Wegzug von Berikon

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich am Schalter innert 14 Tagen nach dem Wegzug.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Ausländerausweis
  • Reisedokument (Pass, Identitätskarte oder Personalausweis)

Wegzug ins Ausland

Wir bitten Sie, bei Fragen bezüglich einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit dem Kundendienst Einwohner Kontakt aufzunehmen.

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
eUmzugCH

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Umzug innerhalb von Berikon

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalb von Berikon persönlich innert 14 Tagen nach dem Umzug. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Meldebestätigung/Niederlassungsausweis/Schriftenempfangsschein
  • Mietvertrag / Untermietvertrag

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
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Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Adressauskunft

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf die Einwohnerkontrolle Daten über Name, Vorname, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage geprüft und erteilt. Der Anfrage beizulegen sind ein Interessennachweis (Kopie von offener Rechnung, Verlustschein o.ä.), ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert und CHF 20.00 in Briefmarken oder Bargeld.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Zuzug nach Berikon

Es freut uns, dass Sie Berikon als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich am Schalter innert 14 Tagen nach dem Zuzug.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Heimatschein
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsurkunde (bei Minderjährigen)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein / Eheschein
  • Scheidungsurteil
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsschein (bei Minderjährigen)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)

mehrsprachige Informationen zum Kanton Aargau

Das Amt für Migration und Integration lanciert mit hallo-aargau.ch eine innovative Internetseite mit Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort. Neuzuziehende, ob deutschsprachig oder nicht, erhalten über hallo-aargau.ch unkompliziert Zugang zu den wichtigsten Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort - in 13 Sprachen, einfach formuliert und mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen.

Links
hallo-aargau

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
eUmzugCH

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Gesuch

Um eine Bewilligung zum Aufbruch der Gemeindestrassen zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.

Zuständigkeit

Abteilung Planung und Bau

Donwloads
Formular Aufbruchbewilligung

Baugesuchsverfahren

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein Baugesuch einzureichen. Diese werden durch die Abteilung Planung und Bau in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Je nach Lage und Art des Bauvorhabens wird ein Baugesuch kantonalen Amtsstellen zur Genehmigung weitergeleitet. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Bremgarter Bezirksanzeiger BBA) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können legitimierte Personen begründet eine Einwendung einreichen. Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Abteilung Planung und Bau (gem. Delegationsreglement) über das Baugesuch.

Bitte verwenden Sie zur Einreichung eines Baugesuchs das Baugesuch-Formular der Gemeinde. Für Bauvorhaben entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich das Baugesuchs-Formular Kanton beizulegen.

Die Abteilung Planung und Bau berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen.

Zuständigkeit

Abteilung Planung und Bau

Gesuch

Um eine Bewilligung zur Benützung von öffentlichem Grund zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.

Zuständig

Planung und Bau

Todesfälle von Einwohnern

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt (Gemeinde Berikon, Abteilung Zentrale Dienste) in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummern erfahren Sie unter T 056 649 39 39.

Das Bestattungsamt erledigt die Bestattungsformalitäten und setzt in Absprache mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt der Beisetzung und der Abdankung fest.

Todesfälle von auswärtigen Personen

Die Beisetzung von auswärtigen Personen auf dem Friedhof der Gemeinde Berikon ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. In Art. 11 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Berikon sind die Voraussetzungen festgehalten.

Bestattungsmöglichkeiten

Auf dem Friedhof Berikon gibt es folgende Bestattungsmöglichkeiten:

  • Erdbestattungs- oder Urnengrab (Reihengrab)
  • Gemeinschaftsgrab ("Urne neben Gemeinschaftsgrab" oder "Asche zu Asche")
  • Familiengrab (nur für Einwohner; gebührenpflichtig)

Grabunterhalt

Für den Grabunterhalt bei Familien- und Reihengräber sind die Angehörigen zuständig. Es steht den Angehörigen frei, eine Drittperson mit dem Unterhalt zu beauftragen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Gemeinde mit dem Unterhalt des Grabes zu beauftragen. Die Gebühren richten sich nach dem Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Berikon (Anhang).

Der Grabunterhalt besteht aus der Bepflanzung des Grabes mit jahreszeitlich passenden Pflanzen, der Räumung von verblühten oder alten Pflanzen, der Bewässerung sowie dem Jäten von Unkraut. Es werden zwei Hauptanpflanzungen jährlich vorgenommen. Die Frühlingsbepflanzung erfolgt i.d.R. vor Pfingsten und die Herbstbepflanzung vor Allerheiligen.

Zuständigkeit

Abteilung Zentrale Dienste

Stichtag

Massgebend ist der Zivilstand am 31. Dezember des entsprechenden Jahres.

Bei Scheidung oder Trennung im Verlaufe des Jahres erfolgt eine getrennte Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben beide Personen je eine eigene Steuererklärung einzureichen.

Bestellung

Ein Auszug aus dem Betreibungsregister (Selbstauskunft) kann online oder am Schalter des Betreibungsamtes in Rudolfstetten bestellt werden.

Links
Betreibungsamt Rudolfstetten

Anmeldung

Die Gemeinde Berikon bietet für Debitoren-Rechnungen E-Bill an. Davon ausgenommen sind Steuerrechnungen. Mit der praktischen E-Bill bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Das ist nicht nur zeitsparend, bequem und sicher, sondern schont auch die Umwelt.

Wenn Sie die Rechnungen künftig elektronisch erhalten möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank ein.
  • Wählen Sie in der Navigation «eBill» aus und aktivieren Sie den Service.
  • Wählen Sie "Gemeinde Berikon" in der Liste der Rechnungssteller aus

Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Seite für E-Bill.

Links
E-Bill

ordentliche Einbürgerung von Ausländer/innen

Die so genannte ordentliche Einbürgerung ist dreistufig: Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht erwerben. Grundvoraussetzungen sind die Erfüllung der Wohnsitzerfordernisse, eine erfolgreiche Integration und ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse.

erleichterte Einbürgerung von Ausländer/innen

Ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können unter bestimmten Voraussetzungen von der so genannten erleichterten Einbürgerung profitieren. Weitere Voraussetzungen sind eine erfolgreiche Eingliederung, Achtung der Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit sowie je nach Gesetzesartikel zusätzliche Voraussetzungen.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.

Einbürgerung von Schweizer/innen in der aargauischen Wohngemeinde

Gemeindebürgerrecht

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in derselben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat beschlossen und kostet CHF 300.00.

Ortsbürgerrecht

Gemeindebürger können unter bestimmten Voraussetzungen das Ortsbürgerrecht erwerben. Für die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht gilt das Reglement über die Organisation der Ortsbürgergemeinde Berikon und die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht. Über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht entscheidet die Ortsbürgergemeindeversammlung.

Wiedereinbürgerung

Die Wiedereinbürgerung steht Personen offen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben (durch Verwirkung, Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht).

Das Gesuch um Wiedereinbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.

Zuständigkeit

Abteilung Zentrale Dienste

Einkommens- und Vermögenssteuern

Die Einkommens- und Vermögenssteuer wird mit der jährlich einzureichenden Steuererklärung definitiv festgesetzt. Im Einkommen sind sämtliche Einkünfte der Bemessungsperiode und im Vermögen werden sämtliche Werte per Stichtag, 31. Dezember des entsprechenden Jahres, deklariert.

Feuerwehrsteuern

Feuerwehrdienstpflichtige, die keinen Feuerwehrdienst leisten, haben einen jährlichen Pflichtersatz zu bezahlen. Es sei denn, sie leben mit einem Ehepartner, der Feuerwehrdienst leistet zusammen.

Der Pflichtersatz beträgt 2 0/00 des steuerbaren Einkommens, mindestens CHF 30.00, maximal CHF 300.00.

Feuerwehrpflichtig sind Frauen und Männer ab 1. Januar des Jahres, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird, bis am 31. Dezember des Jahres in dem man das 44. Altersjahr vollendet.

Fundbüro

Das Fundbüro für die Gemeinde Berikon befindet sich bei der Regionalpolizei Bremgarten.

Das Fundbüro für die Gemeinde Berikon befindet sich bei der Regionalpolizei Bremgarten. Die Regionalpolizei ist bei easyfind angeschlossen, dem Fundservice Schweiz bzw. fundservice-schweiz.ch. Die bei der Regionalpolizei Bremgarten abgegeben und erfassten Gegenstände sehen Sie jederzeit unter diesem Link:

easyfind.com

Haben Sie etwas verloren?

Suchen Sie über den folgenden Link bequem von Zuhause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben, können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird.

Personen, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten, können verlorene Gegenstände weiterhin direkt beim zuständigen Fundbüro melden.

Links
Fundservice-Schweiz

Haben Sie etwas gefunden?

Ist Ihnen der Verlierer unbekannt und der Wert des gefundenen Gegenstand übersteigt 10 Franken, so geben Sie den Gegenstand bei Ihrem zuständigen Fundbüro ab. Kann der Gegenstand erfolgreich vermittelt werden und es handelt sich nicht um Diebesgut, haben Sie als Finder Anrecht auf Ersatz aller Auslagen sowie einen angemessenen Finderlohn.

Haben Sie den Gegenstand in einem bewohnten Haus oder in einem öffentlichen Gebäude bzw. Verkehrsmittel gefunden, geben Sie diesen dem Hausherrn, dem Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person ab. Weder Sie selbst noch die zuständige Person hat in diesem Fall ein Recht auf Finderlohn.

Kontakt

Regionalpolizei Bremgarten
Zürcherstrasse 6
5620 Bremgarten

T 056 648 71 17

regionalpolizei@bremgarten.ch

Regionalpolizei Bremgarten

Meldung

Hundehaltende sind verpflichtet ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, allfälliger Halterwechsel sowie Tod des Hundes. Zudem muss der Hund in der AMICUS-Datenbank registriert werden.

Bei der Anmeldung bei der Wohngemeinde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Heimtierausweises, Impfpasses oder Hunde-Ausweises
  • Kopie Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Halteberechtigung

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (sogenannte Listenhunde) muss vor dem Kauf eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragt werden.

Hundetaxe

Die Hundetaxe ist für Hunde die älter als drei Monate sind zu entrichten. Die Höhe der Hundetaxe wird vom Regierungsrat für den ganzen Kanton einheitlich festgelegt. Aktuell beläuft sie sich auf CHF 120.00 (Stand 2021).

Die Taxe wird jährlich jeweils im Mai erhoben und betrifft die Periode von Mai bis April des Folgejahres. Für Hunde die zwischen Oktober und April taxpflichtig werden, ist nur die halbe Taxe zu entrichten.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Downloads

Antrag

Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss bei der Wohngemeinde persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen sowie ein den Weisungen entsprechendes Passfoto und die bisherige Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der Identitätskarte ist die Verlustanzeige einer Schweizerischen Polizeistelle mitzubringen.

Minderjährige oder entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern, Vormund) beim Kundendienst Einwohner vorsprechen. Der Antrag muss mitunterzeichnet werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterschreiben.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Juristische Personen

Informationen über die Besteuerung von juristischen Personen finden Sie auf der Homepage des Kant. Steueramtes.

Links
Juristische Personen

Quellensteuer

Quellenbesteuert werden ausländische Einwohner die keine fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) besitzen und nicht mit einer Person verheiratet sind, die bereits ordentlich besteuert wird.

Die Durchführung der Quellenbesteuerung ist Aufgabe des Kant. Steueramtes in Aarau.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kant. Steueramtes.

Links
Quellensteuer

Unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle des Bezirks Bremgarten

Die unentgeltliche Rechtsauskunft im Bezirk Bremgarten erfolgt jeden Dienstagabend zwischen 18.30 und 20.00 Uhr, alternierend an den folgenden Standorten statt:

  •     Bremgarten, Rathaus 2. Stock, Zimmer 205
  •     Wohlen, Hofmattenweg 17, 5610 Wohlen

Antrag

Der Pass und das Kombiangebot (Pass + ID-Karte) muss beim kantonalen Passamt beantragt werden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) notwendig.

Terminvereinbarung

online oder T 062 835 19 28

An- und Abmeldung

Die Gemeinde Berikon bietet für die Einwohnerinnen und Einwohner einen gratis SMS-Dienst an. Vor Terminen oder Ereignissen erhalten Sie automatisch ein SMS und werden darüber informiert.

Anmelden: START BERIKON an 963

Abmelden: STOP BERIKON an 963

Steuerberechnung

Über den nachfolgenden Link können Sie die mutmasslichen Steuern provisorisch berechnen.

Steuerbezug

Die Steuerforderungen von Kanton, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuer, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Gemeinde bezogen.
 

Verzugszins und Vergütungszins

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins
2021 5.10 % 0.10 %
2020 5.10 % 0.10 %
2019 5.10 % 0.10 %
2018 5.10 % 0.10 %
2017 5.10 % 0.10 %

Zuständigkeit

Abteilung Finanzen

Steuererklärung und Fristen

Die Steuererklärungen werden Ende Januar des Folgejahres versandt. Beispiel: Versand Steuererklärung 2023 erfolgt im Januar 2024.

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende ist der 31. März 2024 und für selbständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2024

Sie können eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung 2023 mit der Applikation eFristen übers Internet beantragen.

Das EasyTax Programm 2023 kann über die Homepage des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.

Hinweis zur elektronischen Übermittlung:

Die elektronische Übermittlung mit EasyTax ist ohne Unterschrift gültig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden.

Sofern Sie die Steuererklärung ohne Beilagen elektronisch übermitteln möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt die Belegkopien im Steuererklärungsbogen einreichen.

Die Steuererklärungen, welche in Papierform eingereicht werden, sind nach wie vor vollständig auszudrucken und das Datenblatt ist zu unterschreiben.

Steuerfuss 2023

  • Gemeinde 89 %
  • Kanton 112 %
  • römisch-katholisch 17 %
  • evangelisch-reformiert 20 %
  • christ-katholisch 20 %

Steuerfuss 2022

  • Gemeinde 89 %
  • Kanton 112 %
  • römisch-katholisch 17 %
  • evangelisch-reformiert 20 %
  • christ-katholisch 20 %

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer beträgt 35 % auf Kapitalerträgen. Diese Sicherungssteuer kann durch die Deklaration der Wertschriften auf dem Rückerstattungsantrag zurückgefordert werden.

Links
Verrechnungssteuer