetpositionen, mehrheitlich in den Bereichen Lehrmittel, Lebensmittel für Mittagstisch, Ver- und Entsorgungskosten der Liegenschaften, Honorare externe Berater, Unterhalt Strassen und Verkehrswege, Unterhalt von Apparaten, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Werkzeuge, Raten für operatives Leasing, Reisekosten und Spesen sowie Exkursionen, Schulreisen und Lager) aus. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemeinderat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt. Ebenfalls tiefer fielen auch die Aufwendungen für Abschreibungen aus. Auch bei den Transferaufwänden, hauptsächlich bedingt durch tiefere Entschädigungen an den Kanton, an Gemeinden und Gemeindeverbände und an Sonderschulen, tiefere Beiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geringere Beiträge an private Organisationen, waren Minderausgaben zu verzeichnen. Bei den Erträgen konnten die leicht tieferen Fiskalerträge (Steuern) und die geringeren Transfererträge (weniger Entschädigungen von Bund, Gemeinden und Gemeindeverbänden) durch die markant höheren Entgelte (Abgaben, Gebühren, Benützungsgebühren, Dienstleistungen, Verkäufe, Rückerstattungen und Bussen) mehr als ausgeglichen werden. Durch tiefere Finanzaufwände sowie höhere Finanzerträge konnte das Ergebnis aus der Finanzierung gegenüber den Budgetzahlen gesteigert werden. Das negative operative Ergebnis von - CHF 394‘243 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höheren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 643‘107 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) konnten auch im Jahre 2020 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belastet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung entlastet. Diese Entnahme erfuhr ab dem Jahr 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen und betrug noch CHF 712‘205.
Die Jahresrechnung 2020 weist mit einem Steuerfuss von 89 % einen Ertragsüberschuss von CHF 317‘968 auf. Das relevante Eigenkapital sank mit dem Rechnungsabschluss 2020 sowie der Entnahme aus der Aufwertungsreserve von rund 68,880 Mio. Franken auf rund 68,485 Mio. Franken. Das Nettovermögen stieg hingegen von CHF 12‘936‘841 auf CHF 13‘602‘353.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 22‘911 (Budget Aufwandüberschuss CHF 40‘600) sowie ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 1‘123‘516 (Budget CHF 801‘300). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 1‘163‘141 (2019 = CHF 2‘286‘657).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2020 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 205‘432 (Budget CHF 247‘400) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 81‘519 (Budget CHF 308‘100). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 6‘894‘291 (2019 = CHF 6‘975‘810).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 68‘640 (Budget CHF 42‘800) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 91‘548 (Budget CHF 65‘700). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 362‘391 (2019 = CHF 270‘843).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2020 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 222‘119 (Budget CHF 213‘900) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 1‘242‘794 (Budget CHF 804‘600). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 3‘485‘560 (2019 = CHF 4‘728‘354).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezialfinanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2020 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2020 einen Ertragsüberschuss von CHF 93‘266 (Budget CHF 111‘150) aus. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüberschuss von CHF 16‘057 (Budget Aufwandüberschuss CHF 22‘900) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mutschellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 4‘873.
Die neuen Klimaanalyse- und Planhinweiskarten des Kantons Aargau liefern Antworten zu den Hitzehotspots im Siedlungsgebiet, welche Grün- und Freiräume wichtig für die Kaltluftproduktion sind, wo wichtige Kaltluftleitbahnen, die es bei der Siedlungsentwicklung freizuhalten gilt, verlaufen und wie es gelingt, mehr Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen und gleichzeitig grüne Oasen in der Siedlung zu sichern, die für eine hohe Lebensqualität, die Natur und ein angenehmes Klima unabdingbar sind.
Die Klimakarten sind auf dem kantonalen Geodatenportal AGIS aufgeschaltet. Alle Links und Informationen zu den Klimakarten finden Sie unter www.ag.ch/klimawandel
Bauherrschaft
Christian Rüegg, Reinenstrasse 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sanierungsleitung
Bauplatz
Reinenstrasse 3, Parzelle Nr. 1477
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. März bis 13. April 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Martin und Sonja Stutz, Moosstrasse 17, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand
Bauplatz
Moosstrasse 17, Parzelle Nr. 878
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. März bis 13. April 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Künstliche Kugelfänge sorgen dafür, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen können. Dazu ist eine regelmässige Wartung nötig. Die aufgefangenen Geschosse müssen verwertet werden, Auffangmaterial und Verschleissteile müssen ersetzt werden. Diese Arbeiten können die Gesundheit von Menschen und die Umwelt gefährden, wenn sie nicht fachgerecht ausgeführt werden.
Die Wartung der Schiessanlage in Berikon findet voraussichtlich Anfang Sommer statt.
Der Gewässerunterhalt dient der Erhaltung der Hochwassersicherheit und der Förderung der Artenvielfalt. Für den Unterhalt der Gewässer ist der Kanton zuständig. Die Beseitigung von Abfall ist hingegen Aufgabe der Gemeinde. Die Pflege der Ufervegetation (z.B. Schneiden von Sträuchern, Mähen) obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Umfangreichere Eingriffe (z.B. Baumfällungen, Heckenentfernungen) dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Gewässerbeauftragten erfolgen. Gehölzstreifen entlang der Gewässer bieten Lebensraum für Tiere, verringern die Ufererosion und schützen das Gewässer vor zu starker Erwärmung.
Bereits zum 24. Mal startete am 24. Dezember 2020 in der Schweiz die Aktion 2 x Weihnachten des Schweizerischen Roten Kreuzes, SRG SSR idée, Die POST und Coop. Die Grundidee: Menschen, die tagtäglich im materiellen Überfluss leben, sollen ihr Glück teilen mit Personen im In- und Ausland, denen es weniger gut geht. In den vergangenen Tagen konnten auch in Berikon Lebensmittel und Nonfood-Artikel verteilt werden. Der Gemeinderat dankt allen Spendern im Namen der Empfänger.
Die ursprünglich für den 30.03.2021 in Berikon geplante Infoveranstaltung «mit dem Gemeinderat am Stammtisch» wird aufgrund den aktuellen Massnahmen und Regeln zur Eindämmung des Coronavirus nicht durchgeführt. Der Gemeinderat Berikon bittet die Bevölkerung um Verständnis.
In Berikon im zentral gelegenen Kulturzentrum Bürgisserhus, Bahnhofstrasse 75, sind ab sofort oder nach Vereinbarung Räumlichkeiten im Umfang von 82 m2 über zwei Geschosse verteilt sowie zwei zusätzliche Räume von insgesamt 45 m2 und Toilettenanlage im Untergeschoss zu vermieten. Die Räume sind für stilles Gewerbe und/oder kulturelle Nutzung geeignet. Der monatliche Mietpreis beträgt CHF 1‘680.00 inkl. NK. Parkplätze können dazu gemietet werden. Die Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Für Besichtigungstermine nehmen Sie bitte mit dem Leiter Hausdienst, Herrn André Koller (Tel. 056 649 91 58) Kontakt auf. Mietgesuche mit Umschreibung der vorgesehenen Nutzung sind an den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, gemeinderat@berikon.ch, zu richten.
Bauherrschaft
Martin und Mercedes Eberhard, Giessen 18, 8820 Wädenswil
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 240, Neubau Einfamilienhaus
Bauplatz
Friedlisbergstrasse 29, Parzelle Nr. 1051
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 1. März bis 30. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Im November 2020 gingen beim Departement Volkswirtschaft und Inneres in Aarau zwei Abstimmungsbeschwerden betreffend der kommunalen Urnenabstimmung vom 29. November 2020 ein. Die Beschwerdeführenden haben gefordert, dass über das Traktandum 1 bzw. die Traktanden 1 bis 6, nicht an der Urne abgestimmt wird, sondern diese anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung neu traktandiert und der Bevölkerung zur Diskussion vorgelegt werden.
Mit dem Zwischenentscheid vom 20. November 2020 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, entschieden, dass das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen und die Traktanden 1 - 6 nicht von der Urnenabstimmung abgesetzt werden. Das heisst am Sonntag, 29. November 2020 wurden sämtliche kommunalen Abstimmungsvorlagen ausgezählt.
Am 15. Januar 2021 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres den Entscheid gefällt, nicht auf die Abstimmungsbeschwerden einzutreten, da die Frist zur Einreichung nicht eingehalten wurde. Dieser Entscheid ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Somit sind auch die Ergebnisse der kommunalen Urnenabstimmung vom 29. November 2020 rechtskräftig.
Ab Dienstag, 2. März 2021 findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich (jeweils am Dienstag) statt. Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich rohes, organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Dieses wird in der Beriker Kompostieranlage Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet und in der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt. Die wöchentlichen Abfuhren werden bis Ende November durchgeführt.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende Februar 2021 an der Unterdorfstrasse in Berikon während gut 2 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 55 gemessenen Fahrzeugen waren 54 (98.18 %) mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. Ein Fahrzeug (1.82 %) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 35 km/h, erlaubt sind 30 km/h.
Die Unterlagen für die kommende Volksabstimmung vom 7. März 2021 wurden den Stimmberechtigten zugestellt. Es ist über drei eidgenössische Vorlagen abzustimmen.
Wer von den stimmberechtigten Einwohnern das Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat und an den Volksabstimmungen teilnehmen möchte, hat dies der Gemeinde Berikon, Abteilung Zentrale Dienste, T 056 649 39 30, umgehend zu melden.
Alle, die brieflich abstimmen wollen, werden gebeten, die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor dem Wahlwochenende, einer Poststelle zu übergeben, damit die Couverts nicht erst nach dem Abstimmungswochenende bei der Gemeinde eintreffen. Noch besser ist es, das Couvert direkt in den mit "Abstimmungen / Wahlen" bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus einzuwerfen. Dieser Briefkasten wird letztmals am Sonntag, 7. März 2021, 09.30 Uhr geleert.
Weiter besteht die Möglichkeit persönlich an der Urne abzustimmen. Die Urne ist am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus Berikon geöffnet.
Das Wahlbüro macht darauf aufmerksam, dass bei den brieflichen Abstimmungen der Stimmrechtsausweis unterzeichnet werden muss und die Abstimmungszettel ins gelochte Stimmzettelcouvert zu legen sind. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind im offiziellen Antwortcouvert an das Wahlbüro zu retournieren. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, ist die Abstimmung bzw. Wahl ungültig.
Gemäss § 253 Abs. 2 des Steuergesetzes fällt die Hälfte der vom Kantonalen Steueramt verfügten Ordnungsbussen den Gemeinden zu. Der Busseneingang beläuft sich auf CHF 80‘329.05, womit CHF 40‘164.50 der Gemeinde Berikon anfallen. Der neue Ausstandsbetrag beläuft sich auf CHF 126‘181.40.
Herr Denny Jenni von den Sozialen Diensten der Gemeinde Berikon wird die Gemeindeverwaltung Ende Februar 2021 verlassen. Anfang März 2021 wird Frau Rahel Dias die Nachfolge antreten und die Zuständigkeit für den Sozialen Dienst der Gemeinde Berikon übernehmen.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Denny Jenni für seine private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und heissen Rahel Dias im Verwaltungsteam herzlich willkommen.
Aus dem Rückblick der Kehrichtverbrennungsanlage Turgi (KVA) geht hervor, dass Berikon im Jahr 2020 total 731 Tonnen (Vorjahr: 723 t) Haushaltkehricht in die KVA Turig entsorgt hat. Dies entspricht 153.78 Kilogramm pro Einwohner (Vorjahr: 152.08 kg).
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Anfang Februar 2021 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 652 gemessenen Fahrzeugen waren 607 (93.1%) mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. 45 Fahrzeuge (6.9 %) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 68 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Bauherrschaft
Milica Lovrek, Frymannstrasse 28, 8041 Zürich
Bauobjekt
Projektänderung Gebäudehöhe, Photovoltaikanlage
Bauplatz
Höhenweg 61, Parzelle Nr. 136
Einwendungen
gegen diese(s) Bauvorhaben sind(ist) während der Auflagefrist vom 15. Februar bis 16. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
ARGE MFH Reinenstrasse, 5621 Zufikon
Bauobjekt
Umgebungsgestaltung
Bauplatz
Reinenstrasse 2, Parzelle Nr. 903
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. Februar bis 16. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
André und Yvonne Steiner, Chilebüel 4, 8965 Berikon
Bauobjekt
An- und Umbau Einfamilienhaus
Bauplatz
Chilebüel 4, Parzelle Nr. 587
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 01. Februar bis 02. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Nadja und Severin Kamm, Oberdorfstrasse 8, 8965 Berikon
Sandra und Peter Zimmermann, Unterniesenbergstrasse 8, 5625 Kallern
Bauobjekt
Neubau Doppeleinfamilienhaus
Bauplatz
Bodenfeldstrasse, Parzelle Nr. 1212
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 01. Februar bis 02. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Manuel und Andrea Koch-Peterhans, Loostud, 8965 Berikon
Bauobjekt
Diverse Betriebsbauten
Bauplatz
Loostud, Parzelle Nr. 1135
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 01. Februar bis 02. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
André und Yvonne Steiner, Chilebüel 4, 8965 Berikon
Bauobjekt
Ziegenstall
Bauplatz
Chilebüel 4, Parzelle Nr. 587
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 01. Februar bis 02. März 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Mitte Januar 2021 an der Bahnhofstrasse in Berikon während rund 2.5 Stunden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 667 gemessenen Fahrzeugen waren 659 (98.80%) mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. 8 Fahrzeuge (1.20 %) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 57 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Bauherrschaft
Confida Häuser AG, Grabäckerstrasse 27, 8957 Spreitenbach
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 263, Neubau Mehrfamilienhaus
Bauplatz
Steinhügelstrasse 19, Parzelle Nr. 57
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 18. Januar bis 16. Februar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Aufgrund der neusten bundesrätlichen Massnahmen zu Covid19 informiert der Gemeinderat, dass ab Montag, 18. Januar 2021 Besuche auf der Gemeindeverwaltung grundsätzlich nur noch mit Voranmeldung während den ordentlichen Öffnungszeiten möglich sind.
Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Onlinedienstleistungen auf unser Homepage www.berikon.ch
Wir danken für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Gemeinderat Berikon
Die Gemeinde Berikon verzeichnet per 31. Dezember 2020 einen Einwohnerbestand von 4‘753 (Vorjahr: 4‘759). Dieses Ergebnis resultiert aus total 347 (355) Zuzügen, 358 (391) Wegzügen, 40 (40) Geburten und 35 (30) Todesfällen.
Der Winterdienst wird seit Kurzem mit moderner Technik unterstützt. An der Friedlisbergstrasse beim Hotel Stalden wurde ein Glatteisfrühwarnsystem eingerichtet. Die Anlage misst und analysiert die wichtigsten Wetterparameter und erkennt frühzeitig ob Handlungsbedarf für einen Streu- und/oder Schneeräumungseinsatz besteht. Mittels einem Alarm wird die Winterdienstequipe rechtzeitig aufgeboten. Das Bauamt Berikon wünscht allen eine gute und unfallfreie Fahrt durch den Winter.
Der Gemeinderat Berikon hat die Vergütungszahlung der Texaid Textilverwertungs-AG für das 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie erlassen. Infolge geschlossener Märkte und Geschäfte ist die Verwertung und der Verkauf von gebrauchten Textilien erschwert oder teilweise unmöglich. Im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung wird die Bevölkerung um einen bewussten Textilkonsum und somit auch um ein bewusstes Entsorgen von Alttextilien gebeten.
Im September 2020 wurde die Petition «Nachtruhe auch für das Beriker Oberdorf» eingereicht, in welcher der Gemeinderat Berikon aufgefordert wurde, in der Zeit zwischen 20.00 – 07.00 Uhr, samstags ab 18.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen, Weideglocken zu verbieten. Die Petition wurde von 37 Personen aus dem Beriker Oberdorf unterzeichnet.
Nun ging im Dezember 2020 eine weitere Unterschriftensammlung ein, in welcher auf die wichtige Arbeit der Bauern hingewiesen wird. Die Unterzeichnenden sind der Meinung, dass die Tiere (Rinder, Kühe, Geissen und Hühner) zum Dorfbild gehören und ein wichtiger Bestandteil des ländlichen Dorfes seien. An der Unterschriftensammlung nahmen 74 Beriker Bürgerinnen und Bürger teil und setzen sich dafür ein, dass die Kühe auch künftig Glocken tragen dürfen.
Im Zusammenhang mit Lärm von Weideglocken im Oberdorf wurde bereits vorgängig eine Beschwerde eingereicht. Aktuell ist diesbezüglich ein Beschwerdeverfahren auf Kantonsstufe hängig.
Folgende Anlässe und Veranstaltungen sind im Jahr 2021 in Berikon vorgesehen:
30. März 2021, „mit dem Gemeinderat am Stammtisch“
14. Juni 2021, Ortsbürgergemeindeversammlung
16. Juni 2021, Einwohnergemeindeversammlung
01. August 2021, Bundesfeier beim Berikerhus
01. August 2021, Neuzuzügeranlass
24. August 2021, „Ech ha Gmeind“
2. September 2021, Seniorenausflug
08. November 2021, Ortsbürgergemeindeversammlung
11. November 2021, Einwohnergemeindeversammlung
10. Januar 2022, Neujahrsapéro
Coronabedingte Verschiebungen oder Absagen sind auch im Jahr 2021 möglich.
Ansprüche für Altersrente, Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen oder auf Abgabe von Hilfsmitteln an Altersrentner und Invalide sind bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau oder bei der Gemeindezweigstelle anzumelden. Ohne Anmeldung werden keine Leistungen erbracht. Die Gemeindezweigstelle erteilt gerne genauere Auskünfte unter Tel. 056 649 39 55 oder E-Mail sozialversicherung@berikon.ch.
Die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge und damit auch die maximale Abzugsberechtigung für Beiträge der Säule 3a haben sich für das Bemessungsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahr verändert. Die steuerlichen Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a belaufen sich für das Jahr 2021 auf CHF 6‘883.00 für Steuerpflichtige mit 2. Säule und auf 20 % des Erwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 34‘416.00, für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.
Die Regionalpolizei Bremgarten hat Ende Dezember 2020 an der Oberwilerstrasse in Berikon während rund 4 Tagen in beide Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Von 23’302 gemessenen Fahrzeugen waren 23’176 (99.46%) mit der korrekten Geschwindigkeit unterwegs. 126 Fahrzeuge (0.54 %) fuhren zu schnell. Die höchst gemessene Geschwindigkeit war 83 km/h, erlaubt sind 50 km/h.
Der Gemeinderat Berikon wünscht allen ein glückliches und erfolgreiches 2021 in bester Gesundheit und mit vielen spannenden und unvergesslichen Momenten.
Der durch den Gemeinderat Berikon für den 4. Januar 2021 geplante Neujahrsapéro muss abgesagt werden. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzmassnahmen kann der Anlass leider nicht durchgeführt werden.
Bauherrschaft
Peter und Fatima Slongo, Bahnhofstrasse 48A, 8965 Berikon
Bauobjekt
Um- und Anbau EFH
Bauplatz
Sonnenweg 3, Parzelle Nr. 461
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. Dezember 2020 bis 01. Februar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die „Tageskarten Gemeinde“ für das Jahr 2021 sind eingetroffen. Ab sofort können die Tageskarten reserviert und bezogen werden.
Wie bisher stehen vier Karten pro Tag zur Verfügung. Eine Karte kostet CHF 45.00 für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen. Die Karten können frühestens 60 Tage im Voraus reserviert und bezogen werden.
Die Gemeindeverwaltung Berikon bleibt vom 24. Dezember 2020 bis und mit 3. Januar 2021, geschlossen. Alle reservierten Tageskarten für diese Zeitspanne müssen bis 23. Dezember 2020 abgeholt werden.
Die Gemeinde wünscht heute schon eine gute Fahrt!
Der Bundesrat hat verfügt, dass sämtliche Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 12. Dezember 2020 zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben müssen, das heisst, dass der Zugang bzw. der Aufenthalt während dieser Zeit verboten ist. Dies gilt auch für die Freizeitanlage Riedacher. Die Bevölkerung wird um Einhaltung dieser Verfügung gebeten. Die Massnahmen gelten vorerst bis 22. Januar 2021.
Der Vorstand des Gemeindeverbands Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt hat gestützt auf § 77 Abs. 2 lit. b des Gemeindegesetzes i.V.m. Art. 12 Ziff. 4 lit. e der Satzungen des Gemeindeverbands das Reglement zur Videoüberwachung des Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt erlassen.
Das Reglement kann auf der Webseite des Gemeindeverbandes www.burkertsmatt.ch oder bei den Gemeindekanzleien der drei Verbandsgemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen eingesehen werden.
Dieser Beschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 2. Dezember 2020 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz auf den Gemeindekanzleien Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen während den Öffnungszeiten (Verwaltung geschlossen vom 24. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021) vom 14. Dezember 2020 bis 12. Januar 2021 zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss des Vorstands kann während der Auflage Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Vorstand Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt
In den Wintermonaten wird die Grünabfuhr nicht mehr wöchentlich durchgeführt. Die nächste Abfuhr findet am Dienstag, 15. Dezember 2020, statt. Die weiteren Grünabfuhrdaten können dem Entsorgungsplan entnommen werden. Dieser kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch zu finden. Der neue Entsorgungsplan 2021 wurde an alle Haushaltungen verteilt.
Der Grüngutsammlung darf ausschliesslich organisches, verrottbares und abbaubares Material mitgegeben werden. Das Grüngut ist in geschlossenen Behältern mit Deckel frühestens am Vorabend bereitzustellen. Stauden und Äste müssen mit biologisch abbaubaren Schnüren gebündelt sein (max. 1 m lang und 25 kg schwer). Diese werden im Gunzenbühl zu hochwertigem Kompost und zu Gartenerde aufbereitet, welche in der der Landwirtschaft und im Gartenbau wieder eingesetzt wird.
Ab 2. März 2021 findet die Grüngutabfuhr in Berikon wieder wöchentlich jeweils am Dienstag statt.
Die Gemeindeverwaltung Berikon bleibt von Donnerstag, 24. Dezember 2020 über die Feiertage bis und mit 3. Januar 2021 geschlossen. Ab Montag, 4. Januar 2021 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Haben Sie eine SBB-Tageskarte über die Weihnachtszeit reserviert? Dann vergessen Sie nicht diese bis spätestens am 23. Dezember 2020 bei der Gemeinde abzuholen.
Sind Pass und/oder Identitätskarte noch gültig? Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausweise rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu erneuern.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Weihnachten.
Der durch den Gemeinderat Berikon für den 4. Januar 2021 geplante Neujahrsapéro muss abgesagt werden. Aufgrund der geltenden Corona-Schutzmassnahmen kann der Anlass leider nicht durchgeführt werden.
Bauherrschaft
Sandra Hüsser, Gubelstrasse 1, 8965 Berikon
Bauobjekt
Umbau Carport, Umgebungsgestaltung
Bauplatz
Gubelstrasse 1, Parzelle Nr. 1406
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 14. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Beatrice Koller und Ernst Bichsel, Bahnhofstrasse 63, 8965 Berikon
Bauobjekt
Beschattungspavillon
Bauplatz
Bahnhofstrasse 63, Parzelle Nr. 541
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 14. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Alfred Frank, Unterdorfstrasse 44, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sichtschutzwand
Bauplatz
Staldenweg, Parzelle Nr. 640
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 14. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Roman und Patricia Stierli, Schulstrasse 11, 8965 Berikon
Bauobjekt
Umgebungsgestaltung
Bauplatz
Schulstrasse 11, Parzelle Nr. 554
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 14. Dezember 2020 bis 19. Januar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Mit Eingabe vom 10. November 2020 gingen beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, zwei Abstimmungsbeschwerden betreffend direkte Urnenabstimmung (Traktandum 1 bzw. Traktanden 1 bis 6) vom 29. November 2020 ein.
Die Beschwerdeführenden haben gefordert, dass über die erwähnten Traktanden nicht an der Urne abgestimmt wird, sondern diese anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung neu traktandiert und der Bevölkerung zur Diskussion vorgelegt werden.
Dem Gemeinderat wurde die Möglichkeit gegeben zu den Abstimmungsbeschwerden Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat beantragte die Beschwerden seien vollumfänglich abzuweisen und die betreffenden Traktanden seien nicht im Sinne eine vorsorgliche Massnahme von der Urnenabstimmung abzusetzen.
Mit dem Zwischenentscheid vom 20. November 2020 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, entschieden, dass das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen und die Traktanden 1 - 6 nicht von der Urnenabstimmung abgesetzt werden. Das heisst am Sonntag, 29. November 2020 werden sämtliche kommunalen Abstimmungsvorlagen ausgezählt. Die Abstimmungsergebnisse erwachsen jedoch erst nach dem rechtskräftigen Entscheid der kantonalen Behörde in Kraft.
Im Dezember findet die Grüngutabfuhr nicht mehr wöchentlich statt. Das Grüngut wird an folgenden Daten gesammelt:
Dienstag, 1. Dezember 2020
Dienstag, 15. Dezember 2020
Dienstag, 12. Januar 2021
Bauherrschaft
Ettore und Margrit Barp-Stebler, Höhenweg 41, 8965 Berikon
Bauobjekt
Wärmepumpe
Bauplatz
Höhenweg 41, Parzelle Nr. 360
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 30. November 2020 bis 04. Januar 2021 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Gemeinde Berikon ist auch auf Instagram unter „gemeindeberikon“ zu finden. Sie finden dort informative Beiträge sowie schöne Bilder unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf viele Follower.
Anstelle der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2020 findet am 29. November 2020 eine Urnenabstimmung statt. Die entsprechenden Abstimmungsunterlagen wurden den Stimmberechtigten im Abstimmungscouvert zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen zugestellt.
Bitte entsorgen Sie vor dem nächsten Frühling in ihrem Garten die verdorrten Thujapflanzen. Sie sind leicht entflammbar und könnten grössere Schäden anrichten.
Folgende Anlässe und Veranstaltungen sind im Jahr 2021 in Berikon vorgesehen:
04. Januar 2021, Neujahrsapéro
30. März 2021, „mit dem Gemeinderat am Stammtisch“
14. Juni 2021, Ortsbürgergemeindeversammlung
16. Juni 2021, Einwohnergemeindeversammlung
01. August 2021, Bundesfeier beim Berikerhus
01. August 2021, Neuzuzügeranlass
24. August 2021, „Ech ha Gmeind“
2. September 2021, Seniorenausflug
08. November 2021, Ortsbürgergemeindeversammlung
11. November 2021, Einwohnergemeindeversammlung
10. Januar 2022, Neujahrsapéro
Coronabedingte Verschiebungen oder Absagen sind auch im Jahr 2021 möglich.
Bauherrschaft
ARGE Spedition, Habsburgstrasse 47, 8964 Rudolfstetten
Bauobjekt
Umnutzung Arztpraxis in Verkaufs- und Restaurationsbetrieb
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 2, Parzelle Nr. 91
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 2. November bis 1. Dezember 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Am 26. Oktober 2020 hat sich der Gemeinderat unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienevorschriften mit den Vertreterinnen und Vertretern der Beriker Ortsparteien zum traditionellen Halbjahresgespräch getroffen. Aufgrund der speziellen Situation in Bezug auf Covid 19 musste die Gemeindeversammlung abgesagt werden und ein Urnengang wurde angeordnet. Die Parteipräsidenten wurden über die entsprechenden Vorlagen wie auch über den Stand laufender Projekte informiert. Dabei hat ein wertvoller Gedankenaustausch und eine anregende Diskussion stattgefunden.
Aufgrund der stark ansteigenden Coronafallzahlen und weil sich nicht genau abschätzen lässt, wie sich die Situation bis zum Zeitpunkt der Gemeindeversammlung entwickeln wird, hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die für den 12. November 2020 geplante Einwohnergemeindeversammlung nicht durchzuführen und stattdessen über die Traktanden an der Urne abstimmen zu lassen. Dieser Entscheid erfolgte vor allem zum Schutz der Bevölkerung. Für die Gemeindeversammlung wurde aufgrund der traktandierten Geschäfte eine grössere Anzahl von Teilnehmern erwartet. Die vorgegebenen Schutzmassnahmen hätten am Versammlungsort nicht vollumfänglich eingehalten werden können. Alternative Versammlungslokale wurden geprüft, waren aber nicht umsetzbar, da ebenfalls nicht alle Schutzmassnahmen hätten eingehalten werden können.
Der Urnenabstimmung werden nur diejenigen Geschäfte unterbreitet, welche keinen Aufschub zulassen. Über die übrigen für die Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2020 vorgesehenen Traktanden wird an der nächstmöglichen Versammlung abgestimmt.
Der Versand der Abstimmungsvorlagen wird mit den Abstimmungsunterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmung erfolgen, sodass die Unterlagen anfang November bei den Stimmbürgern eintreffen werden.
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Das hat die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt. Dieses Ereignis schien vor kurzem noch undenkbar, doch das neue Corona-Virus hat sich vor allem auf unser Gesundheitssystem und unser Sozialleben ausgewirkt. Was aber, wenn bei der nächsten Krise die Strom- oder Telefonie-Netze betroffen sind? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, werden im Kanton Aargau ab dem 15.10.2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
Wenn wir Berikerinnen und Beriker bei solch einem grösseren Ereignisfall Unterstützung benötigen, können Notfalltreffpunkte zur Anlaufstelle für die Bevölkerung und zum lokalen Dreh- und Angelpunkt des Krisenmanagements werden, um Hilfe und Informationen zu erlangen. Mindestens einen Notfalltreffpunkt gibt es in jeder Aargauer Gemeinde. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen. Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.
In unserer Gemeinde Berikon befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Berikerhus, Musperfeldstrasse 11, 8965 Berikon.
Mehr Informationen finden sich ab dem 15. Oktober 2020 unter www.notfalltreffpunkte.ch. Jeder Haushalt erhält darüber hinaus mit Broschüren zu den Notfalltreffpunkten, die studiert und zugänglich aufbewahrt werden sollten.
Im September 2020 wurde eine Petition eingereicht, in welcher der Gemeinderat Berikon aufgefordert wird, in der Zeit von 20.00 – 07.00 Uhr, samstags ab 18.00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen, Weideglocken zu verbieten. Die Petition wurde von 37 Personen aus dem Beriker Oberdorf unterzeichnet. Grund der Petition ist die Forderung für eine erholsame Nachtruhe.
Bereits vorgängig wurde im Zusammenhang mit Lärm von Weideglocken im Oberdorf eine Beschwerde eingereicht. Aktuell ist diesbezüglich ein Beschwerdeverfahren auf Kantonsstufe hängig.
Der Gemeinderat hat auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung für das Abbrennen eines Feuerwerkes erteilt. Das Feuerwerk wird am Abend des 17. Oktobers 2020 gezündet.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am 12. November 2020, 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet am 9. November 2020, 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Einwohnergemeinde
Das vorliegende Budget 2021 basiert auf einem gleichbleibenden Steuerfuss von 89 % und weist ein negatives Gesamtergebnis (Aufwandüberschuss) von CHF 928‘450 aus. Dieses kann aus den vorhandenen Bilanzüberschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Die Bilanzüberschüsse der Vorjahre weisen per 01.01.2020 einen Bestand von rund 34,1 Mio. Franken auf.
Spezialfinanzierungen (Werke)
Die Wasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 1.80/m3 Frischwasser. Aufgrund der guten finanziellen Lage des Wasserwerks Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 18 % auf die Wasserbezugskosten gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Wasserwerk weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 148‘600 aus.
Die Abwasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 0.70/m3 Frischwasser. Aufgrund der guten finanziellen Lage der Abwasserbeseitigung Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 30 % auf die Abwasserverbrauchsgebühr gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 247‘000 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 14‘000 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 125‘300 aus. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet auch im Jahre 2021 attraktive Netznutzungs- und Energiepreise an.
Ortsbürgergemeinde
Gemäss Budget 2021 beträgt der Ertragsüberschuss der Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 68‘100.
Mit den Sofortmassnahmen am Knoten Mutschellen in Berikon / Rudolfstetten-Friedlisberg startet das Departement Bau, Verkehr und Umwelt am 20. Oktober 2020. Die Arbeiten beginnen mit Anpassungen an der bestehenden Lichtsignalanlage. Weitere Massnahmen sind für Sommer 2021 geplant.
Ab 20. Oktober 2020 wird die Lichtsignalanlage am Mutschellenknoten (Bernstrasse / Bahnhofstrasse) in Berikon / Rudolfstetten-Friedlisberg saniert und angepasst. Während dieser Zeit werden auch die neuen Schranken am Bahnübergang in Berikon montiert. Für die Sanierungsarbeiten wird die bestehende Lichtsignalanlage abgebaut und ab dem 20. Oktober 2020 eine provisorische Lichtsignalanlage eingerichtet. Ab dem 26. Oktober 2020 wird dann der Knoten
mittels Verkehrsdienst geregelt. Die Bauarbeiten dauern bis zum 9. November 2020.
In der zweiten Etappe der Sofortmassnahmen am Mutschellenknoten sind Massnahmen wie die neue Rechtsabbiegerspur von Rudolfstetten nach Widen und eine neue Kipphaltestelle in der Bellikerstrasse geplant. Diese Massnahmen befindet sich zurzeit im Genehmigungsverfahren. Die Realisierung ist im Sommer 2021 geplant, gemeinsam mit den Sanierungsarbeiten an der Bahnstrecke durch Aargau Verkehr AG.
Sind alle Massnahmen umgesetzt, führt dies zu einem Sicherheitsgewinn und einer Leistungssteigerung zu Gunsten aller Verkehrsbeziehungen.
Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Daniel Fagone, Projektleiter Verkehrstechnik, Abteilung Tiefbau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Telefon 062 835 36 52 (erreichbar am Dienstag, 13. Oktober 2020, von 9 bis 10 Uhr)
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Anlässlich der täglichen Reinigungstour entdeckte das Bauamt Berikon am Donnerstag, 17. September 2020 bei der Glassammelstelle Beri-Märt einige Tragetaschen mit Abfall.
Der gesamte Abfall war weder mit Gebührenmarken versehen noch in offiziellen gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken verpackt und wurde hinter dem Glassammelcontainer illegal deponiert. Bei der Durchsuchung nach Hinweisen über dessen Herkunft fand man Unterlagen mit Adressen. Die Personen konnten ausfindig gemacht werden und wurden gebüsst.
Der private Kehricht ist über den ordentlichen Entsorgungsweg laut Art. 7 des Reglements über die Abfallentsorgung in den Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen (Abfallreglement) zu entsorgen. Gemäss Art. 31 des Abfallreglements ist die Benützung der Kehricht- und Sperrgutabfuhr gebührenpflichtig. Das Entsorgen von Abfall auf öffentlichem oder privatem Grund und das Nichteinlösen von Gebührenmarken für Sperrgut und Kehricht sind gemäss Art. 5 des Abfallreglements verboten und Widerhandlungen gegenüber Vorschriften dieses Abfallreglements werden mit Busse geahndet.
Bauherrschaft
ARGE MFH Reinenstrasse, 5621 Zufikon
Bauobjekt
Änderung Gebäudehöhe
Bauplatz
Reinenstrasse 2, Parzelle Nr. 903
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 21. September bis 20. Oktober 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Per 21. September 2015 hat Jonathan Blickenstorfer seine Tätigkeit bei der Jugendarbeit Mutschellen begonnen. Nun kann er auf 5 Jahre als Jugendarbeiter bei der Jugendarbeit Mutschellen zurückblicken. Inzwischen hat er auch die Leitung der Jugendarbeit übernommen.
Die Jugendkommission und die Vertragsgemeinden der Jugendarbeit Mutschellen gratulieren Jonathan Blickenstorfer zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum und danken für seine wertvolle Arbeit sowie seinen Einsatz für die Jugendlichen auf dem Mutschellen.
Für die Welschlohstrasse sind folgende Termine für die Belagsarbeiten vorgesehen:
Die Deckbelagsarbeiten können nur bei trockener Witterung ausgeführt werden. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.
Der Gemeinderat erteilt dem Schweizerischen Jugendmotocross Club die Bewilligung für die Durchführung der Meisterfeier am 21. November 2020 bei der Scheune von Herrn Philipp Nussbaumer, Moosstrasse, Berikon. Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche bundes- und kantonsrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 einzuhalten und durchzusetzen.
Bauherrschaft
Hüsser Generalbau AG, Oberebenestrasse 20, 5620 Bremgarten
Bauobjekt
Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage
Bauplatz
Chörenmattstrasse, Parzelle Nr. 218
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. September bis 6. Oktober 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Felix Hafner, Bodenfeldstrasse 5, 8965 Berikon
Bauobjekt
Carport
Bauplatz
Bodenfeldstrasse 5, Parzelle Nr. 1213
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 7. September bis 6. Oktober 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2020 die neuen Netznutzungs- und Energiepreise festgelegt. Diese sind vom 01.01.2021 – 31.12.2021 gültig.
Netznutzungspreise
Die Netznutzungskonditionen des Vorlieferanten AEW Energie AG für das Kalenderjahr 2021 werden leicht erhöht. Die Ansätze für Systemdienstleistungen (0.16 Rappen/kWh) und Netzzuschläge (2.30 Rappen/kWh) bleiben unverändert. Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre sowie der Kalkulation 2020 konnten CHF 100‘000 als Rückgabe an die Endkunden in die Preisberechnung 2021 miteingerechnet werden. Der Gemeinderat Berikon hat sich entschieden, die Netznutzungspreise für das Jahr 2021 gleichbleibend zu halten. Für das Jahr 2021 wird mit den gleichen Preisen mit einer kleinen Unterdeckung gerechnet. Der Arbeitspreis in der Zone 1 (Hochtarif) beträgt beim Produkt „EVB standard“ für Haushaltungen weiterhin 4.00 Rappen/kWh, in der Zone 2 (Niedertarif) 3.00 Rappen/kWh.
Energiepreise
Bereits Ende 2017 wurde der Stromankauf wie für das Jahr 2020 auch für die Jahre 2021 – 2022 durch den Gemeinderat Berikon geregelt. Durch unseren Vertriebspartner AEW Energie AG wird die Strombeschaffung für die kommenden Jahre mit monatlichen Teileinkäufen abgewickelt. Für das Jahr 2021 wurden die entsprechenden Teiltranchen zwischen Januar 2019 – Juni 2020 bereits beschafft. Der Liefermix besteht weiterhin aus 100 % Wasserenergie Schweiz. Gegenüber dem Jahr 2020 ist der Durchschnitt-Beschaffungspreis (inklusive Herkunftsnachweise) für das Jahr 2021 rund 4 % gesunken. In der Energiepreiskalkulation für das Kalenderjahr 2020 ist zu Gunsten von einem tieferen Energiepreis ein Aufwandüberschuss von rund CHF 98‘000 einkalkuliert. Mit gleichbleibenden Energiepreisen wird im Kalenderjahr 2021 mit einem weiteren Aufwandüberschuss von rund CHF 60‘000 gerechnet. Der Gemeinderat hat sich daher entschlossen, die Energiepreise für das Jahr 2021 auf gleichem Niveau zu behalten wie im Jahre 2020. In der Zone 1 (Hochtarif) bezahlt man weiterhin 7.55 Rappen/kWh, in der Zone 2 (Niedertarif) weiterhin 5.30 Rappen/kWh.
Die neuen Tarife 2021 sind auch auf der Homepage www.berikon.ch aufgeschaltet. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet seit der Strommarktliberalisierung gesamtschweizerisch attraktive, konkurrenzfähige Produkte an. Auf der Webseite der ElCom http://www.strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise 2021 ab Ende September 2020 verglichen werden.
Folgende Baubewilligung wurde mit Auflagen erteilt:
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Mit dem neuen Wettbewerb des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ist der Waldbesuch in der Region Mutschellen nun noch attraktiver.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat eine neue Kampagne gestartet. In dieser geht es darum, den grossen und kleinen Waldbesuchern den Wald und dessen Artenvielfalt mit einem Wettbewerb-Parcours näher zu bringen. Der Forstbetrieb Mutschellen beteiligt sich ebenfalls an dieser Kampagne. So wurde im Waldgebiet Gunzenbühl in Berikon auch einer dieser Parcours installiert.
Der Start befindet sich noch bis am 28. August 2020 bei den Steinen im Gunzenbühl. Von Berikon Richtung Friedlisberg, dann links in die Zopfstrasse abbiegen und nach ca. 100 m befindet sich der Start auf der rechten Seite.
Ab Samstag, 29. August 2020 wird der Parcours für einen Monat in Unterlunkhofen beim Jagdhaus stehen. Vom Jagdhaus aus ist ein Rundweg mittels Wegweiser markiert. Das Ziel ist es, die auf dem Rundweg versteckten Tiere und Pflanzen aus Holztafeln zu entdecken und auf einem Talon, welcher am Start zu finden ist, einzutragen. Dieser kann anschliessend eingesendet werden. Mit ein wenig Glück kann man so beispielsweise ein „Wald-Vielfalt Memory“ gewinnen.
Der Parcours wird jeden Monat in einer anderen Gemeinde der Region Mutschellen zu finden sein. Mehr Informationen und die genauen Startpunkte finden Sie unter www.wald-vielfalt.ch. Ausserdem kann hier auch der Fragebogen ausgefüllt werden.
Der Parcours in Berikon ist während dem ganzen August 2020 aufgestellt.
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Die Starttafel. | Auch in der höhe können die Tiere versteckt sein. |
Kontaktdaten
Christoph Schmid
Forstbetrieb Mutschellen
Rottenschwilerstrasse 16
8918 Unterlunkhofen
info@forstbetrieb-mutschellen.ch
Mobil: 078 768 54 66
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Während den aufgeführten Einbauzeiten sind die Strassen für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Die Arbeiten können jedoch nur bei trockener Witterung ausgeführt werden. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Baur Frischgemüse AG, Zopfstrasse 16, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch diverser Betriebsbauten / Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage und Lagerraum
Bauplatz
Zopfstrasse, Parzelle Nr. 506
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 24. August bis 22. September 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Peter und Fátima Slongo-Santana, Bahnhofstrasse 48A, 8965 Berikon
Bauobjekt
Sitzplatzverglasung
Bauplatz
Bahnhofstrasse 48A, Parzelle Nr. 1384
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 24. August bis 22. September 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Schüwo Trink-Kultur, Schützenmattstrasse 32, 5610 Wohlen
Bauobjekt
Zwei Leuchtreklamen
Bauplatz
Bahnhofstrasse 63, Parzelle Nr. 541
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 24. August bis 22. September 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Folgende Baubewilligungen wurden mit Auflagen erteilt:
Vom 14. – 21.08.2020 findet eine sporadische stichprobenweise Feuerbrand- und Ambrosiakontrolle in den Gemeinden Berikon und Rudolfstetten-Friedlisberg statt. Die verantwortlichen Personen (Mark Baumann und Oliver Burgunder) kontrollieren Hausgärten, Liegenschaften etc. auf allenfalls vorhandenen Befall und gehen den Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Ambrosia ist eine bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen Allergien auslösen kann. Um ihr Ausbreiten zu verhindern, müssen diese ausgerissen und im Kehricht entsorgt werden. Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.).
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!) sondern unverzüglich der Gemeindeverwaltung oder direkt der feuerbrandverantwortlichen Person der Gemeinde melden.
Die Sanierungsarbeiten an den Werkleitungen in der alten Bremgartenstrasse sind soweit fortgeschritten, dass die Termine für den Einbau des Deckbelages festgelegt werden konnten. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Alte Bremgartenstrasse Teil I, Höhenweg bis Rosenweg: 3. bis 4. August 2020
Alte Bremgartenstrasse Teil II, Rosenweg bis Zufahrt Bahnhof: 4. bis 5. August 2020
Rosenweg: 10. bis 11. August 2020
Gartenweg: 11. bis 12. August 2020
Während den aufgeführten Einbauzeiten sind die Strassen für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Arbeiten können jedoch nur bei trockener Witterung ausgeführt werden. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.
Per 1. August 2015 hat Bettina Pudelko ihre Tätigkeit bei der Jugendarbeit Mutschellen begonnen. Nun kann sie auf 5 Jahre als Jugendarbeiterin bei der Jugendarbeit Mutschellen zurückblicken.
Die Jugendkommission und die Vertragsgemeinden der Jugendarbeit Mutschellen gratulieren Bettina Pudelko zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum und danken für ihre wertvolle Arbeit sowie ihren Einsatz für die Jugendlichen auf dem Mutschellen.
Der Gemeinderat hat entschieden, den ursprünglich in den Herbst 2020 verschobenen Beriker Seniorenausflug aufgrund von COVID-19 in diesem Jahr nicht durchzuführen. Der Entscheid wurde einerseits aufgrund der nach wie vor unsicheren Lage sowie zum Wohle der Gesundheit der Beriker Seniorinnen und Senioren gefällt. Der Gemeinderat hofft, den beliebten Ausflug im Jahr 2021 durchführen zu können.
Aufgrund der aktuellen Lage wird der Neuzuzügeranlass vom 1. August 2020 verschoben. Der neue Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Der Gemeinderat dankt allen Neuzuzügern für das Verständnis und wünscht allen weiterhin eine gute Gesundheit.
Ivana Maric, Stellvertreterin der Leiterin Steuern, hat die Weiterbildung CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II, Fachkompetenz Steuerfachleute, erfolgreich abgeschlossen. Ebenso hat Valentina Pantic, Leiterin Einwohnerdienste, den Lehrgang CAS Öffentliches Gemeinwesen Stufe II, Fachkompetenz Einwohnerdienste, mit Erfolg absolviert.
Gemeinderat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gratulieren Ivana Maric und Valentina Pantic herzlich zum erfolgreichen Abschluss ihrer Weiterbildung.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit dem Jahr 1500 beabsichtigt oder unbeabsichtigt in Gebiete eingeschleppt wurden, in denen sie vorher nicht vorkamen. Von insgesamt 12'000 in Europa eingeführten Arten bereiten nur ca. 30 bis 40 Probleme. Diese verhalten sich invasiv, d.h. sie breiten sich unkontrolliert aus. Sie besitzen kaum natürliche Feinde, vermehren sich daher sehr stark und sind schwierig zu bekämpfen.
Privatpersonen werden gebeten, ihre eigenen Gärten nach Neophyten zu durchsuchen. Die Pflanzen sind vor dem Versamen abzuschneiden, um deren Ausbreitung zu verhindern. Die acht prioritären Pflanzen sind Asiatische Knöteriche, Nordamerikanische Goldrute, Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufkraut, Schmalblättriges Greiskraut, Sommerflieder und Acker-Kratzdistel. Weitere Informationen findet man im Internet auf den Seiten www.ag.ch/neobiota.
Der Gemeinderat Berikon dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihren Einsatz zum Wohle der einheimischen Pflanzen.
Bauherrschaft
Erbengemeinschaft Hans Meier, Friedlisbergstrasse 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 245 / Neubau Mehrfamilienhaus / Tiefgaragenerweiterung Gebäude Nr. 1300
Bauplatz
Oberwilerstrasse 39 / Friedlisbergstrasse 1 und 3, Parzellen Nr. 1449 und 703
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 13. Juli bis 11. August 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Ferienzeit – schöne Zeit! Sind Pass und/oder Identitätskarte noch gültig? Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausweise rechtzeitig zu überprüfen. Denken Sie daran, dass die Neuausstellung von Reisepässen und Identitätskarten einige Zeit beansprucht. Für die Identitätskarte ist bei der Einwohnerkontrolle ein Antragsformular zu unterschreiben. Es ist ein Passfoto neueren Datums nötig. Das Foto muss die Grösse 4,5 x 3,5 cm aufweisen, qualitativ gut sein und den Vorschriften des Passamtes entsprechen. Antragsteller müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr haben zudem die Unterschrift der Eltern beizubringen.
Die Identitätskarte kostet für Erwachsene CHF 70.00, für Kinder CHF 35.00. Der Pass ist beim Passamt Aarau zu bestellen. Möchten Sie Pass und Identitätskarte gleichzeitig erneuern, so profitieren Sie vom Kombiangebot. Minderjährige bezahlen CHF 78.00, Erwachsene bezahlen CHF 158.00. Das Kombiangebot kann nur beim Passamt in Aarau bestellt werden. Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter www.schweizerpass.ch oder via Telefon 062 835 19 28 notwendig.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ferien.
Der Kanton schreibt vor, dass Waldbesitzer über 20 ha Wald alle 15 Jahre einen Betriebsplan erstellen müssen. Die Betriebspläne des Forstbetriebs Mutschellen (2004) und der OBG Rottenschwil (2005) laufen aus. Neu wird über alle 5 Gemeinden des Forstbetriebs Mutschellen ein Planwerk erstellt. Dieses muss dem Kanton bis im Herbst 2020 vorliegen.
Die Bestandsaufnahmen wurden durch Moreno Müller (Försterpraktikant) und Christoph Schmid (Förster) erarbeitet. In Zusammenarbeit mit Micha Plüss (Betriebsplaner) wurde danach die Feinplanung erstellt. Ein Grossteil der Planung wird auf den interaktiven Karten der Abteilung Wald „Bestandeskarte Online“ dargestellt.
Ziel der Planung ist es, alle externen Ansprüche an den Waldbau (Quellschutzzonen, Naturschutzzonen, Amphibieninventare usw.) zusammenzustellen und die Weiterentwicklung der Waldflächen unter all diesen Vorgaben zu planen. Hieraus entsteht ein Maßnahmenkatalog mit Hilfe dessen der Förster den Wald die nächsten 15 Jahre bewirtschaften kann. Nicht zuletzt wird ein Zuwachs über alle Waldflächen errechnet und daraus der Hiebsatz festgelegt. Dies gilt als maximale bewilligte Holzmenge, die in den nächsten 15 Jahren geerntet werden darf. Nach einer ersten Stellungnahme des Kantons und Ergänzungen der betroffenen Gemeinden ist der überarbeitete Entwurf für Interessierte auf der Homepage www.forstbetrieb-mutschellen.ch zu finden. Für Fragen und Anregungen steht der Förster Christoph Schmid unter info@forstbetrieb-mutschellen.ch oder unter 078 768 54 66 bis Ende Juli 2020 zur Verfügung.
Bauherrschaft
Jost und Franziska Schmid, Bahnhofstrasse 72, 8965 Berikon
Bauobjekt
Dachflächenfenster
Bauplatz
Bahnhofstrasse 72, Parzelle Nr. 582
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 29. Juni bis 28. Juli 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
22 der 113 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger trafen sich am Montag, 15. Juni 2020 zu ihrer Ortsbürgergemeindeversammlung. Ausnahmsweise fand die Versammlung im Berikerhus statt, damit nebst den Hygiene auch die Abstandsvorschriften eingehalten werden konnten. Das Beschlussquorum lag bei 23 Stimmberechtigten. Die Ortsbürger haben das Protokoll der Versammlung vom 11. November 2019, den Rechenschaftsbericht 2019, die Jahresrechnung 2019 und die Kreditabrechnung Projektierungskredit Wärmeverbund genehmigt. Der Verpflichtungskredit für die Sanierung der Zufahrt der Kompostieranlage Gunzenbühl wurde zurückgewiesen. Im Anschluss an die Versammlung durften alle ein Ständli des Musikvereins Harmonie Berikon und danach ein feines Abendessen geniessen.
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 17. Juni 2020 um 19.30 Uhr im Berikerhus statt.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 15. Juni 2020, um 19.30 Uhr im Berikerus statt. Die stimmberechtigten Ortsbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihr Erscheinen und bittet die Bürger um Einhaltung der Abstands- und Hygienemassnahmen.
In enger Zusammenarbeit mit einem kantonalen Berater wurden die Inseln in den Quartierstrassen von Gartenbauern mit einem Erde-Sand-und Steinsubstrat aufgefüllt und mit einheimischen Blütenpflanzen eingesät. Zu einem späteren Zeitpunkt werden punktuell Blumenzwiebeln und kleine, blühende Pflanzen eingesetzt. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Inseln mit ihrem Bewuchs, Insekten als “Bienenweide” dienen und hoffentlich auch bald uns Menschen als “Augenweide.” Ein Beitrag unserer Gemeinde zur “Mission B,” mehr Biodiversität im Siedlungsraum.
Am Montag, 8. Juni 2020 erfolgte der Baustart für die Sanierung der Welschlohstrasse. Gleichzeitig mit der Strassensanierung wird die Wasserleitung ersetzt und die Stromversorgung ausgebaut.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende September 2020.
Während der Bauzeit wird die Zufahrt mit einem Einbahnsystem signalisiert. Die verkehrsmässige Erschliessung der Liegenschaften innerhalb der Baustelle ist grundsätzlich gewährleistet.
Einem ortsansässigen Garagenbetrieb wurde die teilweise Benutzung des Parkplatzes beim Berikerhus erlaubt. Wegen einer Baustelle muss die Firma neuwertige Ausstellungsmodelle auslagern. Die Benutzung ist temporär und dauert bis Oktober 2020.
Bauherrschaft:
Baur Frischgemüse AG, Zopfstrasse 16, 8965 Berikon
Bauobjekt:
Geräteunterstand/Folientunnel
Bauplatz:
Halacherstrasse, Parzelle Nr. 525
Einwendungen:
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. Juni bis 14. Juli 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft:
André und Tatjana Thalmann
Bauobjekt:
Stützmauererhöhung
Bauplatz:
Im Unterzelg 3, Parzelle Nr. 481
Einwendungen:
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 15. Juni bis 14. Juli 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Am Montag, 8. Juni 2020 erfolgt der Baustart für die Sanierung der Welschlohstrasse. Gleichzeitig mit der Strassensanierung wird die Wasserleitung ersetzt und die Stromversorgung ausgebaut.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende September 2020.
Während der Bauzeit wird die Zufahrt mit einem Einbahnsystem signalisiert. Die verkehrsmässige Erschliessung der Liegenschaften innerhalb der Baustelle ist grundsätzlich gewährleistet.
Die Bauarbeiten an der alten Bremgartenstrasse kommen planmässig voran. Aktuell wurde die letzte der insgesamt sechs Hauptetappen in Angriff genommen. Gleichzeitig erfolgen die Fertigstellungsarbeiten ab dem Höhenweg. Sämtliche Bautätigkeiten sollten bis Ende Juli 2020 abgeschlossen sein.
Die Anwohner mussten so manche Unannehmlichkeiten über sich ergehen lassen. Für die Geduld und das entgegengebrachte Verständnis möchte sich der Gemeinderat bei allen ganz herzlich bedanken.
Gestützt auf den Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020 dürfen ab dem 6. Juni 2020, Versammlungen bis 300 Personen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemassnahmen, stattfinden.
Anlässlich dieser Lockerung sind alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 17. Juni 2020 um 19.30 Uhr im Berikerhus statt.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 15. Juni 2020, um 19.30 Uhr im Berikerus statt. Die stimmberechtigten Ortsbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihr Erscheinen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Gemäss § 14 des Polizeireglments gelten folgende Einschränkungen:
Von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr (samstags ab 18.00 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten untersagt. Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist im Freien, in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie wetterbedingt
dringende Arbeiten durch Landwirtschafts- und Gemüsebaubetriebe. Aus wichtigen Gründen kann der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen erteilen.
Auf das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft ist nach Möglichkeit immer Rücksicht zu nehmen.
Um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz führen zu können, bittet der Gemeinderat alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich an diese Regelungen zu halten.
Bauherrschaft
Basler Leben AG, Aeschengraben 21, 4002 Basel
Bauobjekt
18 Sichtschutzwände
Bauplatz
Wassermatte 1, 2 und 3, Parzelle Nr. 618
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 18. Mai bis 16. Juni 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Gemäss Jagdgesetz darf das Brutgeschäft der Vögel zwischen April und August nicht gestört werden.
Die Bevölkerung wird ersucht auf das Zurückschneiden und Entfernen von Bäumen und Sträuchern zu verzichten, wenn darin Brutplätze festgestellt werden.
Im Zuge der erweiterten Lockerungen im Breitensport und unter Einhaltung der geforderten Schutzmassnahmen von Bund, Kanton und den jeweiligen Sportverbänden können das Berikerhus und die Turnhalle Linde ab 11. Mai 2020 wieder für sportliche Zwecke genutzt werden.
Erst nach der Zusage durch die Gemeinde Berikon kann der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.
Der Kanton Aargau verfügt, dass die Aussenbereiche sämtlicher Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau ab dem 11. Mai 2020 von 23:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens geschlossen sind.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Sofern die Feldschützen Berikon ab dem 8. Juni die Vereinstätigkeit unter Auflagen des Bundesrates wieder aufnehmen dürfen, wird auf eine Sommerpause verzichtet. Während den Sommerferien wird der Schiessbetrieb jeweils an folgenden Donnerstagen erfolgen:
Dies unter dem Vorbehalt, dass die Vorschriften des BAG und die vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemassnahmen strikte eingehalten werden.
Dem Gemeinderat Berikon ist es ein Anliegen, dass trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie das politische Leben auch auf kommunaler Ebene weiter stattfinden kann. Unter der Voraussetzung, dass das Versammlungsverbot bis zum Versammlungszeitpunkt aufgehoben ist, findet die Ortsbürgergemeindeversammlung am 15. Juni 2020 und die Einwohnergemeindeversammlung am 17. Juni 2020, jeweils 19.30 Uhr, im Berikerhus, statt. Der Gemeinderat wird dafür besorgt sein, dass die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
Traktandenliste Einwohnergemeindeversammlung:
Traktandenliste Ortsbürgergemeindeversammlung:
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Wir sind nach wie vor während den ordentlichen Öffnungszeiten für unsere Kundinnen und Kunden da. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, die Gebäude der Gemeindeverwaltung nur in wirklich dringenden Fällen persönlich aufzusuchen. Möglichst viele Berikerinnen und Beriker sollen die Dienstleistungen online oder nach telefonischer Vereinbarung beziehen. Die Kontakte sind auf www.berikon.ch auffindbar.
Die Hygiene- und Schutzmassnahmen wurden nochmals angepasst und die Schalter der Gemeindeverwaltung wurden mit Plexiglas versehen. Trotz dieser Schutzmassnahme wird die Bevölkerung gebeten, sich an die Hygiene- und Abstandsvorschriften des BAG zu halten.
Der Gemeinderat und die Verwaltung danken allen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis und wünschen allen eine gute Gesundheit.
Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat entschieden, dass der Unterricht an den Aargauer Volksschulen ab 11. Mai 2020 wieder stattfinden kann. Die Gemeinde Berikon hat sichergestellt, dass die Hygiene- und Abstandsvorschriften des BAG eingehalten werden.
Frau Maureén Dietel, Leiterin Soziale Dienste, sieht Mutterfreuden entgegen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat befristet zwei neue Mitarbeiter angestellt.
Der Gemeinderat freut sich, dass mit Herr Denny Jenni eine Fachperson gefunden werden konnte, welche sich während der kommenden Monate um die Belange des Gemeindesozialdienstes kümmern wird. Herr Jenni hat seine Tätigkeit per Mitte April 2020 aufgenommen. Ab Mai 2020 wird der Gemeindesozialdienst zusätzlich durch Frau Karin Jäggi unterstützt.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Maureén Dietel alles Gute und heissen Denny Jenni und Karin Jäggi herzlich im Beriker Verwaltungsteam willkommen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft:
Manuel und Andrea Koch-Peterhans, Loostud, 8965 Berikon
Bauobjekt:
Anbau Heu- und Lüfterraum, Anbau Abkalbebox, Jauchegrube mit Mistplatz, Hühnerhaus, Terrainauffüllung
Bauplatz:
Loostud, Parzelle Nr. 1135
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft:
Neil und Katja Morgan, Rosenweg 7, 8966 Oberwil
Bauobjekt:
Abbruch Anbau / Um- und Anbau Wohnhaus
Bauplatz:
Im Feld 21, Parzelle Nr. 601
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z. B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände oder Waldwiesen) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beriker Waldwiesen im Naturschutzgebiet ein ganzjähriges generelles Reitverbot gilt.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Florian Kronschnabl, Bernstrasse 4, 8965 Berikon
Bauobjekt
Terrassenüberdachung
Bauplatz
Welschlohstrasse 5, Parzelle Nr. 53
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 20. April bis 19. Mai 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Bernhard und Gertrud Oester, Im Feld 1, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch diverser Nebengebäude / Anbau Wohnhaus
Bauplatz
Im Feld 1, Parzellen Nr. 623 und 1476
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 20. April bis 19. Mai 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Benag AG, Eichweid 1, 6203 Sempach-Station
Bauobjekt
Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Bauplatz
Zopfstrasse, Parzelle Nr. 1469 und 1470
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 20. April bis 19. Mai 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Gemäss § 3 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus vom 1. April 2020 (SonderV 20-1), besteht ein Fristenstillstand vom 2. April 2020 bis 19. April 2020.
Die bereits publizierten Auflage- respektive Einwendungsfristen verlängern sich entsprechend.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Die Kantonsärztin des Kantons Aargau hat verfügt, dass sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau ab dem 30. März 2020 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Allgemeinverfügung) von 20:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens geschlossen sind, das heisst, dass der Zugang zu ihnen bzw. der Aufenthalt während dieser Zeit in ihnen verboten ist. So ist sichergestellt, dass das vom Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umsetzt werden kann. Die Bevölkerung wird um Einhaltung dieser Verfügung gebeten.
Die Kehrichtabfuhr wird aufgrund der Osterfeiertage vom Freitag, 10. April 2020 (Karfreitag) auf Donnerstag, 9. April 2020, vorverschoben. Der Kehricht ist rechtzeitig in den Gebührensäcken bereit zu stellen.
Bauherrschaft
Florian Kronschnabl, Bernstrasse 4, 8965 Berikon
Bauobjekt
Terrassenüberdachung
Bauplatz
Welschlohstrasse 5, Parzelle Nr. 53
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 6. April bis 5. Mai 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Per 1. April 2015 hat Remo Graf seine Anstellung als Vorarbeiter des Werkhofes Berikon angetreten. Nun darf er sein 5-jähriges Arbeitsjubiläum feiern. Der Gemeinderat und alle Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen gratulieren Remo Graf herzlich zu seinem Arbeitsjubiläum, danken für seine wertvolle Arbeit und den Einsatz für die Gemeinde Berikon und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Freude, Erfolg und alles Gute.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Ab Montag, 23. März 2020, gilt ein Übergangsfahrplan. Das Angebot des Schweizerischen öV wird stark eingeschränkt sein. Das Grundangebot bleibt erhalten.
Aus diesem Grund wird ausnahmsweise das Geld für die bei der Gemeindeverwaltung Berikon bereits gekauften SBB-GA Tageskarten retourniert resp. bereits reservierte SBB-GA Tageskarten können kostenlos storniert werden. Die bereits bezogenen und nicht verwendeten SBB-GA Tageskarten mit einer Gültigkeit bis 31. Mai 2020 sind, zusammen mit der Anschrift des Käufers und einer Bankverbindung (IBAN-Nummer mit Angaben zur Bank), in einem Couvert in den Briefkasten neben dem Eingang des Gemeindehauses Berikon einzuwerfen. Reservierte aber noch nicht bezogene SBB-GA Tageskarten für den Zeitraum bis Ende Mai 2020 können kostenlos via tageskarte@berikon.ch oder T 056 649 39 30 storniert werden.
Die Aktion Earth Hour besteht seit 2007 und hatte ihren Ursprung in Australien.
Als Zeichen für den Umwelt-und Klimaschutz werden alle Einwohner eingeladen, am Samstagabend 28. März von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr die Lichter zu löschen.
Verbringen sie eine Stunde bei Kerzenlicht oder auf der Terasse im Freien bei Mond- und Sternenschein.
Wir danken Ihnen für Ihre Beteiligung an dieser Umweltaktion.
Sind Sie älter als 65 Jahre oder gehören zur Risikogruppe? Dann bleiben Sie bitte zu Hause. Gerne helfen wir Ihnen um die Einkäufe und notwendigen Fahrdienste zum Spital/Arzt auszuführen.
Damit wir Hilfe leisten können, melden Sie sich bitte unter Telefon 079 913 33 05 oder per Email: miteinander@berikon.ch, Susanne Stulz, Koordinatorin «Länger dehei»
Einige freiwillige, zusätzliche Helfer haben sich bereits gemeldet, um Sie in dieser besonderen Situation in den Gemeinden zu unterstützen.
Möchten auch Sie gerne anderen Menschen helfen, dann dürfen auch Sie sich gerne melden.
Wir danken Ihnen. Bleiben Sie gesund.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Projektauflage "SOMA Mutschellen, zusätzlicher Rechtsabbieger". Sie liegen zudem vom 23. März 2020 bis 22. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Projektauflage "SOMA Mutschellen, Kipphaltestelle und zusätzlicher Rechtsabbieger". Sie liegen zudem vom 23. März 2020 bis 22. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans „In der Rüti“. Sie liegen zudem vom 23. März 2020 bis 21. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 105‘570) steht der höhere betriebliche Ertrag (+ CHF 1‘215‘360) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 1‘320‘930) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite konnten die höheren Personalaufwände (Übernahme Mittagstisch vom Verein Kinderbetreuung Mutschellen, Stellenwechsel, Auszahlung von Überstunden und Ferienguthaben ehemalige Mitarbeiterin, zusätzliche Anstellung temporäre Mitarbeiterin sowie zusätzliche Lernende und höhere Soldauszahlungen Feuerwehr Mutschellen) mit den viel tieferen Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (nur Teil- oder Nichtbeanspruchung diverser Budgetpositionen, mehrheitlich in den Bereichen Betriebs- und Verbrauchsmaterial, Lehrmittel, Honorare externe Berater sowie Unterhalt von Apparaten, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Werkzeuge) mehr als kompensiert werden. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemeinderat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt. Tiefer fielen auch die Aufwendungen für Abschreibungen aus, dies auf Grund von Verschiebungen von diversen Investitionskosten, mit welchen bereits im Vorjahr gerechnet wurde. Ebenfalls geringer fielen die Transferaufwände (Beiträge an Bund, Kanton, Gemeinden, Verbände), hauptsächlich bedingt durch tiefere Entschädigungen und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen sowie Beiträge an private Organisationen, aus. Bei den Erträgen konnten markant höhere Fiskalerträge (Steuern) verbucht werden. Auch bei den Entgelten (Abgaben, Gebühren, Benützungsgebühren, Dienstleistungen, Verkäufe, Rückerstattungen und Bussen) konnte deutlich mehr verrechnet werden. Somit konnten die tiefer ausgefallenen Transfererträge (Beiträge von Bund, Kanton, Gemeinden, Verbände) aufgefangen werden. Durch höhere Finanzerträge konnte das Ergebnis aus der Finanzierung gegenüber den Budgetzahlen gesteigert werden. Das positive operative Ergebnis von CHF 317‘991 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höheren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 1‘338‘773 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) konnten auch im Jahre 2019 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belastet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung entlastet. Diese Entnahme erfuhr ab dem Jahr 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen und betrug noch CHF 741‘340.
Die Jahresrechnung 2019 weist, mit einem Steuerfuss von 89 %, einen Ertragsüberschuss von CHF 1‘059‘331 auf. Das relevante Eigenkapital stieg mit dem Rechnungsabschluss 2019 sowie der Entnahme aus der Aufwertungsreserve von rund 68,562 Mio. Franken auf rund 68,880 Mio. Franken. Das Nettovermögen sank von CHF 16‘235‘517 auf CHF 12‘936‘841.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 90‘659 (Budget CHF 81‘400) sowie ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 232‘444 (Budget CHF 553‘100). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 2‘286‘658 (2018 = CHF 2‘519‘102).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2019 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 204‘645 (Budget CHF 288‘300) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 123‘615 (Budget CHF 575‘600). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 6‘975‘810 (2018 = CHF 7‘099‘425).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 17‘715 (Budget CHF 10‘000) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 40‘623 (Budget CHF 32‘900). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 270‘843 (2018 = CHF 230‘220).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2019 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 294‘685 (Budget CHF 87‘950) ab. Der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF 122‘916 (Budget Finanzierungsfehlbetrag CHF 341‘450). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 4‘728‘354 (2018 = CHF 4‘605‘438).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezialfinanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2019 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2019 einen Ertragsüberschuss von CHF 76‘889 (Budget CHF 35‘850) aus. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüberschuss von CHF 81‘180 (Budget Aufwandüberschuss CHF 36‘400) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mutschellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 24‘638.
Aufgrund der verfügten Massnahmen und Empfehlungen des Bundes im Zusammenhang mit dem sich ausbreitenden Corona-Virus werden folgende öffentliche Gemeinde-Anlässe in Berikon abgesagt resp. verschoben:
Per sofort und vorerst bis Ende April 2020 sind folgende öffentlichen Gebäude in Berikon für die Freizeitnutzung sowie kulturelle Veranstaltungen geschlossen und die Benützung nicht mehr gestattet:
Die Benutzung der Spielplätze ist vorerst weiterhin erlaubt. Dabei sind jedoch grössere Menschenansammlungen zu vermeiden.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans „In der Rüti“ gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz, BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 23. März bis 21. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Ein-wendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans „In der Rüti“ wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Bauherrschaft
Daniel Baumgartner, Grundackerweg 75, 8965 Berikon
Bauobjekt
Zwei Parkplätze
Bauplatz
Steinhügelstrasse 15, Parzelle Nr. 54
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 23. März bis 21. April 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Bauherrschaft
Käserei- und Wohnbaugenossenschaft c/o Alois Koch, Loostud, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch Gebäude Nr. 147 und 152, Neubau Wohn- und Gewerbegebäude
Bauplatz
Unterdorfstrasse 22, Parzelle Nr. 629
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. März bis 7. April 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Atmoshaus AG, Eichweid 1, 6203 Sempach-Station
Bauobjekt
Zwei Einfamilienhäuser mit Garagen, Stützmauer
Bauplatz
Sonnenbergstrasse, Parzelle Nr. 137, 1467 und 1468
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. März bis 7. April 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Kristina Lüthi, Rietstrasse 2, 8702 Zollikon
Bauobjekt
Arealentwicklung Parzelle Nr. 91
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 2, Parzelle Nr. 91
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. März bis 7. April 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Peter und Helene Oggenfuss, Alte Bremgartenstrasse 1, 8965 Berikon
Bauobjekt
Glasvordach
Bauplatz
Alte Bremgartenstrasse 1, Parzelle Nr. 112
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. März bis 7. April 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Stefan Maurer, Waldstrasse 3, 8965 Berikon
Bauobjekt
Zufahrt, Waschplatz, Balkonverglasung
Bauplatz
Waldstrasse 3 und 5, Parzelle Nr. 785
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 9. März bis 7. April 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Die Texaid Textilverwertungs-AG teilt mit, dass in Berikon im Jahr 2019 22‘340 kg (Vorjahr: 24‘257 kg) Altkleider eingesammelt wurden.
Aus dem Rückblick der Kehrichtverbrennungsanlage Turgi (KVA) geht hervor, dass Berikon im Jahr 2019 total 723 Tonnen (Vorjahr: 723 t) Haushaltkehricht in die KVA Turig entsorgt hat. Dies entspricht 152.08 Kilogramm pro Einwohner (Vorjahr: 152.48 kg).
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Hier finden Sie die Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan "Riedacher". Sie liegen zudem vom 24. Februar 2020 bis 24. März 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemeindehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Studienauftrag Bericht Beurteilungsgremium
Dorfgarten Riedacher VP Mitwirkung
Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen des Ge-staltungsplanes „Riedacher“ im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen liegen vom 24. Februar 2020 bis 24. März 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemein-dehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Berikon eingereicht werden und sind aus-drücklich als solche zu bezeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Aufla-geverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt.
Bauherrschaft
Alois Brem, Häderlistrasse 3, 8964 Rudolfstetten
Bauobjekt
Standort Neubau Landwirtschaftliche Siedlung
Bauplatz
Breitmatte, Parzelle Nr. 1122
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 24. Februar bis 24. März 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Bauherrschaft
Roland und Jaqueline Koller, Zopfstrasse 33, 8965 Berikon
Bauobjekt
Neubau Pferdestall mit Hofladen, Reitplatz, Umnutzung Milchviehstall für Mastschweine
Bauplatz
Zopfstrasse 33, Parzelle Nr. 1019 und 1031
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 24. Februar bis 24. März 2020 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Das Gebiet Riedacher mit einer Fläche von 3.12 ha ist zu rund 2/3 im Besitz der Einwohner- resp. Ortsbür-gergemeinde und zu rund 1/3 im Eigentum von Privatpersonen. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nut-zungsplanung von 2015 wurden die planungs- und baurechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Areals geschaffen. Das Gebiet ist dabei der dreigeschossigen Wohnzone W3 zugewiesen und mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert worden.
Die Gemeinde hat ein grosses Interesse an einer aus städtebaulich-architektonischer, sozialer sowie öko-nomischer Sicht optimalen und nachhaltigen Entwicklung des Areals. Aufgrund des grossen Potenzials des Gebiets und der Förderung der Siedlungsqualität wurde daher ein Gestaltungsplan gemäss § 21 des kan-tonalen Baugesetzes (BauG) ausgearbeitet.
Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen des Ge-staltungsplanes „Riedacher“ im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen liegen vom 24. Februar 2020 bis 24. März 2020 auf der Gemeindeverwaltung, Gemein-dehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Berikon eingereicht werden und sind aus-drücklich als solche zu bezeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Aufla-geverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt.
Zudem wird am Mittwoch, 19. Februar 2020, 19.00 Uhr, im Berikerhus (Musperfeldstrasse 11), eine In-formationsveranstaltung durchgeführt, wozu alle interessierten Personen herzlich eingeladen sind.
Das Gebiet Riedacher in Berikon mit einer Fläche von ca. 3 ha ist der dreigeschossigen Wohnzone W3 zugewiesen und mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Die Gemeinde hat grosses Interesse an einer optimalen und nachhaltigen Entwicklung des Areals. Aufgrund des grossen Potenzials des Gebiets wurde daher ein Gestaltungsplan ausgearbeitet.
Am Mittwoch, 19. Februar 2020, 19.00 Uhr, im Berikerhus (Musperfeldstrasse 11), informieren der Gemeinderat und die zuständigen Planer über den Stand der Arealentwicklung. Dabei wird der erarbeitete Gestaltungsplan vorgestellt und über den weiteren Verfahrensablauf informiert. Die Informationsveranstaltung ist öffentlich. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Der Regionale Wasserverband Mutschellen hat Anfang Januar aus seinen Grundwasser-Pumpwerken im Reusstal den Gehalt des Abbauproduktes von Chlorothalonil prüfen lassen. Es freut uns mitteilen zu können, dass die Proben einen Wert von weit unter dem zugelassenen Grenzwert aufwiesen. Unser Trinkwasser ist demzufolge ohne Einschränkung geniessbar.
Die Unterlagen für die kommende Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 wurden den Stimmberechtigten zugestellt. Es ist über zwei eidgenössische und eine kantonale Vorlage abzustimmen.
Wer von den stimmberechtigten Einwohnern das Abstimmungsmaterial nicht erhalten hat und an den Volksabstimmungen teilnehmen möchte, hat dies der Gemeinde Berikon, Abteilung Zentrale Dienste, T 056 649 39 30, umgehend zu melden.
Alle, die brieflich abstimmen wollen, werden gebeten, die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor dem Wahlwochenende, einer Poststelle zu übergeben, damit die Couverts nicht erst nach dem Abstimmungswochenende bei der Gemeinde eintreffen. Noch besser ist es, das Couvert direkt in den mit "Abstimmungen / Wahlen" bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus einzuwerfen. Dieser Briefkasten wird letztmals am Sonntag, 9. Februar 2020, 09.30 Uhr geleert.
Weiter besteht die Möglichkeit persönlich an der Urne zu wählen. Die Urne ist am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus Berikon geöffnet.
Das Wahlbüro macht darauf aufmerksam, dass bei den brieflichen Abstimmungen der Stimmrechtsausweis unterzeichnet werden muss und die Abstimmungszettel ins gelochte Stimmzettelcouvert zu legen sind. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind im offiziellen Antwortcouvert an das Wahlbüro zu retournieren. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, ist die Abstimmung bzw. Wahl ungültig.
Die Gemeinde Berikon verzeichnet per 31. Dezember 2019 einen Einwohnerbestand von 4‘759 (Vorjahr: 4‘785). Dieses Ergebnis resultiert aus total 355 (363) Zuzügen, 391 (315) Wegzügen, 40 (42) Geburten und 30 (35) Todesfällen.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung mit Auflagen erteilt:
Folgende Anlässe und Veranstaltungen sind im Jahr 2020 in Berikon vorgesehen:
31. März 2020, „mit dem Gemeinderat am Stammtisch“
14. Mai 2020, Seniorenausflug
15. Juni 2020, Ortsbürgergemeindeversammlung
17. Juni 2020, Einwohnergemeindeversammlung
01. August 2020, Bundesfeier beim Berikerhus
01. August 2020, Neuzuzügeranlass
25. August 2020, „Ech ha Gmeind“
09. November 2020, Ortsbürgergemeindeversammlung
12. November 2020, Einwohnergemeindeversammlung
04. Januar 2021, Neujahrsapéro
Der Gemeinderat Berikon wünscht allen ein glückliches und erfolgreiches 2020 in bester Gesundheit und mit vielen spannenden und unvergesslichen Momenten.
Per 1. Januar 2010 hat Ronnie Cattaruzza seine Stelle als Vorarbeiter-Stv. beim Werkhof/Bauamt Berikon angetreten. Alois Gehrig ist seit dem 1. Januar 1995 beim Werkhof/Bauamt Berikon festangestellt. Nun darf Ronnie Cattaruzza sein 10-jähriges und Alois Gehrig sein 25-jähriges Arbeitsjubiläum feiern.
Der Gemeinderat und alle Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen gratulieren Alois Gehrig und Ronnie Cattaruzza herzlich zu ihren Arbeitsjubiläen, danken für ihre wertvolle Arbeit und den Einsatz für die Gemeinde Berikon und wünschen ihnen für die Zukunft weiterhin viel Freude, Erfolg und alles Gute.
Der Gemeinderat Berikon freut sich, die Beriker Einwohnerinnen und Einwohner am Montag, 6. Januar 2020 ab 19.00 Uhr zu einem Apéro ins Bürgisserhus einzuladen. Für die musikalische Umrahmung dieses Anlasses wird der Jodlerklub Echo vom Hasenberg sorgen.
Neu ist die Gemeinde Berikon auch auf Instagram zu finden. Sie finden dort informative Posts sowie schöne Bilder unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf viele Follower.
Die Geschäftsleitung Berikon hat dem Musikverein Harmonie für das Jahreskonzert am 11. Januar 2020 eine Verlängerungsbewilligung bis 04.00 Uhr erteilt.
Da in den beiden vergangenen Jahren ein relativ grosser administrativer und finanzieller Aufwand für die Produktion und Verteilung der Bremgarten Card entstanden ist, wird die Bremgarten Card nicht mehr Anfang Jahr an alle Einwohner und Einwohnerinnen zugestellt. In Zukunft wird die Bremgarten Card nur noch auf Verlangen und bei einem Zuzug abgegeben.
Die Bremgarten Card kann neu telefonisch (Tel. 056 649 39 30) oder per E-Mail (gemeinde@berikon.ch) bestellt oder persönlich beim Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Ab dem 6. Januar 2020 sind die Bremgarten Cards 2020 bei den Einwohnerdiensten Berikon zum Bezug bereit.
Wie im Vorjahr kann die Bremgarten Card 2020 auch in der Billard Bar Aramith in Bremgarten West vorgezeigt werden und berechtigt zu diversen Vergünstigungen.
Wichtig: die Bremgarten Card 2019 ist bis und mit 31. Januar 2020 gültig.
Die „Tageskarten Gemeinde“ für das Jahr 2020 sind eingetroffen. Ab sofort können die Tageskarten reserviert und bezogen werden.
Wie bisher stehen vier Karten pro Tag zur Verfügung. Eine Karte kostet CHF 45.00 für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Berikon, Rudolfstetten-Friedlisberg und Widen. Die Karten können frühestens 60 Tage im Voraus reserviert und bezogen werden.
Die Gemeindeverwaltung Berikon bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2019 bis und mit Sonntag, 5. Januar 2020, geschlossen. Alle reservierten Tageskarten für diese Zeitspanne müssen bis 23. Dezember 2019, 12.00 Uhr, abgeholt werden.
Die Gemeinde wünscht heute schon eine gute Fahrt!
