Gesuch
Um eine Bewilligung zum Aufbruch der Gemeindestrassen zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.
Zuständigkeit
Donwloads
Formular Aufbruchbewilligung
Um eine Bewilligung zum Aufbruch der Gemeindestrassen zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.
Donwloads
Formular Aufbruchbewilligung
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein Baugesuch einzureichen. Diese werden durch die Abteilung Planung und Bau in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Je nach Lage und Art des Bauvorhabens wird ein Baugesuch kantonalen Amtsstellen zur Genehmigung weitergeleitet. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Bremgarter Bezirksanzeiger BBA) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können legitimierte Personen begründet eine Einwendung einreichen. Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Abteilung Planung und Bau (gem. Delegationsreglement) über das Baugesuch.
Bitte verwenden Sie zur Einreichung eines Baugesuchs das Baugesuch-Formular der Gemeinde. Für Bauvorhaben entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich das Baugesuchs-Formular Kanton beizulegen.
Die Abteilung Planung und Bau berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen.
Um eine Bewilligung zur Benützung von öffentlichem Grund zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.
Montag
08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.30
Dienstag-Donnerstag
08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Freitag
08.00 - 14.00 (durchgehend)
Zentrale Dienste
056 649 39 30
Finanzen
056 649 39 40
Steuern
056 649 39 50
Planung und Bau
056 649 39 20
Gemeindeverwaltung Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon