Zweite öffentliche Auflage des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher» Berikon

Der Gestaltungsplan «Dorfgarten Riedacher» lag vom 15.03.2021 bis 13.04.2021 ein erstes Mal öffentlich auf. Aufgrund der während der ersten öffentlichen Auflage eingegangenen Einwendungen beschloss der Gemeinderat Änderungen am Situationsplan und an den Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher». Zu diesen Änderungen erfolgt gemäss § 24 Abs. 1 BauG eine zweite öffentliche Auflage.

Die Entwürfe des Situationsplans und der Sondernutzungsvorschriften des Gestaltungsplans «Dorfgarten Riedacher» mit den markierten Änderungen und Erläuterungen zu den Änderungen (sowie der Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu den Änderungen) liegen vom 17. Januar 2022 bis 15. Februar 2022 im Gemeindehaus Berikon auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch eingesehen und heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen zu den Änderungen des Gestaltungsplans (gegenüber den Entwürfen der ersten öffentlichen Auflage) erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Berikon, Bahnhofstrasse 69, 8965 Berikon, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auf Einwendungen, welche nicht die Änderungen betreffen, kann nicht eingetreten werden.

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