Der Gemeinderat hat der Bar im Stalden folgende Verlängerungsbewilligung für die Weihnachtsfeier vom 24. und 25. Dezember 2019 erteilt:
Dienstag, 24. Dezember 2019 bis Mittwoch, 25. Dezember 2019 bis 04.00 Uhr
Mittwoch, 25. Dezember 2019 bis Donnerstag, 26. Dezember 2019 bis 04.00 Uhr
In den nachstehenden Dokumenten sind der Situationsplan sowie das geplante Bauprogramm betreffend Sanierung Werkleitungen Alte Bremgartenstrasse einsehbar:
Bauherrschaft
Baur Frischgemüse AG, Zopfstrasse 16, 8965 Berikon
Bauobjekt
Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses und eines Mehrfamilienhauses, mit Tiefgarage
Bauplatz
Zopfstrasse, Parzelle Nr. 506
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 18. November bis 17. Dezember 2019 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Gemäss Angaben des Regionalen Wasserverbandes Mutschellen haben die Messungen bezüglich Chlorothalonil ergeben, dass das Wasser in Berikon eine einwandfreie Qualität aufweist.
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Donnerstag, 14. November 2019, um 19.30 Uhr im Berikerhus statt. (--> Traktandenliste)
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 11. November 2019 um 19.30 Uhr im Gemeinschaftsraum der Alterswohnungen statt. Direkt vor der Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.00 Uhr sind die stimmberechtigen Ortsbürger zur Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Arealentwicklung Riedacher eingeladen.
Die Kehrichtabfuhr vom 1. November 2019 wird wegen des Feiertags Allerheiligen auf Donnerstag, 31. Oktober 2019, vorverschoben.
Um die Sicherheit der Bevölkerung auch in Zukunft zu gewährleisten, ist die Feuerwehr Mutschellen auf personelle Verstärkung angewiesen. Die Feuerwehr Mutschellen lädt daher interessierte Frauen und Männern zwischen dem 20. und 30. Altersjahr aus Berikon und Widen zur Feuerwehr-Rekrutierung 2019, Mittwoch, 23. Oktober 2019, 20.00 Uhr, im Feuerwehrlokal Widen beim Gemeindehaus ein.
Die Feuerwehr Mutschellen freut sich auf zahlreiches Erscheinen und hofft, den Mannschaftsbestand mit motivierten neuen Mitgliedern ergänzen zu können. Wer der Feuerwehr beitreten möchte, aber am Rekrutierungstag nicht teilnehmen kann, wird gebeten, sich direkt mit dem Kommandanten der Feuerwehr Mutschellen in Verbindung zu setzen. Seine Kontaktangaben sowie weitere Informationen zur Feuerwehr Mutschellen sind unter www.feuerwehr-mutschellen.ch zu finden.
Einwohnergemeinde
Das vorliegende Budget 2020 basiert auf einem gleichbleibenden Steuerfuss von weiterhin 89 % und weist ein negatives Gesamtergebnis (Aufwandüberschuss) von CHF 325‘150 aus. Dieses kann aus den vorhandenen Bilanzüberschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Die Bilanzüberschüsse der Vorjahre weisen per 01.01.2019 einen Bestand von rund 33,1 Mio. Franken auf.
Spezialfinanzierungen (Werke)
Die Wasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 1.80/m3 Frischwasser. Aufgrund der guten finanziellen Lage des Wasserwerks Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 18 % auf die Wasserbezugskosten gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Wasserwerk weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 40‘600 aus.
Die Abwasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 0.70/m3 Frischwasser. Aufgrund der guten finanziellen Lage der Abwasserbeseitigung Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 30 % auf die Abwasserverbrauchsgebühr gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 247‘400 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft weist in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 42‘800 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 213‘900 aus. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet auch im Jahre 2020 attraktive Netznutzungs- und Energiepreise an.
Ortsbürgergemeinde
Gemäss Budget 2020 beträgt der Ertragsüberschuss der Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 111‘150.
Das Dorfmuseum von Asella und Peter Wild öffnet am 19. und 20. Oktober 2019 jeweils von 10 Uhr bis 16 Uhr die Türen an der Unterdorfstrasse 22 in Berikon. Das Museum beinhaltet eine umfangreiche Sammlung von Werkzeugen und Gebrauchsgegenständen aus Alltag, Handwerk und Landwirtschaft. Am Sonntag, 20. Oktober 2019 um 13.30 Uhr, offeriert die Gemeinde Berikon allen Museumsbesuchern einen Apéro.
Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet am 11. November 2019, 19.30 Uhr, im Gemeinschaftsraum der Alterswohnungen statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Die Einwohnergemeindeversammlung findet am 14. November 2019, 19.30 Uhr, im Berikerhus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Esther Bläsi arbeitet seit dem 1. Oktober 2009 als Jugendarbeiterin bei der Jugendarbeit Mutschellen und hat während den vergangenen 10 Jahren die zahlreichen Jugendlichen mit viel Engagement unterstützt und begleitet.
Der Gemeinderat und das gesamte Verwaltungsteam gratulieren Esther Bläsi herzlich zu ihrem Arbeitsjubiläum und danken ihr für ihre wertvolle Arbeit und den Einsatz zu Gunsten der Jugendlichen der Mutschellengemeinden. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Freude, Erfolg und alles Gute.
Am 11. Oktober 2004 hat Ewald Keller seine Stelle bei der Primarschule Berikon als Schulleiter angetreten und während den vergangenen 15 Jahren die zahlreichen und vielfältigen Aufgaben mit viel Fachkompetenz und Engagement ausgeführt.
Der Gemeinderat und das gesamte Verwaltungsteam sowie die Schule Berikon gratulieren Ewald Keller herzlich zu seinem Arbeitsjubiläum und danken ihm für seine wertvolle Arbeit und den Einsatz an der Primarschule Berikon. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Freude, Erfolg und alles Gute.
Nach über 42 Jahren Einsatz für die Gemeinde Berikon wird Philipp Räber, Leiter der Abteilung Steuern der Gemeinde Berikon, Ende Oktober 2019 in den wohlverdienten Ruhestand treten. Als er damals Mitte August 1977 seine Stelle angetreten hat, befand sich sein Arbeitsplatz noch im alten Gemeindehaus an der Schulstrasse in Berikon. Während rund 15 Jahren hat er zusätzlich noch das Betreibungsamt geführt. Sein enormes Fachwissen, sein Dienstleistungsbewusstsein und insbesondere seine Kollegialität werden der Verwaltung fehlen. Der Gemeinderat und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen Philipp Räber von Herzen nur das Allerbeste für die Zukunft und danken ihm für seinen stets ausserordentlichen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Berikon.
Die Nachfolge von Philipp Räber wird Monika Wehrli antreten. Monika Wehrli ist seit Mai 2017 Stellvertreterin von Philipp Räber und bestens qualifiziert um im Oktober 2019 die Leitung der Abteilung Steuern zu übernehmen. Neue Stellvertreterin wird Ivana Maric. Sie wird ihre neue Stelle bei der Gemeindeverwaltung Berikon per 1. Oktober 2019 antreten.
Gemeinderat und Verwaltung heissen die neue Mitarbeiterin herzlich willkommen und wünschen Ivana Maric und auch Monika Wehrli viel Erfolg und Freude bei ihren neuen Tätigkeiten im Gemeindehaus Berikon.
Im September 2019 hat Rebecca Busslinger ihre verkürzte Lehre als Kauffrau EFZ E-Profil begonnen.
Für den Lehrbeginn im Sommer 2020 wurde für die Gemeindeverwaltung auch bereits eine neue Lernende gewählt. Sie heisst Leonie Ragettli und kommt aus Berikon.
Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter/innen heissen die neuen Arbeitskräfte herzlich willkommen und wünschen allen viel Freude und Ausdauer für die gewählte Ausbildung.
Den Beriker Seniorinnen und Senioren wurde im August 2019 zusammen mit der Einladung zum Seniorenausflug ein Fragebogen der Arbeitsgruppe für Altersfragen zugestellt. Die Arbeitsgruppe für Altersfragen Mutschellen dankt allen, die den Bogen ausgefüllt und retourniert haben. Wer den Fragebogen noch nicht ausgefüllt hat, wird gebeten, die Fragen zu beantworten und das ausgefüllte Papier bis Mitte Oktober 2019 zu retournieren.
Die Arbeitsgruppe für Altersfragen dankt allen, die an der Umfrage teilnehmen hofft auf eine hohe Rücklaufquote, damit die Anliegen der Seniorinnen und Senioren möglichst umfassend erhoben und in die Arbeit der Arbeitsgruppe miteinbezogen werden können.
In letzter Zeit gelangen gelegentlich grosse Mengen Fett oder Öl über die Kanalisation zur Kläranlage Bremgarten. Dies verursacht Betriebsstörungen und beeinflusst die Abwasserreinigung negativ.
Vermutlich wird auf diese Weise illegal Speisefett oder Öl entsorgt.
Die Einwohner werden gebeten, der Gemeinde Berikon mögliche Verursacher zu melden, damit künftig die Einleitung derartiger Abfälle nicht mehr vorkommt.
Altöl kann jeweils hinter dem Gemeindehaus im Ölraum (werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr) oder bei der Garage Mutschellen AG, Bernstrasse 4, entsorgt werden.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Juli 2019 die neuen Netznutzungs- und Energiepreise festgelegt. Diese sind vom 01.01.2020 – 31.12.2020 gültig.
Netznutzungspreise
Die Netznutzungskonditionen des Vorlieferanten AEW Energie AG für das Kalenderjahr 2020 bleiben unverändert. Die neuerliche Tarifreduktion um 0.08 Rappen/kWh auf neu 0.16 Rappen/kWh für allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid wirken sich für die Endkunden kostendämpfend aus. Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre sowie der Annahme einer korrekten Kalkulation 2019 konnten CHF 58‘000 als Rückgabe an die Endkunden in die Preisberechnung 2020 miteingerechnet werden. Für das Jahr 2020 wird mit einer kleinen Überdeckung gerechnet. Der Gemeinderat Berikon hat sich daher entschieden, die Netznutzungspreise für das Jahr 2020 zu senken. Der Arbeitspreis in der Zone 1 (Hochtarif) beträgt beim Produkt „EVB standard“ für Haushaltungen neu 4.00 Rappen/kWh (2019 4.65 Rappen/kWh), in der Zone 2 (Niedertarif) 3.00 Rappen/kWh (2019 3.65 Rappen/kWh).
Energiepreise
Bereits Ende 2017 wurde der Stromankauf für die Jahre 2020 – 2022 durch den Gemeinderat Berikon geregelt. Mit dem Vertriebspartner AEW Energie AG wird die Strombeschaffung für die kommenden Jahre mit monatlichen Teileinkäufen abgewickelt. Für das Jahr 2020 wurden die entsprechenden Teiltranchen zwischen Januar 2018 – Juni 2019 bereits beschafft. Die bereits im letzten Jahr angekündigten, höheren Strombeschaffungskosten sind nun eingetreten. Gegenüber dem Vorjahr ist der Durchschnitt-Beschaffungspreis und rund 76 % angestiegen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat Berikon entschlossen, die Energiepreise für das Jahr 2020 zu erhöhen. In der Zone 1 (Hochtarif) bezahlt man neu 7.55 Rappen/kWh (2019 5.35 Rappen/kWh), in der Zone 2 (Niedertarif) neu 5.30 Rappen/kWh (2019 3.30 Rappen/kWh). Im Jahre 2018 hat sich der Gemeinderat Berikon entschieden, den Liefermix ab dem Jahr 2020 zu ändern. Dieser besteht ab dem Jahre 2020 aus 100 % Wasserenergie Schweiz, die diesbezüglichen Mehrkosten sind in der erwähnten Preiserhöhung bereits enthalten. Die entsprechenden Herkunftsnachweise wurden bereits im Jahre 2018 bestellt.
Zusammen mit den oben genannten Anpassungen der Netznutzung, bedeutet dies, dass ein Musterhaushalt von ElCom mit Profil H5 (5-Zimmer Einfamilienhaus mit Elektroherd, Boiler und Tumbler) im Jahre 2020 gesamthaft rund 12,5 % mehr für den Strom bezahlen wird.
Die neuen Tarife 2020 sind auch auf der Homepage www.berikon.ch aufgeschaltet. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet seit der Strommarktliberalisierung gesamtschweizerisch attraktive, konkurrenzfähige Produkte an. Auf der Webseite der ElCom http://www.strompreis.elcom.admin.ch können die Strompreise verglichen werden.
In der Küche
Im Keller
Im Wohnzimmer
In der Gemeinde Berikon wird eine Überprüfung der Strassenbeleuchtung vorgenommen. In der Nacht vom 11. auf den 12. September 2019 werden beleuchtungstechnische Messungen vorgenommen. Dabei wird ein Messfahrzeug sämtliche Strassen abfahren. Die Messungen starten um ca. 20:30 Uhr und dauern bis in die Nacht hinein. Die Firma Elektron führt die Messungen aus. Das eingesetzte Fahrzeug ist entsprechend beschriftet und gekennzeichnet.
Die Messungen sind wetterabhängig und können nur bei trockener Witterung durchgeführt werden.
Sämtliche nicht konforme Wahlplakate in Berikon werden abmontiert und können beim Bauamt Berikon nach vorangehender Anmeldung abgeholt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie der kommunalen Weisung für das Anbringen von temporären Reklamen und Werbungen sowie den kantonalen Richtlinien über Strassenreklamen.
Am Donnerstag 22. und Freitag 23. August 2019, findet die Feuerbrand- und Ambrosiakontrolle in den Gemeinden Berikon und Rudolfstetten-Friedlisberg statt. Die verantwortlichen Personen (Mark Baumann und Oliver Burgunder) kontrollieren Hausgärten, Liegenschaften etc. auf allenfalls vorhandenen Befall.
Ambrosia ist eine bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen Allergien auslösen kann. Um ihr Ausbreiten zu verhindern, müssen diese ausgerissen und im Kehricht entsorgt werden.
Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.).
Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!) sondern unverzüglich der Gemeindeverwaltung oder direkt der Feuerbrandverantwortlichen Person der Gemeinde melden.
Für Asylbewerber in Berikon werden gut erhaltene Schränke und Schreibtische mit Bürostuhl benötigt. Gerne nimmt die Gemeindeveraltung Berikon, T 056 649 39 39 oder gemeinde@berikon.ch, die Meldungen entgegen, wenn jemand etwas davon abgeben kann. Der Gemeinderat dankt bereits jetzt allen Spendern.
An Maria Himmelfahrt, Donnerstag, 15. August 2019, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Anfangs August kann Daniel Roos sein 20-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeindeverwaltung Berikon feiern. Per 1. August 1999 hat er seine Stelle als Leiter der Abteilung Planung und Bau angetreten. Seither setzt er sich tagtäglich mit viel Fachkompetenz und Engagement für die verschiedenen Bauprojekte und die weiteren zahlreichen Aufgaben im Bereich Planung und Bau der Gemeinde Berikon ein.
Der Gemeinderat, das gesamte Verwaltungsteam, das Bauamt und der Hausdienst gratulieren Daniel Roos herzlich zu seinem Arbeitsjubiläum und danken ihm für seine wertvolle Arbeit und den Einsatz für die Gemeinde Berikon und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Freude, Erfolg und alles Gute.
Im August 2019 wird Sina Kissmann ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ E-Profil bei der Gemeindeverwaltung Berikon beginnen. Beim Hausdienst Berikon wird Kai Rennhard am 1. August 2019 die Lehre als Fachmann Betriebsunterhalt starten.
Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter/innen heissen die neuen Arbeitskräfte herzlich willkommen und wünschen allen viel Freude und Ausdauer für die gewählte Ausbildung.
Pascal Haller, Lernender der Gemeindeverwaltung Berikon, hat das Qualifikationsverfahren (früher LAP) bestanden und somit die Ausbildung zum Kaufmann M-Profil erfolgreich abgeschlossen.
Oliver Statham, Lernender des Forstbetriebes Mutschellen, darf sich ebenfalls über den Prüfungserfolg freuen. Er hat die Ausbildung zum Forstwart EFZ erfolgreich abgeschlossen.
Gemeinderat, Forstbetrieb Mutschellen und Verwaltung gratulieren Pascal Haller und Oliver Statham herzlich zum wohlverdienten Diplom und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Seit dem 1. Juli 2019 wird die Gemeinde Berikon unter dem neuen Geschäftsleitungsmodell mit Vorsitz des Gemeindeammanns Stefan Bossard und der Geschäftsleitung, vertreten durch Gemeindeschreiberin Michelle Meier, Leiter Finanzen Urs Groth, Leiter Planung und Bau Daniel Roos, geführt.
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung (StG § 188 Abs. 1) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt und bedingt zugleich eine Anpassung der Verordnung zum Steuergesetz (StGV § 65 Abs. 4 und § 65a). Auch diese Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2019 in Kraft.
Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:
Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00 1)
Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00 1)
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00 2)
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00 2)
1) Ab Steuerjahr 2018
2) Ab Steuerjahr 2019
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung noch nicht eingereicht und keine Firstverlängerung beantragt haben, werden gebeten, die Steuererklärung sobald als möglich einzureichen. Die ersten gebührenpflichtigen Mahnungen erfolgen anfangs Juli 2019.
1. Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon
2. Objekt
Berikon, Alte Bremgartenstrasse; Ersatz Wasserleitung und Neubau EW-Rohrblock
3. Auftragsart
Baumeisterarbeiten
4. Vergabeverfahren
Offenes Verfahren gemäss SubmD Kanton Aargau
5. Art und Umfang der Leistungen
Tiefbauarbeiten:
6. Ausführungstermin
Baubeginn, August 2019
Bauende, Ende Juni 2020
7. Zuschlagskriterien
Preis, 60 %
Qualität, Referenzen, 35 %
Lehrlingsausbildung, 5 %
8. Sprache des Angebots
Deutsch
9. Bezug der Offertunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen werden auf SIMAP hochgeladen.
Auskünfte durch die Bauleitung:
Fragen sind bis zum 8. Juli 2019 schriftlich zu stellen an; Minikus Vogt & Partner AG, Etzelmatt 1, 5430 Wettingen oder per E-Mail p.kleger@mvpag.ch
Antworten erfolgen schriftlich an die Anbieter bis 9. Juli 2019
10. Anschrift und Frist für das Einreichen des Angebotes
Das Angebot ist verschlossen mit dem Stichwort „Alte Bremgartenstrasse; Ersatz Wasserleitung und Neubau EW-Rohrblock“ bis Freitag, 12. Juli 2019, 12.00 Uhr (massgebend ist der Eingang bei der Vergabestelle, nicht das Datum des Poststempels) einzureichen an:
Einwohnergemeinde Berikon
Abteilung Planung und Bau
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon
11. Grundlage der Ausschreibung
Submissionsdekret Kanton Aargau, nicht nach WTO/GATT-Übereinkommen
Gemäss Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60, der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Umlage auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl.
Laut Mitteilung des Departementes Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Berikon für das Jahr 2018 einen Gemeindebeitrag von CHF 1‘062‘790 (Budget CHF 1‘102‘700) zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 224 Franken (Vorjahr 233 Franken) entspricht.
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 5. Juni 2019 um 19.30 Uhr statt, bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen. Unabhängig vom Wetter wird der Feuerwehrverein vor und nach der Versammlung verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung geboten.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 3. Juni 2019, um 19.30 Uhr im Waldhaus statt. Die stimmberechtigten Ortsbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihr Erscheinen.
In der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2019 drangen Unbekannte in das im Bau befindliche Primarschulhaus Tilia ein und haben einen erheblichen Sachschaden verursacht. Der Schaden wird auf mehrere tausend Franken geschätzt.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung allfällige Beobachtungen zu melden und ersucht um sachdienliche Hinweise. Für sachdienliche Hinweise – welche zur Fassung der Täterschaft führen – setzt der Gemeinderat eine Belohnung von CHF 500.00 aus.
Am 30. Mai 2019 darf das Ehepaar Magdalena und Kurt Roth die Goldene Hochzeit feiern. Herr und Frau Roth-Härdi wurden vor 50 Jahren durch das Zivilstandsamt Niederlenz AG getraut. Die beiden leben bereits seit 40 Jahren in Berikon.
Der Gemeinderat gratuliert dem Ehepaar Magdalena und Kurt Roth herzlich und wünscht den beiden auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen, statt. Unabhängig vom Wetter wird der Feuerwehrverein vor und nach der Versammlung verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung geboten.
Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 19.30 Uhr. Folgende Traktanden sind zu behandeln:
Die Ortsbürgergemeinde findet am 3. Juni 2019, 19.30 Uhr, im Waldhaus statt. Behandelt werden folgende Traktanden:
Über die Ostertage von Donnerstag, 18. April 2019, ab 15.30 Uhr, bis und mit Montag, 22. April 2019, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Dienstag, 23. April 2019, stehen die Abteilungen der Gemeindeverwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 649 39 39 geregelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Kehrichtabfuhr wird aufgrund der Osterfeiertage vom Freitag, 19. April 2019 (Karfreitag) auf Donnerstag, 18. April 2019, vorverschoben. Der Kehricht ist rechtzeitig in den Gebührensäcken bereit zu stellen.
Die Hundehalter und Hundehalterinnen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichtet sind, den Hundekot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen. Im Gemeindegebiet Berikon stehen dafür zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Die Hundehalter/innen werden gebeten, diese zu benutzen. Das Liegenlassen von Robidogsäcken mit Hundekot auf Strassen, entlang von Wegen, im angrenzenden Wiesland oder gar in Gärten ist nicht gestattet. Ebenso dürfen Robidogsäcke mit Hundekot nicht im Grüngutcontainer entsorgt werden.
An dieser Stelle sei denjenigen Hundehalter/innen gedankt, welche pflichtbewusst und ordnungsgemäss mit ihren Vierbeinern unterwegs sind.
Auf dem Friedhofareal befindet sich eine Vielzahl von Buchshecken, welche allesamt vom Buchsbaumzünsler befallen sind. In den letzten Jahren wurde mit grossem Aufwand versucht, der Plage Herr zu werden, leider ohne Erfolg. Um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern, sieht sich der Gemeinderat daher gezwungen, alle Buchshecken zu entfernen und durch eine adäquate und passende Bepflanzung zu ersetzen.
Das Bauamt wird in den nächsten Tag mit den Rodungs- und Neubepflanzungsarbeiten beginnen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Am 1. April 2004 hat Cornelia Benz ihre Stelle bei der Abteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung Berikon angetreten. Nun kann sie auf 15 Jahre Tätigkeit für die Gemeinde Berikon zurückblicken.
Der Gemeinderat und das gesamte Verwaltungsteam gratulieren Cornelia Benz herzlich zu ihrem Arbeitsjubiläum und danken ihr für ihre wertvolle Arbeit sowie ihren Einsatz für die Gemeinde Berikon.
Beim Forstbetrieb Mutschellen gibt es am 1. April 2019 gleich zwei Arbeitsjubiläen zu feiern. Vor 15 Jahren hat Förster Christoph Schmid seine Stelle beim Forstbetrieb angetreten. Seither bewirtschaftet und pflegt er die Waldungen mit grossem Engagement und Einsatz. Der zweite Jubilar ist Alain Döbeli. Er kann auf 5 Jahre als Forstwart beim Forstbetrieb Mutschellen zurückblicken.
Die Forstkommission und die Vertragsgemeinden des Forstbetriebes Mutschellen gratulieren Christoph Schmid zum 15-jährigen Arbeitsjubiläum und Alain Döbeli zum 5-jährigen Arbeitsjubiläum und danken beiden für ihre wertvolle Arbeit sowie ihren Einsatz für die Waldungen der Vertragsgemeinden.
Frau Judith Hüppi, Leiterin Soziale Dienste der Gemeinde Berikon, wird die Gemeindeverwaltung Ende März 2019 verlassen um eine neue Herausforderung anzunehmen. Auf diesen Zeitpunkt wird Frau Maureén Dietel die Nachfolge antreten und die Zuständigkeit für den Sozialen Dienst der Gemeinde Berikon übernehmen.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam wünschen Judith Hüppi für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und heissen Maureén Dietel im Verwaltungsteam herzlich willkommen.
Der Leiter der Jugendarbeit Mutschellen, Michael Möller, wird den Jugendtreff Ende März 2019 verlassen um eine neue Herausforderung anzunehmen. Jugendarbeiter Jonathan Blickenstorfer wird auf diesen Zeitpunkt die Leitung der Jugendarbeit Mutschellen übernehmen. Als neuer Jugendarbeiter wird Marcel Lepper ab 1. Juni 2019 die JAM unterstützen.
Die Kommission Jugend und Freizeit Mutschellen und die Vertragsgemeinden der Jugendarbeit Mutschellen wünschen Michael Möller für seine private und berufliche Zukunft alles Gute und viel Erfolg und heissen Marcel Lepper bereits heute herzlich willkommen.
Am Donnerstag, 23. Mai 2019, findet die diesjährige Jungbürgerfeier für Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon mit den Jahrgängen 2000 und 2001 statt. Besammlung um 18.30 Uhr vor dem Gemeindehaus. Die Einladung zur Jungbürgerfeier wird in diesen Tagen zugestellt. Der Gemeinderat freut sich über viele junge Bürgerinnen und Bürger.
Am Dienstag, 26. März 2019 um 19.00 Uhr findet die Veranstaltung „mit dem Gemeinderat am Stammtisch“ im Restaurant Stars & Stripes statt. Dabei lädt der Gemeinderat Berikon Einwohnerinnen und Einwohner ein, sich zu ihm an einen Tisch zu setzen und sich im gemütlichen Rahmen auszutauschen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmer und hofft auf spannende Diskussionen.
Am Dienstag, 26. März 2019 um 19.00 Uhr findet die Veranstaltung „mit dem Gemeinderat am Stammtisch“ im Restaurant Stars & Stripes statt. Dabei lädt der Gemeinderat Berikon Einwohnerinnen und Einwohner ein, sich zu ihm an einen Tisch zu setzen und sich im gemütlichen Rahmen auszutauschen.
Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiche Teilnehmer und hofft auf spannende Diskussionen.
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 352‘438) steht der höhere betriebliche Ertrag (+ CHF 348‘321) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 700‘759) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:
Auf der Aufwandseite konnten die höheren Personalaufwände (Stellenwechsel, Auszahlung von Überstunden und Ferienguthaben, zusätzliche Anstellung Mitarbeiterin infolge Mutterschaftsurlaub sowie höhere Soldauszahlungen Feuerwehr Mutschellen) mit den viel tieferen Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (nur Teil- oder Nichtbeanspruchung diverser Budgetpositionen, mehrheitlich in den Bereichen Material- und Warenaufwand, Dienstleistungen und Honorare sowie baulicher und betrieblicher Unterhalt) mehr als kompensiert werden. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde mit dem verfügbaren Geld haushälterisch umgegangen und die vom Gemeinderat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt. Ebenfalls markant tiefer fielen die Transferaufwände (Beiträge an Bund, Kanton, Gemeinden und Verbände), hauptsächlich bedingt durch geringere Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen sowie tiefere Abschreibungen von Investitionsbeiträgen, aus. Bei den Erträgen konnten höhere Fiskalerträge (Steuern) verbucht werden. Auch bei den Entgelten (Abgaben, Gebühren, Benützungsgebühren, Dienstleistungen, Verkäufe, Rückerstattungen und Bussen) konnte deutlich mehr verrechnet werden. Somit konnten die tiefer ausgefallenen Transfererträge (Beiträge von Bund, Kanton, Gemeinden und Verbände) aufgefangen werden. Das hohe Ergebnis aus der Finanzierung ist zur Hauptsache auf die buchmässige Bewertungskorrektur der Liegenschaften des Finanzvermögens zurückzuführen. Das positive Ergebnis von CHF 6‘167‘615 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höheren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 858‘374 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen aus dem Jahre 2014 auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) von CHF 770‘475 konnten im Jahre 2018 ein letztes Mal in dieser Höhe der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belastet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung entlastet. Ab dem Jahre 2019 wird dieser Betrag auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen prozentual, linear gekürzt.
Die Jahresrechnung 2018 weist, mit einem Steuerfuss von 89 %, einen Ertragsüberschuss von CHF 6‘938‘090 auf. Davon sind alleine CHF 6‘279‘873 (Bestandteil des Finanzertrags) auf die buchmässigen Marktwertanpassungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (Baulandgrundstücke im Gebiet Riedacher sowie Liegenschaft „altes Gemeindehaus“) zurückzuführen. Das relevante Eigenkapital stieg mit dem Rechnungsabschluss 2018 sowie der Entnahme aus der Aufwertungsreserve von rund 62,394 Mio. Franken auf rund 68,562 Mio. Franken. Das Nettovermögen stieg von CHF 13‘175‘379 auf CHF 16‘235‘517.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 84‘199 (Budget Aufwandüberschuss von CHF 7‘200) sowie ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF 142‘347 (Budget CHF 388‘000). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 2‘519‘102 (2017 = CHF 2‘661‘449).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2018 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 233‘103 (Budget CHF 385‘350) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 67‘763 (Budget CHF 527‘150). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 7‘099‘425 (2017 = CHF 7‘167‘188).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 10‘709 (Budget CHF 24‘850) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 33‘617 (Budget CHF 47‘750). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 230‘220 (2017 = CHF 196‘603).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2018 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 159‘558 (Budget CHF 56‘290) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 36‘763 (Budget CHF 351‘110). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 4‘605‘438 (2017 = CHF 4‘642‘201).
Trotz zum Teil erzielten Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezialfinanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2018 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2018 einen Ertragsüberschuss von CHF 1‘806‘598 (Budget CHF 1‘835‘600) aus. Davon sind alleine CHF 1‘700‘262 auf die buchmässigen Marktwertanpassungen der Liegenschaften des Finanzvermögens (Baulandgrundstücke im Gebiet Riedacher) zurückzuführen. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Ertragsüberschuss von CHF 107‘991 (Budget CHF 6‘250) aus. Der Anteil am Ertragsüberschuss des Forstbetriebes Mutschellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 32‘775. Das Ergebnis der Waldwirtschaft der Ortsbürgergemeinde Berikon schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 32‘435 (Budget CHF 1‘400) ab. Dieser konnte als Einlage in den Forstreservefonds verbucht werden.
Das Gebiet In der Rüti gilt als Schlüsselgebiet im «urbanen Entwicklungsraum» Widen-Berikon. Es liegt zentral an der Schnittstelle der beiden Gemeinden zwischen der Dorngasse (Widen) und der Kesslern-mattstrasse (Berikon). Im Sinne des grossen Potenzials des Gebiets und der Förderung der Siedlungsquali-tät wurde daher ein Gestaltungsplan gemäss § 21 des kantonalen Baugesetzes (BauG) ausgearbeitet. Ent-stehen soll ein gemeindeübergreifendes Quartier, das den Standort Widen-Berikon weiter stärkt.
Gestützt auf § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) werden die Entwürfe mit den Erläuterungen des Ge-staltungsplanes „In der Rüti“ im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen liegen vom 25. Februar 2019 bis 26. März 2019 auf der Gemeindeverwaltung, Gemein-dehaus Berikon, Bahnhofstrasse 69, auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Berikon eingereicht werden und sind aus-drücklich als solche zu bezeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Aufla-geverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Anschluss an die Vorprüfung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt.
Zudem wird am Dienstag, 26. Februar 2019, 18.30 Uhr, im Vereinslokal Widen (Bremgarterstrasse 49), eine Informationsveranstaltung durchgeführt, wozu alle interessierten Personen herzlich eingeladen sind.
Die Texaid Textilverwertungs-AG teilt mit, dass in Berikon im Jahr 2018 24‘257 kg (Vorjahr: 23‘908 kg) Altkleider eingesammelt wurden.
Die traditionsgemässe Schlüsselübergabe an die Hexengesellschaft Berikon, welche üblicherweise ab dem „Schmutzige-Donnstig“ die Regentschaft über die Gemeindeverwaltung während der Fasnachtszeit übernimmt, fällt dieses Jahr bedauerlicherweise aus. Da der Gemeinderat fest damit gerechnet hat, dass in dieser Zeit jegliche Geschäfte durch die Hexen getätigt werden, hat er seine Termine längst anderweitig verplant und ist für die nächsten drei Wochen leider nicht erreichbar. Bei dringenden Anliegen bitten wir Sie, sich an den Prügelknaben im Gemeindehaus zu wenden und danken recht herzlich für Ihr Verständnis. Auch der traditionelle Fasnachtsempfang am Fasnachtsmontag im Gemeindehaus findet dieses Jahr nicht statt.
Verschiedene Bilder des Beriker Künstlers Otto Dürst schmücken bereits seit einigen Jahren das Gemeindehaus Berikon. Die Bilder wurden bisher unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nun plant der Künstler, diese Werke der Gemeinde Berikon zu schenken. Die Übergabe findet am kommenden Montag, 25. Februar 2019, 18.00 Uhr, im Gemeindehaus Berikon statt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an diesem Anlass teilzunehmen und anschliessend die Kunstwerke von Otto Dürst im Gemeindehaus zu besichtigen. Der Gemeinderat dankt Otto Dürst auch auf diesem Weg für seine grosszügige Geste gegenüber der Gemeinde.
In den letzten Monaten wurden diverse öffentliche Bauten durch Sprayer heimgesucht. Grossflächig wurden Fassaden illegal verschmiert. Die dabei verwendeten Symbole und Texte sind ehrverletzend und rufen unter anderem zu Gewalt gegen die Polizei auf. Der Gemeinderat verurteilt die Schmierereien und hat Anzeige gegen unbekannte Täterschaft erstattet.
Für die Ermittlung der Verursacher/Täterschaft bittet der Gemeinderat die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise.
Bauherrschaft
Bernhard und Gertrud Oester, Im Feld 1, 8965 Berikon
Bauobjekt
Abbruch div. Nebengebäude, Anbau Wohnhaus
Bauplatz
Im Feld 1, Parzelle Nr. 623
Einwendungen
gegen dieses Bauvorhaben ist während der Auflagefrist vom 11. Februar bis 12. März 2019 schriftlich und im Doppel, mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Berikon einzureichen.
Am 3. Februar 2019 darf Herr Franz Zimmermann seinen 90. Geburtstag feiern. Der Gemeinderat Berikon gratuliert Herr Franz Zimmermann herzlich und wünscht ihm auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
1. Bauherrschaft
Einwohnergemeinde Berikon, 8965 Berikon
2. Objekt
Neubau Primarschulhaus Tilia - Neubau eines vierstöckigen Primarschulhauses in Massivbau mit 10 Klassenzimmer, 4 Gruppenräumen, Mediothek, Mittagstisch mit Küche und Nebenräumen.
3. Auftragsart
BKP 283.2 Deckenbekleidung in Gips
4. Vergabeverfahren
Offenes Verfahren gemäss SubmD Kanton Aargau nicht nach WTO/GATT-Übereinkommen
5. Art und Umfang der Leistungen
Akustische Deckenverkleidungen in Gips
6. Ausführungstermin
April 2019 – Juni 2019
7. Eignungskriterien
Fachkompetenz
Leistungsfähigkeit
8. Zuschlagskriterien
Preis, 60%
Qualität, Personaleinsatz, Termine, 30%
Lehrlingsausbildung, 10%
9. Sprache des Angebots
Deutsch
10. Bezug der Offertunterlagen
Die Submissionsunterlagen können beim Architekturbüro schriftlich oder per Mail bezogen werden:
Nägele Twerenbold Architekten ETH/SIA
Josefstrasse 106
8005 Zürich
mail@naegele-twerenbold.ch
Offertversand: ab Freitag 1. Februar 2019
11. Eingabetermin
Mittwoch, 20. Februar 2019, 11.00 Uhr
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
12. Eingabeadresse
Das Angebot ist verschlossen mit der Aufschrift ‚Submission Neubau Primarschule Tilia’ an folgende Adresse einzureichen:
Einwohnergemeinde Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon
Bis 2017 haben sich die Gemeinden an den Kosten für das bestellte Angebot im Regional- und Agglomerationsverkehr mit 40% beteiligt. Die Beteiligungen wurden anhand eines Verteilsschlüssels auf die Gemeinden verteilt, welcher auf die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner sowie auf die wöchentlichen Kursabfahrten pro Gemeinde basierte. Für jedes Jahr erhielten die Gemeinden eine Verfügung des Regierungsrats betreffend Beteiligung an den Kosten.
Die PostAuto Schweiz AG hat für die Jahre 2004 bis 2018 aufgrund rechtswidriger Umbuchungen rund 15 Millionen Franken Abgeltung an den Kanton Aargau und die Gemeinden zurückerstattet.
Der Gemeinde Berikon wurde für die Periode von 2004 bis 2018 der Betrag von Fr. 48‘150.68 zurückerstattet.
Aufgrund der revidierten kantonalen Umweltschutzgesetzgebung müssen alle Holzfeuerungen (Cheminées, Schwedenöfen, Holzöfen, Kachelöfen, usw.) regelmässig kontrolliert und wenn notwendig gereinigt werden. Es ist möglich, dass wärmetechnische Anlagen wie z.B. Cheminées, Cheminéeöfen usw. nicht erfasst sind. Daher werden die Anlageeigentümer/in gebeten, dem zuständigen Brandschutzbeauftragten der Gemeinde Berikon, U. Lütolf,
079 662 66 68 oder uluetolf@hotmail.com, ihre installierte Holzfeuerungsanlage zu melden. Die Holzfeuerungskontrolle wird anschliessend terminlich vereinbart und gegen eine einmalige Kontrollgebühr von CHF 48.20 ausgeführt (Spezialpreis gültig September 2018 bis 30. April 2019). Eine allfällige Reinigung wird gemäss dem kantonalen Tarif des Regierungsrates nach Aufwand berechnet.
Am 6. Januar 2019 darf Frau Elsa Koller-Meier ihren 85. Geburtstag feiern. Sie ist 1934 in Zürich geboren und seit 1959 in Berikon wohnhaft.
Der Gemeinderat gratuliert Frau Koller-Meier herzlich und wünscht ihr auf dem weiteren Lebensweg gute Gesundheit, viel Glück und Lebensfreude.
Der Gemeinderat Berikon wünscht allen ein glückliches und erfolgreiches 2019 in bester Gesundheit und mit vielen spannenden und unvergesslichen Momenten.
Für die Ersatzwahl eines/r Abgeordneten/r des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 wurden für den 2. Wahlgang form- und fristrichtig vorgeschlagen:
Da die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenden Sitze übertrifft, wird für die Ersatzwahl eines/r Abgeordneten/r des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt am 10. Februar 2019 ein Urnenwahlgang durchgeführt. Im zweiten Wahlgang können nur die angemeldeten Kandidaten gültige Stimmen erhalten.
Der Gemeinderat Berikon freut sich, die Einwohner am 3. Advent, 16.12.20108 um 10.15 Uhr zu einem Apéro ins Bürgisserhus einzuladen. Um 11.00 Uhr beginnt der besinnliche Teil mit dem Gesangsensemble ConBrio.
Rigiblick, Abzweigung vor Waldrand Richtung Riedemättli
Die Organisatorinnen der Wanderbücherei bitten dringend darum, keine vollen Bücherkisten unangemeldet vor das Gemeindehaus zu stellen. Grössere Bücherspenden bitte dringend mit den Organisatorinnen der Wanderbücherei absprechen.
Sollten Sie zur Wanderbücherei noch Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Ursula Berger
(079 261 22 82), Frau Yvonne Steiner (056 633 48 38) oder Frau Rosmarie Groux (056 633 15 44) wenden.
Der öffentliche Bereich der Gemeindeverwaltung wurde mit den Kunst-Leihgaben des Künstlers Pat Stacey verschönert. Der Gemeinderat dankt herzlich für die zwei schwarz gefärbten Figuren und die drei Stelen aus Eichenholz, welche zusammen mit den anderen Kunstwerken von weiteren Künstlern das Gemeindehaus aufwerten.
Einwohnergemeinde
Auf Grund des Anstiegs des betrieblichen Aufwandes fällt das betriebliche Ergebnis des Budgets 2019 rund CHF 168‘000 schlechter aus als in den Budgetzahlen 2018. Das Ergebnis aus der Finanzierung nähert sich wieder den Werten aus dem Rechnungsabschluss 2017 an, die einmalige Aufwertung des Finanzvermögens (Baulandgrundstücke Riedacher) aus dem Jahre 2018 entfällt. Schliesslich resultiert ein operatives Ergebnis von rund minus CHF 1‘021‘000. Der ausserordentliche Ertrag beinhaltet die Entnahme aus der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“, aus welcher die Gemeinde Berikon einen Betrag von CHF 740‘000 entnehmen kann und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung entlastet. Diese Entnahme erfährt ab dem Jahre 2019 eine prozentuale, lineare Kürzung auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen. Die Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ weist per 01.01.2018 einen Stand von rund 23,2 Mio. Franken auf.
Das vorliegende Budget 2019 basiert auf einem Steuerfuss von weiterhin 89% und weist ein negatives Gesamtergebnis (Aufwandüberschuss) von CHF 280‘782 aus, welches aus den Bilanzüberschüssen der Vorjahre gedeckt werden kann. Die Bilanzüberschüsse der Vorjahre weisen per 01.01.2018 einen Stand von rund 26,1 Mio. Franken auf.
Spezialfinanzierungen (Werke)
Die Wasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 1.80/m3 Frischwasser. Auf Grund der guten finanziellen Lage des Wasserwerks Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 18% auf die Wasserbezugskosten gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Wasserwerk weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 81‘400 aus.
Die Abwasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 0.70/m3 Frischwasser. Auf Grund der guten finanziellen Lage der Abwasserbeseitigung Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 30% auf die Abwasserverbrauchsgebühr gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 288‘300 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft weist in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 10‘000 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk weist in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 87‘950 aus. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet auch im Jahre 2019 attraktive Netznutzungs- und Energiepreise an.
Ortsbürgergemeinde
Gemäss Budget 2019 beträgt der Ertragsüberschuss der Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 35‘850.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Einwohnergemeinde Berikon für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Einwohnergemeinde Berikon für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden form- und fristrichtig vorgeschlagen:
Da die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenen Sitze übertrifft, wird für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Einwohnergemeinde Berikon am 25. November 2018 ein Urnenwahlgang durchgeführt. Im ersten Wahlgang kann jede(r) Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Ersatzwahl eines/r Abgeordneten/r des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Für die Ersatzwahl eines/r Abgeordneten/r des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurden form- und fristrichtig vorgeschlagen:
Da die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der zu vergebenen Sitze übertrifft, wird für die Ersatzwahl eines/r Abgeordneten/r des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt am 25. November 2018 ein Urnenwahlgang durchgeführt. Im ersten Wahlgang kann jede(r) Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Das Parkieren auf öffentlichen Verkehrsflächen bis max. 6 Std. ist in Berikon kostenlos. Die blaue Parkscheibe muss im Fahrzeug entsprechend hinterlegt werden. Hingegen ist das Dauerparkieren von mehr als 6 Std. gebührenpflichtig. Das durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 genehmigte Strassen- und Parkierungsreglement wird nun per 1. Oktober 2018 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Tagesparkkarten (08.00 - 08.00 Uhr Folgetag) für CHF 10.00, Nachtparkkarten (19.00 - 08.00 Uhr Folgetag) für CHF 5.00 und Wochenparkkarten (7 Tage) für CHF 30.00 bei folgenden Stellen gekauft werden: Gemeindeverwaltung Berikon sowie Volg Berikon und Confiserie/Café Alexanders in Berikon. Mit diesen zusätzlichen Verkaufsstellen besteht die Möglichkeit, dass an jedem Tag der Woche inkl. Samstag und Sonntag, Tages-, Nacht- und Wochenparkkarten bezogen werden können.
Monatsparkkarten für CHF 60.00 und Jahresparkkarten für CHF 700.00 können nur von Beriker Haushalten und ansässigen Betrieben, bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Voraussetzung dafür ist der schriftliche Nachweis fehlender Pflichtparkplätze nach Baugesetz.
Die Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs zu hinterlegen. Auf den Beriker Strassen sind keine Parkfelder eingezeichnet. Es ist darauf zu achten, dass mit dem Parkieren des Fahrzeugs nicht gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstossen wird (z.B. darf der Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden, kein Parkieren vor Ausfahrten, Sichtzonen sind einzuhalten, etc.). Auf der Gemeindehomepage ist ein Plan aufgeschaltet, auf welchem Parkierungsmöglichkeiten ersichtlich sind. Ebenso ist auf www.berikon.ch das aktuelle Strassen- und Parkierungsreglement zu finden.
Im Herbst 2015 wurden in Berikon asiatische Laubholzbockkäfer gefunden. Der asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) gilt als für Bäume und Sträucher gefährlicher Schädling, welcher gemäss Pflanzenschutzverordnungen bekämpft werden muss.
In den vergangenen Tagen wurden die Gehölze rund um die ehemalige Fundstelle des Käfers ein weiteres Mal kontrolliert. Dabei kamen sowohl Spürhunde als auch Baumkletterer zum Einsatz. Auch bei dieser Kontrolle konnte kein weiterer Befall festgestellt werden. Frühestens nach vier aufeinanderfolgenden Jahren ohne Befallsnachweis können die Massnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers eingestellt werden. Ziel der Bekämpfung ist die vollständige Befallsfreiheit der Region Mutschellen.
Um die Verbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers zu verhindern, werden die Einwohner von Berikon gebeten, das Schnittgut mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm der Baumarten Weide, Ahorn, Pappel, Birke, Kastanie und Platane nicht der ordentlichen Grünabfuhr mitzugeben sondern an die Sammelstelle beim Berikerhus zu bringen. Auf der Gemeindehomepage sind weitere Informationen über den Schädling zu finden.
In der Gemeinde Berikon werden zurzeit die Tagesstrukturen durch die Primarschule und der Kindermittagstisch durch den Verein Kinderbetreuung Mutschellen organisiert und angeboten.
Im Auftrag des Gemeinderates Berikon hat die Primarschulpflege, wie auch der Verein Kinderbetreuung Mutschellen, ein Konzept zur Organisation der schulergänzenden Kinderbetreuung (Tagesstrukturen und Kindermittagstisch) ausgearbeitet und dem Gemeinderat vorgestellt. Die Konzepte beinhalten die Zusammenführung der beiden Organisationen unter einer einheitlichen Leitung.
Neu wird ab dem Schuljahr 2019/2020 die schulergänzende Kinderbetreuung inkl. Mittagstisch unter die Trägerschaft der Primarschule Berikon gestellt. Dies aufgrund der Tatsache, dass die Primarschule Berikon in schulischen Belangen, wie auch bei der schulergänzenden Kinderbetreuung, näher positioniert ist.
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission der Einwohnergemeinde Berikon für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Ersatzwahl eines/r Abgeordneten/r des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021
Nach der Demission von Knaus Stefan als Mitglied der Finanzkommission der Einwohnergemeinde Berikon und als Abgeordneter des Gemeindeverbandes Regionales Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt, ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Ersatzwahl wurde auf den 25. November 2018 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Zentrale Dienste bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 12. Oktober 2018, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeindeverwaltung Berikon bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde Berikon heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Im August 2018 wird Marija Marinkovic ihre Ausbildung zur Kauffrau EFZ M-Profil bei der Gemeindeverwaltung Berikon beginnen. Beim Forstbetrieb Mutschellen wird Carmen Sutz im August 2018 die Lehre als Forstwartin EFZ starten.
Für den Lehrbeginn im Sommer 2019 wurde für die Gemeindeverwaltung auch bereits eine neue Lernende gewählt. Sie heisst Sina Kissmann und kommt aus Oberrohrdorf.
Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter/innen heissen die neuen Arbeitskräfte herzlich willkommen und wünschen allen viel Freude und Ausdauer für die gewählte Ausbildung.
Die Gemeindeversammlung vom 13.06.2018 hat der Revision des Strassen- und Parkierungsreglement die Zustimmung erteilt. Als Hilfestellung, wo Sie in Berikon parkieren können, finden Sie hier einen Plan. Die Parkiervorschriften sind in der Verkehrsregelnverordnung festgelegt.
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Plan, 6 MB Verkehrsregelnverordnung
Der Gemeinderat hat die Legislaturziele 2018 - 2021 festgelegt. Diese können unter nachfolgendem Link nachgelesen werden.
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Legislaturziele
Anthony Paine, Berikon, hat über 250 Brunnen der Region Mutschellen besucht, fotografiert und kartographisch festgehalten. Darunter auch die öffentlichen Brunnen der Gemeinde Berikon. Das Ziel des Brunnen-Projekts ist, dass die Brunnen der Region wieder mehr Beachtung finden und Wertschätzung erhalten. Finanziert wird das Projekt durch Anthony Paine. Weitere Informationen auf nachstehender Webseite: www.oeffentliche-brunnen.ch
Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Berikon sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Mittwoch, 13. Juni 2018 um 19.30 Uhr statt, bei schönem Wetter draussen vor dem Berikerhus, bei schlechtem Wetter drinnen. Unabhängig vom Wetter wird der Feuerwehrverein vor und nach der Versammlung verschiedene Getränke, Wurst und Brot sowie eine Auswahl an Kuchen zum Verkauf anbieten. Es werden Tische und Stühle bereitgestellt und somit die Gelegenheit für interessante Gespräche im geselligen Rahmen vor und nach der Versammlung geboten.
Die Ortsbürgerversammlung findet am Montag, 11. Juni 2018, um 19.30 Uhr im Waldhaus statt. Die stimmberechtigten Ortsbürger sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Der Gemeinderat freut sich auf Ihr Erscheinen.
Die Buchsbäume beim Gemeindehaus entlang der Bahnhofstrasse wurden durch den Schädling „Buchsbaumzünsler“ befallen. Deswegen wurden die Buchsbäume kürzlich entfernt. Es wird eine Neubepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Blumen erfolgen.
Karl Brügger wird Mitte April 2018 als Zählerableser in den Ruhestand gehen. Für seine Nachfolge haben sich verschiedene Personen beworben. Mit grosser Überzeugung wurde nun Philipp Hübscher als Nachfolger von Karl Brügger gewählt. Philipp Hübscher wird seinen Dienst anfangs April 2018 in Angriff nehmen. Wir bitten Sie, auch ihm den Zutritt in Ihre Liegenschaft zu gewähren. Der Gemeinderat ist überzeugt mit Philipp Hübscher einen geeigneten Zählerableser gefunden zu haben und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung erfreulicherweise deutlich besser ab. Dem gegenüber den Voranschlagszahlen tieferen betrieblichen Aufwand (- CHF 237‘463) steht der höhere betriebliche Ertrag (+ CHF 784‘262) gegenüber. Das viel bessere Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (+ CHF 1‘021‘725) ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: Auf der Aufwandseite schlugen sich die tieferen Personalkosten (hohe Taggeldleistungen von Versicherungen für krankheits- und unfallbedingte Mitarbeiterausfälle sowie tiefere Lohnsummen durch Personallücken bei Stellenwechsel) und die deutlich geringeren Sach- und übrigen Betriebsaufwendungen (nur Teil- oder Nichtbeanspruchung diverser Budgetpositionen) zu Buche. Wie bereits in der Vergangenheit wurde mit dem verfügbaren Geld sehr haushälterisch umgegangen und die vom Gemeinderat verlangte Budgetdisziplin wurde umgesetzt. Die höheren Transferaufwände (Beiträge an Bund, Kanton, Gemeinden, Verbände), hauptsächlich bedingt durch die ausserordentliche Abschreibung des nicht mehr in Betrieb stehenden Schulpavillons der Kreisschule Mutschellen, konnten so mehr als ausgeglichen werden. Bei den Erträgen konnten höhere Fiskalerträge (Steuern) verbucht werden. Auch bei den Entgelten (Abgaben, Gebühren, Benützungsgebühren, Dienstleistungen, Verkäufe, Rückerstattungen und Bussen) konnte mehr verrechnet werden. Die Transfererträge (Beiträge von Bund, Kanton, Gemeinden, Verbände) fielen ebenfalls deutlich höher aus. Das positive operative Ergebnis von CHF 45‘961 fiel durch den geringeren betrieblichen Aufwand und die höheren betrieblichen Erträge insgesamt CHF 1‘016‘543 besser aus als erwartet.
Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) von CHF 770‘475 konnten auch im Jahre 2017 der Aufwertungsreserve übrige Anlagen belastet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung entlastet. Dieser aktuelle Anteil kann auch noch im Rechnungsjahr 2018 aus der Reserve entnommen werden. Ab dem Jahre 2019 wird dieser Betrag auf Grund der durchschnittlichen Restnutzungsdauer der Anlagen prozentual, linear gekürzt.
Die Jahresrechnung 2017 weist, mit einem unveränderten Steuerfuss von 92 %, einen Ertragsüberschuss von CHF 816‘436 auf. Das relevante Eigenkapital stieg mit dem Rechnungsabschluss 2017 sowie der Entnahme aus der Aufwertungsreserve leicht von rund 62,348 Mio. Franken auf rund 62,394 Mio. Franken. Das Nettovermögen sank von CHF 13‘923‘461 auf CHF 13‘175‘379.
Spezialfinanzierungen
Beim Wasserwerk resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 84‘825 (Budget Ertragsüberschuss von CHF 2‘600) sowie ein Finanzierungsüberschuss von CHF 55‘454 (Budget Finanzierungsfehlbetrag von CHF 318‘700). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 2‘661‘449 (2016 = CHF 2‘605‘995).
Die Abwasserbeseitigung schliesst die Rechnung 2017 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 349‘049 (Budget CHF 417‘210) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 147‘109 (Budget CHF 681‘510). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 7‘167‘188 (2016 = CHF 7‘314‘297).
Die Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft erzielte einen Ertragsüberschuss von CHF 42‘118 (Budget CHF 9‘350) sowie einen Finanzierungsüberschuss von CHF 65‘026 (Budget CHF 32‘250). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 196‘603 (2016 = CHF 131‘577).
Das Elektrizitätswerk schliesst das Rechnungsjahr 2017 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 65‘819 (Budget CHF 29‘350) ab. Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt CHF 161‘332 (Budget CHF 539‘850). Das Nettovermögen beträgt neu CHF 4‘642‘201 (2016 = CHF 4‘803‘533).
Trotz zum Teil hohen Aufwandüberschüssen und Finanzierungsfehlbeträgen resultieren bei allen Spezialfinanzierungen weiterhin Nettovermögen. So bestehen weiterhin finanzielle Reserven für bereits bewilligte oder geplante Projekte.
Rechnungsabschluss 2017 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon weist für das Jahr 2017 einen Ertragsüberschuss von CHF 111‘044 (Budget CHF 71‘100) aus. Der Forstbetrieb Mutschellen weist einen Aufwandüberschuss von CHF 61‘005 (Budget Ertragsüberschuss von CHF 9‘500) aus. Dieser ist zur Hauptsache darauf zurückzuführen, dass spät im Dezember 2017 noch grössere Holzschlagarbeiten durchgeführt wurden. Dieses Holz konnte bis zum Jahreswechsel noch nicht verkauft werden. Per Ende 2017 lagerte noch rund 1‘300m3 Holz im Wert von rund CHF 75‘000 im Wald. Die daraus resultierenden Holzverkäufe können erst im Jahre 2018 vereinnahmt werden. Der Anteil am Aufwandüberschuss des Forstbetriebes Mutschellen beträgt für die Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 18‘515. Das Ergebnis der Waldwirtschaft der Ortsbürgergemeinde Berikon schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 20‘330 (Budget CHF 1‘550) ab. Dieser konnte mit einer Entnahme aus dem Forstreservefonds gedeckt werden.
Das Team der Wanderbücherei bedankt sich für die vielen guterhaltenen Bücher, welche abgegeben werden. Leider werden aber auch sehr alte Sachbücher und zum Teil schmutzige Bücher in die Kiste gelegt, welche entsorgt werden müssen. Guterhaltene Bücher, Romane, Krimis, Literatur und Reiseführer werden gerne weiterhin entgegengenommen.
Die Gemeinde Berikon hat einen gratis SMS-Dienst. Vor wichtigen Terminen oder Ereignissen erhalten Sie automatisch eine SMS-Nachricht und werden darüber informiert.
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Nutzen Sie die Gelegenheit!
Der Gemeinderat Berikon hat für die neue Amtsperiode 2018/2021 die Ressorts verteilt.
Gemeindeammann Stefan Bossard wird unter anderem Finanzen/Steuern, Polizei, Gemeindepersonal, Feuerwehr, Ortsbürger- und Forstwesen sowie Information/Medien verwalten.
Vizeamtsfrau Rosmarie Groux betreut erneut unter anderem die Ressorts Soziales/Fürsorge/Asylwesen, Gesundheit, Kultur und Bürgerrecht.
Gemeinderat Otto Eggimann verwaltet wie bisher die Ressorts Schule/Bildung, Liegenschaften Einwohnergemeinde, Vereine sowie Landeskirchen.
Auch Gemeinderat Stephan Haag betreut mit Hoch- und Strassenbau, Verkehr, Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallbeseitigung, Gewässer und Bestattungswesen dieselben Ressorts wie bisher.
Der neu gewählte Gemeinderat Thomas Trüb übernimmt die Elektrizitätsversorgung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie Zivilschutz/Militär/RFO.
Einwohnergemeinde
Das Budget 2018 steht ganz im Zeichen der Umsetzung der optimierten Aufgabenteilung und der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden. Die Neuregelungen werden ab dem Rechnungsjahr 2018 wirksam. Im Rahmen der Optimierung der Aufgabenteilung kommt es zur Verschiebung von Finanzierungspflichten in mehreren Aufgabenfeldern – und zwar in beide Richtungen. Der Kanton übernimmt Finanzierungsanteile, für die bisher die Gemeinden verantwortlich waren, und die Gemeinden übernehmen umgekehrt Finanzierungsanteile vom Kanton. Bei Berücksichtigung aller Verschiebungspositionen kommt es in der Summe zu einer finanziellen Mehrbelastung des Kantons und einer entsprechenden Entlastung der Gemeinden. Der finanzielle Ausgleich dieser Verschiebung, welcher für beide Seiten die Saldoneutralität der Optimierung der Aufgabenteilung sicherstellt, erfolgt über einen Steuerfussabtausch. Der kantonale Steuerfuss steigt dabei um drei Steuerfussprozente, der kommunale Steuerfuss sinkt grundsätzlich um drei Steuerfussprozente. Die Gesamtsteuerbelastung bleibt damit unverändert.
Die Liegenschaften des Finanzvermögens unterliegen alle vier Jahre zu Beginn einer neuen Amtsperiode einer systematischen Neubewertung. Infolge der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland erfuhren die Baulandgrundstücke im Gebiet Riedacher eine Zonenänderung. Diesem Umstand wird nun Rechnung getragen und diese Grundstücke werden nun erfolgswirksam aufgewertet. Die Marktwertanpassungen betragen rund 6,18 Mio. Franken.
Die Budgetzahlen 2018 des betrieblichen Ergebnisses liegen rund CHF 120‘000 unter den Zahlen des Jahres 2017. Das sehr gute Ergebnis aus der Finanzierung resultiert zur Hauptsache aus der oben genannten Aufwertung der Liegenschaften des Finanzvermögens. Die Abschreibungsmehraufwendungen auf Grund der Umstellung der Buchhaltung auf HRM2 von CHF 770‘475 können auch im Jahr 2018 der Aufwertungsreserve „übrige Anlagen“ belastet werden, was einem ausserordentlichen Ertrag entspricht und damit das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung zusätzlich entlastet.
Das Budget 2018 weist mit einem bereinigten Steuerfuss von 89 % einen Ertragsüberschuss von CHF 6‘079‘716 auf, der ins Eigenkapital übertragen wird. Ohne die einmalige Aufwertung der Liegenschaften des Finanzvermögens würde das Gesamtergebnis negativ ausfallen.
Spezialfinanzierungen (Werke)
Die Wasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 1.80/m3 Frischwasser. Auf Grund der guten finanziellen Lage des Wasserwerks Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 18 % auf die Wasserbezugskosten gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Wasserwerk weist in der Erfolgsrechnung einen kleinen Aufwandüberschuss von CHF 7‘200 aus.
Die Abwasserbenützungsgebühren betragen weiterhin CHF 0.70/m3 Frischwasser. Auf Grund der guten finanziellen Lage der Abwasserbeseitigung Berikon wird den Endverbrauchern weiterhin ein Rabatt von 30 % auf die Abwasserverbrauchsgebühr gewährt. Das Budget der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung weist in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von CHF 385‘350 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Abfallwirtschaft weist in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 24‘850 aus.
Das Budget der Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk weist in der Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss von CHF 56‘290 aus. Die Elektrizitätsversorgung Berikon bietet auch im Jahre 2018 attraktive Netznutzungs- und Energiepreise an.
Ortsbürgergemeinde
Wie bei der Einwohnergemeinde werden auch bei der Ortsbürgergemeinde die Liegenschaften des Finanzvermögens erfolgswirksam aufgewertet. Die Marktwertanpassungen betragen hier rund 1,7 Mio. Franken.
Mit dieser einmaligen Aufwertung beträgt der Ertragsüberschuss gemäss Budget 2018 bei der Ortsbürgergemeinde Berikon CHF 1‘835‘600.
Aus technischen Gründen muss die Kadaversammelstelle hinter dem Gemeindehaus per 31. Oktober 2017 aufgehoben werden. Die Einwohner von Berikon werden gebeten, sich künftig direkt an die Kadaversammelstelle der ARA Kelleramt in Unterlunkhofen zu wenden. Die ARA Kelleramt ist unter der Telefonnummer 056 634 10 80 erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis.
Als neue Lernende der Gemeindeverwaltung Berikon wurde Marija Marinkovic aus Wohlen gewählt. Sie beginnt anfangs August 2018 ihre dreijährige Ausbildung zur Kauffrau EFZ. Gemeinderat und Gemeindepersonal freuen sich auf die zukünftige Mitarbeiterin und heissen sie bereits heute herzlich willkommen.
1. Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Berikon, 8965 Berikon
2. Objekt:
Neubau Primarschulhaus Tilia - Neubau eines vierstöckigen Primarschulhauses in Massivbau mit 10 Klassenzimmer, 4 Gruppenräumen, Mediothek, Mittagstisch mit Küche und Nebenräumen.
3. Auftragsart:
BKP 221.1 Fenster aus Holz-/Metall
4. Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren gemäss SubmD Kanton Aargau, nicht nach WTO/GATT-Übereinkommen
5. Art und Umfang der Leistungen:
Holz- Metallfenster
6. Ausführungstermin:
Mai 2018 – Dezember 2018
7. Eignungskriterien:
Fachkompetenz
Leistungsfähigkeit
8. Zuschlagskriterien:
Preis, 60%
Qualität, Personaleinsatz, Termine, 30%
Lehrlingsausbildung, 10%
9. Sprache des Angebots:
Deutsch
10. Bezug der Offertunterlagen:
Die Submissionsunterlagen können beim Architekturbüro schriftlich oder per Mail bezogen werden:
Nägele Twerenbold Architekten ETH/SIA
Josefstrasse 106
8005 Zürich
mail@naegele-twerenbold.ch
Offertversand: ab Freitag 11. August 2017
11. Eingabetermin:
Freitag, 08. September, 11.00 Uhr
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
12. Eingabeadresse:
Das Angebot ist verschlossen mit der Aufschrift ‚Submission Neubau Primarschule Tilia’ an folgende Adresse einzureichen:
Einwohnergemeinde Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon
1. Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Berikon, 8965 Berikon
2. Objekt:
Neubau Primarschulhaus Tilia - Neubau eines vierstöckigen Primarschulhauses in Massivbau mit 10 Klassenzimmer, 4 Gruppenräumen, Mediothek, Mittagstisch mit Küche und Nebenräumen.
3. Auftragsart, Art und Umfang der Leistungen:
BKP 23 Elektroarbeiten
Starkstromverteilanlagen, Telefonanlagen, Stark-und Schwachstrominstallationen, Bauprovisorien, EVAK, Gong, Ruf- und Uhrenanlage, Sicherheitsanlage
BKP 242 Heizungsanlagen
Wärmeübergabestation, Heizgruppen, Warmwasseraufbereitung, Regulierungen, Heizverteiler, Fussbodenheizung
BKP 244 Lüftungsanlagen
Kontrollierte Lüftungsanlagen mit WRG
4. Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren gemäss SubmD Kanton Aargau,
nicht nach WTO/GATT-Übereinkommen
5. Ausführungstermin:
Oktober 2017 – August 2019
6. Eignungskriterien:
Fachkompetenz
Leistungsfähigkeit
7. Zuschlagskriterien:
Preis, 60 %
Qualität, Personaleinsatz, Termine, 30 %
Lehrlingsausbildung, 10 %
8. Sprache des Angebots:
Deutsch
9. Bezug der Offertunterlagen:
Die Submissionsunterlagen können beim Architekturbüro schriftlich oder per Mail bezogen werden:
Nägele Twerenbold Architekten ETH/SIA
Josefstrasse 106
8005 Zürich
mail@naegele-twerenbold.ch
Offertversand: ab Freitag 14. Juli 2017
10. Eingabetermin:
Donnerstag, 17. August 2017, 11.00 Uhr
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
11. Eingabeadresse:
Das Angebot ist verschlossen mit der Aufschrift ‚Submission Neubau Primarschule Tilia’ an folgende Adresse einzureichen:
Einwohnergemeinde Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon
1. Bauherrschaft:
Einwohnergemeinde Berikon, 8965 Berikon
2. Objekt:
Neubau Primarschulhaus Tilia - Neubau eines vierstöckigen Primarschulhauses in Massivbau mit 10 Klassenzimmer, 4 Gruppenräumen, Mediothek, Mittagstisch mit Küche und Nebenräumen.
3. Auftragsart:
BKP 211 Baumeisterarbeiten
4. Vergabeverfahren:
Offenes Verfahren gemäss SubmD Kanton Aargau, nicht nach WTO/GATT-Übereinkommen
5. Art und Umfang der Leistungen:
Kanalisation und Werkleitungen
Abbruch- und Mauerarbeiten
Stahlbetonarbeiten in Sichtbetonqualität
6. Ausführungstermin:
Dezember 2017 – Ende 2018
7. Eignungskriterien:
Fachkompetenz
Leistungsfähigkeit
8. Zuschlagskriterien:
Preis, 60 %
Qualität, Personaleinsatz, Termine, 30 %
Lehrlingsausbildung, 10 %
9. Sprache des Angebots:
Deutsch
10. Bezug der Offertunterlagen:
Die Submissionsunterlagen können beim Architekturbüro schriftlich oder per Mail bezogen werden:
Nägele Twerenbold Architekten ETH/SIA
Josefstrasse 106
8005 Zürich
mail@naegele-twerenbold.ch
Offertversand: ab Freitag 14. Juli 2017
11. Eingabetermin:
Donnerstag, 17. August 2017, 11.00 Uhr
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend.
12. Eingabeadresse:
Das Angebot ist verschlossen mit der Aufschrift "Submission Neubau Primarschule Tilia" an folgende Adresse einzureichen:
Einwohnergemeinde Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon
Grundsätzlich sind Wespen Nützlinge, welche nicht beseitigt werden sollten, sofern keine gefährliche Situationen daraus entstehen. Sollten sie dennoch eine Gefahr darstellen, können Wespennester mit einem Wespenspray (kein Insektenspray verwenden), welcher in jeder Drogerie gekauft werden kann, selber beseitigt werden. Der Wespenspray ist am frühen Morgen oder späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann sind die meisten Wespen im Nest. Den ganzen Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack entsorgen oder mit dem Staubsauger einsaugen. Der Staubsaugersack ist dann ebenfalls in den Abfall zu werfen.
Bei den Mietwohnungen ist die Verwaltung / der Eigentümer oder Hauswart für die "Wespen-Vernichtung" verantwortlich.
Ausschreibung Planerwahlverfahren zum Studienauftrag Riedacher, Berikon
1. Veranstalterin
Einwohnergemeinde Berikon, vertreten durch den Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon
2. Objekt
Studienauftrag Riedacher,
3. Auftragsart
Dienstleistungsauftrag Die Ausschreibung richtet sich an Planungsteams, mindestens bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter folgender Fachdisziplinen: Städtebau/Architektur, Landschaftsarchitektur
4. Aufgabe
Das Areal Riedacher soll zonenkonform entwickelt werden und eine den örtlichen Lagequalitäten entsprechende städtebauliche Konzeption erhalten. Zur Klärung der vielschichtigen Rahmenbedingungen an die Gebietsentwicklung soll in einem vorgelagerten Verfahren ein Studienauftrag mit drei interdisziplinär zusammengesetzten Planungsteams durchgeführt werden.
5. Vergabeverfahren
Gestützt auf das Submissionsdekret des Kantons Aargau und in Anlehnung an die Wegleitung „selektives Verfahren“ nach SIA wird in einer 1. Phase ein Studienauftrag im selektiven Verfahren durchgeführt. In einem Präqualifikationsverfahren werden drei interdisziplinäre Planungsteams ausgewählt, die für die zweite Phase, dem Studienauftrag eingeladen werden.
Die Sprache des Verfahrens ist deutsch.
6. Bezug der Unterlagen
Phase 1: Das Programm zur Präqualifikation kann unter der Webadresse www.berikon.ch, Rubrik „Aktuelles“, heruntergeladen werden.
Phase 2: Die Unterlagen zum Studienauftrag werden den Teilnehmenden der 2. Phase zur Verfügung gestellt.
7. Termine
Phase 1
Einreichung der Bewerbungen: 17. August 2017
Auswahl der Planungsteams: 22. August 2017
Schriftliche Mitteilung an Planungsteams über die ausgewählten Teilnehmer: Ende August 2017
Phase 2
Bezug der Unterlagen / Begehung: 17. Oktober 2017
Schriftliche Fragestellung: 31. Oktober 2017
Schriftliche Fragebeantwortung: 9. November 2017
Zwischenpräsentation: 16. Januar 2018
Schlusspräsentation: 20. März 2018
Beurteilung/Schlussbericht: Ende April 2018
8. Teilnahmebedingung / -berechtigung
Der Studienauftrag richtet sich an Planungsteams aus den Fachbereichen Architektur und Landschaftsarchitektur, wobei die Federführung bei der Architektur liegt.
9. Auswahlkriterien
Die Auswahl der Planungsteams wird aufgrund der folgenden Eignungskriterien getroffen:
1. Bewertung der eingereichten Referenzprojekte hinsichtlich ihrer 2 Vergleichbarkeit mit der gestellten Aufgabe (Gewichtung 50 %)
2. Qualifikation und Erfahrung der Schlüsselpersonen (Gewichtung 50 %)
10. Einreichung der Bewerbungen
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis am 18.08.2017 eingetroffen sein beim: Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon Vermerk: „Präqualifikation Studienauftrag Riedacher“
11. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.
Im Rahmen der Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes von Berikon, werden sämtliche Hausanschlüsse aufgenommen und in den Plangrundlagen ergänzt.
Am 6. Juni 2017 starten die Aufnahmen der Hausanschlüsse im dritten Teilgebiet entlang der Oberwilerstrasse. Entsprechende Infobriefe wurden den betroffenen Eigentümern bereits im April zugestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Planung und Bau, Roberto Lüthi: 056 649 39 20.
Parkierte Autos auf der Strasse behindern den Verkehr, stören die Sicht und führen zu unsicheren Verkehrssituationen. In Berikon gilt für sämtliche Quartiere der Gemeinde folgende Zonensignalisation: „Parkieren mit Parkscheibe maximal 6 Stunden erlaubt“.
Dies bedeutet, dass auf den weiss markierten Parkfeldern und Parkplätzen im öffentlichen Raum maximal 6 Stunden parkiert werden darf. Die blaue Parkscheibe muss gut sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Das Parkieren ausserhalb der markierten Parkfelder für max. 6 Std. wird bis auf Weiteres toleriert, sofern das Fahrzeug nicht an unübersichtlichen Stellen, vor Einfahrten oder auf Verzweigungen sowie fünf Meter vor und nach dem Radius von Einfahrten und Verzweigungen abgestellt wird und die Durchfahrt von Notfallfahrzeugen und des Postautos nicht behindert. Die blaue Parkscheibe muss ebenfalls gut sichtbar deponiert werden.
An dieser Stelle wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass das Parkieren auf den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe nicht gestattet ist.
Publikationstext der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017:
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Publikationstext
Die Gemeinde Berikon vergütet seit einigen Jahren allen Einwohnern 20 % des Kaufpreises für Halbjahres- und Jahresabonnemente sowie Saisonkarten der Schwimmbäder Bremgarten und Birmensdorf.
Maximal werden CHF 50.00 für Erwachsene, resp. CHF 38.00 für Lernende, Studenten und AHV-Bezüger oder CHF 20.00 für Kinder pro Jahr ausbezahlt. Interessenten können sich mit dem gekauften Abonnement, der Quittung und einem Ausweis bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Berikon melden, um die Rückvergütung abzuholen. Die Gemeinde Berikon will mit dieser Aktion ihren Einwohnerinnen und Einwohnern eine günstigere Benützung eines Schwimmbades ermöglichen.
Der Gemeinderat ruft die Beriker Einwohner dazu auf, ihre Buchsbäume auf einen allfälligen Befall durch den Buchsbaumzünsler zu kontrollieren. Eine regelmäßige Kontrolle der Buchsbäume von März bis Oktober erlaubt eine frühzeitige Befallserkennung. Dieser Kleinschmetterling kann durch seinen Frass im Raupenstadium ganze Buchsbäume zum Absterben bringen. Die Raupen des Buchsbaumzünslers sind bis zu fünf Zentimeter lang, gelbgrün bis dunkelgrün sowie schwarz und weiß gestreift, mit schwarzen Punkten, weißen Borsten und schwarzer Kopfkapsel. Bei befallenen Buchsbäumen können die Raupen gut von Hand abgelesen werden.
Weitere Informationen zum Buchsbaumzünsler sind unter https://www.ag.ch/ zu finden. Die befallenen Bäume sind der Kehrichtverbrennung mitzugeben.
Der amtierende Beriker Gemeinderat mit Gemeindeammann Stefan Bossard, Vizeamtsfrau Rosmarie Groux sowie den Gemeinderäten Felix Baur, Otto Eggimann und Stephan Haag kandidiert am 24. September 2017 zur Wiederwahl für eine neue Amtsperiode. Die angefangenen Geschäfte und anstehenden Herausfoderungen benötigen einen grossen Effort. Die aktuelle Zusammensetzung und das vorhandene Know-how bildet für alle die Motivation, um wieder anzutreten.
An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. Februar 2017 wurde über den Kredit für die Ausarbeitung eines Fusionsvertrages Zukunft Mutschellen entschieden. Die Referendumsfrist wurde genutzt und dem Gemeinderat wurden 287 Referendumsbogen eingereicht.
Die Prüfung hat ergeben, dass 645 der 655 eingereichten Unterschriften gültig sind. Da 312 Unterschriften benötigt werden, ist das Referendum zu Stande gekommen. Die Abstimmung findet in Berikon am 21. Mai 2017 statt.
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Publikation
Das Bundesamt für Energie BFE hat ein Gemeinschaftsprojekt lanciert, in welchem sie das Solarpotenzial für jedes Hausdach in der Schweiz berechnen möchte, um diese Stromgewinnung zu fördern. 65 % der Gebäude in der Schweiz sind bereits auf der Homepage www.sonnendach.ch erfasst. Die restlichen werden bis Mitte 2018 aufgenommen. Die Gemeinde Berikon hat gemäss Bundesamt für Energie Solarstrom-Potenzial für schätzungsweise 21.33 GWh pro Jahr. Testen Sie Ihre Liegenschaft unter der angegebenen Homepage, die Natur und Umwelt wird Ihnen dankbar sein.
Die Idee, Bücher auf Wanderschaft zu schicken, wurde 2012 in Berikon von der Arbeitsgruppe Energie an drei Standorten umgesetzt. Unterdessen, nach fünf Jahren, sind daraus vier Standorte und zwei Bücherkisten geworden, welche mit guten Büchern bestückt sind. Reiseliteratur und Taschenbücher werden in einem Gestell der BDWM Station Mutschellen angeboten und an zwei Haltestellen des Postautos nach Zürich sind Bücher in Kisten zu finden. An der Abgabestelle im Gemeindehaus wurden teils echte Trouvaillen abgegeben, welche nach einem neuen Besitzer riefen. So wurden von den Betreiberinnen der Wanderbücherei eine 100 Jahre alte Bibel nach Muri gebracht, das Stadtarchiv in Zürich wurde mit Büchern bedient und eine Fakesmileausgabe des berühmtesten irischen Buches, „The Book of Kells“ an eine Irländerin verschenkt. Vielen Dank allen Benützern der Wanderbücherei für das Holen und Bringen von Büchern und weiterhin viel Spass am Lesen wünschen die Betreiberinnen.
Nach der Vorstellung des Projektberichtes am öffentlichen Informationsanlass durch die jeweiligen Arbeitsgruppen des Projektes Zukunft Mutschellen, hatte die Bevölkerung bis zum 31. Oktober 2016 die Möglichkeit, sich zum Projekt vernehmen zu lassen. Insgesamt 17 Einzelpersonen und Gruppierungen haben die Möglichkeit genutzt und eine Vernehmlassung eingereicht. Davon sind 6 Stellungnahmen aus Rudolfstetten-Friedlisberg, 5 aus Widen und 6 aus Berikon eingegangen. Die eingereichten Argumente pro oder contra Fusion wie auch die Fragen zum Projekt sind vielfältig.
Zusammenfassung
Der Gemeinderat Berikon hat sich intensiv mit der Entwicklung und der künftigen Ausrichtung der Gemeinde auseinandergesetzt. Er hat sich auch mit der Rats-Organisation sowie den Schwerpunkten seiner Arbeit befasst. Dazu wurden drei Massnahmen getroffen:
Rahmenbedingungen
Der Gemeinderat hat sich bei dieser Standortbestimmung und Ausrichtung bewusst auf die Gemeinde konzentriert und die regionalen Aspekte zurück gestellt. Dennoch wurden die laufenden Projekte, insbesondere auch die Fusionsabklärung "Zukunft Mutschellen" berücksichtigt. Im Weitern wurden auch Massnahmen und Projekte in der Priorität zurückgestellt, welche einen direkten Zusammenhang mit den Fusionsabklärungen haben.
Klausur
Im Rahmen der Klausur wurden die Themen für die nächsten Jahre festgelegt und entsprechend priorisiert. Zum einen wurden der Verwaltungsbericht sowie die Grundlagen im Finanzbereich (Finanzplanung) bearbeitet.
Verwaltungsanalyse
Die UTA Comunova AG wurde beauftragt, die Verwaltung (ohne Hausdienst, Bauamt und externe Stellen) zu überprüfen. Schwerpunkt waren dabei die Strukturen und der Stellenplan. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden im Rahmen der Klausur mit Gemeinderat und Abteilungsleitenden besprochen und priorisiert.
Workshop zur Entwicklung
Der Gemeinderat hat eine Expertenrunde zu einem Workshop eingeladen. Der Auftrag war, die Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken der Entwicklungsgebiete Bühlfeld und Riedacher aufzuzeigen und das weitere Vorgehen zu skizzieren. Besprochen wurden auch die Immobilien-Situation und die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Das Ergebnis wurde in einem Kurzbericht zusammengefasst.
Konsolidierung
An einer Klausur-Sitzung des Gemeinderates am 15. August 2016 wurden die Ergebnisse von Klausur und Workshop sowie die Massnahmen aus der Verwaltungsanalyse konsolidiert und zusammengefasst. Dabei ist eine Geschäftsübersicht mit den kurz- und mittelfristigen Geschäften und Aufträgen entstanden. Damit sind Grundlagen und Übersicht für die Bearbeitung der Schlüsselgeschäfte der Gemeinde, unter Beachtung der vorhandenen Ressourcen, geschaffen worden.
Die Gemeinde Berikon hat gute Voraussetzungen die Entwicklung in der Gemeinde aktiv zu gestalten und positiv zu beeinflussen. Das setzt aber ein grosses Engagement von Gemeinderat und Verwaltung voraus.
Verwaltungsanalyse und Massnahmenplan bestellen
Interessierte können die Verwaltungsanalyse und den Massnahmenplan des Gemeinderates bei der Gemeindeverwaltung Berikon, Abteilung Zentrale Dienste, T 056 649 39 30, gemeinde@berikon.ch, bestellen.
Montag
08.00 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.30 Uhr
Dienstag
08.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen
Mittwoch
08.00 – 11.30 Uhr | 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen
Freitag
08.00 – 14.00 Uhr
*** Fronleichnam, 08. + 09. Juni, geschlossen ***
Abteilung Zentrale Dienste
T 056 / 649 39 30
Abteilung Soziale Dienste
T 056 / 649 39 10
Abteilung Finanzen
T 056 / 649 39 40
Abteilung Steuern
T 056 / 649 39 50
Abteilung Planung und Bau
T 056 / 649 39 20
Gemeindeverwaltung Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon